@chen chen schrieb:Anders herum gesagt: Wenn für Vergewaltigung und Mord die gleiche Strafe existieren würde, stellt man fast sicher, dass der Täter sein Opfer anschließend umbringt. Was hat er denn durch die zweite Straftat, den Mord, noch zu verlieren? Zu gewinnen hat er hingegen viel, schließlich ist das Opfer auch ein Zeuge.
Denkst du das Leute die sowas tun derart rationale Überlegungen haben?
Wie ist das eigendlich mit Kindesmissbrauch. Spielt es fürs Strafmaß eine Rolle an wem man sich vergeht? Vergewaltigung ist ja Vergewaltigung, egal ob an einem Kind oder einem Erwachsenen.
Ich persönlich denke, dass man solche Taten ganz individuell betrachten muss.
Ausserdem lehne ich persönlich Strafe in dem Sinne ganz ab. Klar, schlechte Taten müssen negative Konsequenzen haben, aber nicht um der Bestarfung des Täters willen damit sich andere dann an dessen Leid laben können, sondern zwecks der Abschreckung.
Ein weiterer Zweck von Strafe ist der Schutz der restlichen Bevölkerung deren Sicherheit dann höher gewichtet wird als die Freiheit des einzelnen.
Ein Vergewaltiger bei dem eine Gefahr besteht, dass es rückfällig wird sollte nicht eingesperrt werden um ihn zu bestrafen, sondern um die Bevölkerung vor ihm zu schützen.
Könnte man mit 100%iger Sicherheit gewährleisten, dass ein Täter nicht rückfällig wird, dann kann man ihn meinetwegen nach wenigen Jahren Knast ink. Therapie schon entlassen. Welchen Sinn hätte es ihn länger einzusperren?
Das ist fürs sein Opfer zwar nicht so schön. Aber Strafe ist nicht dafür da, dass die Opfer ihre Rachsucht ausleben können.
Hacken an der Sache ist, dass es schwer zu beurteilen ist ob jemand noch ein potentielle Gefahr ist.
Ausserdem muss man auch ein Gleichgewicht finden, sodass die Strafen immernoch ausreichen abschreckende Wirkung haben. Wobei Abschrecken bei Dingen wie Mord oder Vergewaltigung ohnehin eher nebensächlich ist. Abschreckung wirkt bei Delikten vom Kaliber Diebstahl, Betrug oder Raub.