Strafmaß für Kinderschänder
26.09.2012 um 13:19@LittleDarky
Ich verstehe dich! Würde sich jemand an meiner Tochter vergreifen, würde ich den suchen, finden und richten. Deutsche Gutmenschengerichte, die die Opfer mit ihren Pseudostrafen verhöhnen und somit ein zweites Mal schädigen, sind für mich in so einem Fall nicht zuständig. Die können mich danach dann gerne verknacken, wenn sie mich finden.
Ich verstehe dich! Würde sich jemand an meiner Tochter vergreifen, würde ich den suchen, finden und richten. Deutsche Gutmenschengerichte, die die Opfer mit ihren Pseudostrafen verhöhnen und somit ein zweites Mal schädigen, sind für mich in so einem Fall nicht zuständig. Die können mich danach dann gerne verknacken, wenn sie mich finden.