Frage an Frauen: Habt ihr Angst Abends rauszugehen?
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30.06.2022 um 10:17Kephalopyr schrieb:Ich habe nur noch Herzrasen gehabt und gedacht: "geh irgendwo aufs Grundstück, scheiss egal!"Erst mal mag ich mir gar nicht ausmalen, wie du dich gefühlt haben musst.
Aber aus Scham bin ich dann doch weitergelaufen, obwohl mir immer komischer wurde.
Zum Obigen: Scheiß egal - trifft es wirklich gut. (fürs nächste Mal, was hoffentlich nicht passieren wird).
Selbst wenn du nur ernsthaft annimmst, dass du in Gefahr wegen anderer Personen sein könntest und dir kein anderer Ausweg als Schutz auf fremden Grundstücken zu suchen bleiben würde - sollte Scham meiner Meinung nach immer hinten anstehen. So würde ich es auch machen. Zumindest würde ich ernsthaft Angst um mein Leben oder Leib haben.
Du wärst je nach Fall rechtlich entweder vollständig abgesichert oder deine Schuld würde sich zumindest stark verringern.
Bei einer tatsächlich objektiven Notwehrsituation, also einem tatsächlich gegenwärtigen (reicht auch nur kurz bevorstehend) rechtswidrigen Angriff auf deine Rechtsgüter - könntest du zur erforderlichen Abwendung und Schutz deiner Rechtsgüter auch auf fremde unbeteiligte Rechtsgüter, die einen anderen persönlich betreffen (nennt sich wohl Rechtsgüter Dritter) einwirken. Wie bspw. ohne Erlaubnis ein fremdes Grundstück zu betreten, wenn das die einzige zumutbare Möglichkeit für dich darstellen sollte.
Rechtlich wärst du hier zwar nicht mit der Notwehr aus dem Schneider, die erlaubt nur das Einwirken auf fremde Rechtsgüter deiner Angreifer, aber auf den Angriffsnotstand (BGB) und den rechtfertigenden Notstand (STGB) könntest du dich berufen. Insbesondere, wenn dein Leib, Leben oder deine Freiheit in gegenwärtiger Gefahr sein sollten. Denn diese werden als höherwertige Rechtsgüter angesehen, sodass du im Rahmen des Notstandes auf fremdes Eigentum oder Besitz einwirken könntest . Der Notstand erfordert anders als die Notwehr eine Rechtsgüterabwägung.
Im Falle einer Notlage dürfte dich ein Grundstückseigentümer oder Besitzer dann auch nicht davon abhalten sein Grundstück zu betreten.
Sollte jetzt nur eine glaubhaft irrtümliche Notwehrlage deinerseits vorgelegen haben, weil du zb. nur ernsthaft geglaubt hast und Angst hattest, dass ein rechtswidriger Angriff auf deine Person bzw. auf deine Rechtsgüter kurz bevor standen und du nur deswegen ein fremdes Grundstück betreten hast - so gibt es für diesen Fall den Putativnotstand, der zwar glaube ich keine anerkannte Rechtfertigung mehr ist aber glaube immerhin noch ein entschuldigender Grund.
Solltest du wegen einem glaubhaften Irrtum deinerseits, siehe oben, auf fremde Rechtsgüter eines für irrtümlich gehalten Angreifers einwirken , so würde je nach Fall die Putativnotwehr greifen.
Ps.
Ich glaube grundsätzlich erst mal allen Frauen ihre erzählten Geschichten. Insbesondere wenn glaubhaft geschildert. Auch, dass sie im Einzelfall große Angst gehabt haben - objektiv berechtigt oder nicht.
Aber und das will ich auch noch loswerden: Gewalt gegen Frauen in verschiedener Form bzw. Art und Weise, geht nicht nur von Männern mit Migrationshintergrund aus - sondern auch von gebürtigen deutschen Männern. Darunter auch Freunde und Ehemänner.
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30.06.2022 um 10:25@Rhapsody3004
Sei mir nicht böse. Das ist sowas von am Thema vorbei, was Du geschrieben hast und sowas von scheißegal, ob sie fremdes Grundstück betritt. Das wären in einem realen Fall auch die geringsten Probleme, die man hätte.
Selbst wenn sie einen potentiellen Angreifer schwer verletzen würde - es wäre Notwehr. Aber ich glaube keine Frau, kein Mann, niemand - macht sich in solchen Situationen Gedanken darüber, ob er ein Grundstück betreten darf oder nicht.
Sei mir nicht böse. Das ist sowas von am Thema vorbei, was Du geschrieben hast und sowas von scheißegal, ob sie fremdes Grundstück betritt. Das wären in einem realen Fall auch die geringsten Probleme, die man hätte.
Selbst wenn sie einen potentiellen Angreifer schwer verletzen würde - es wäre Notwehr. Aber ich glaube keine Frau, kein Mann, niemand - macht sich in solchen Situationen Gedanken darüber, ob er ein Grundstück betreten darf oder nicht.
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30.06.2022 um 10:28Interested schrieb:ei mir nicht böse. Das ist sowas von am Thema vorbei, was Du geschrieben hast und sowas von scheißegal, ob sie fremdes Grundstück betritt. Das wären in einem realen Fall auch die geringsten Probleme, die man hätte.Bitte? Am Thema vorbei?
Und das geringste Problem? Nicht, wenn das Betreten fremder Grundstücke ernsthaft einen retten könnte bzw. potentielle Angreifer von ihrem Vorhaben abhalten könnte - man sich aber nur aus Schamgefühl nicht trauen würde fremde Grundstücke zu betreten.
Darum habe ich das so geschrieben, da es je nach Fall sicherlich vorteilhafter sein kann fremde Grundstücke zu betreten und man seine Schamgefühle hinten anstellen sollte. Und man sich je nach Fall auch nicht über das Rechtliche sorgen muss. Das Rechtliche, zumindest im Groben, war nur ein gut gemeinter Zusatz.
Ganz richtig: Je nach Fall lohnt es wirklich einfach nur Scheißegal zu denken. Das eigene Leben geht vor!
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30.06.2022 um 14:19Das halte ich jetzt für keine gute Idee, mich auf irgendwelche Grundstücke, womöglich in Vorgärten, zu begeben, wenn ich mich bedroht fühle. Da bleibt man doch besser im Hellen.
Und dann würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass da sofort jemand aus der Tür springt und mir zur Seite eilt, weil ich bei ihm geklingelt habe, oder dass man mich sofort ins Haus lässt.
Und dann würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass da sofort jemand aus der Tür springt und mir zur Seite eilt, weil ich bei ihm geklingelt habe, oder dass man mich sofort ins Haus lässt.
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30.06.2022 um 14:44emz schrieb:Das halte ich jetzt für keine gute Idee, mich auf irgendwelche Grundstücke, womöglich in Vorgärten, zu begeben, wenn ich mich bedroht fühle. Da bleibt man doch besser im Hellen.Also grundsätzlich befürworten würde ich es auch nicht - aber auch nicht grundsätzlich von abraten. Kommt halt drauf an.
Und dann würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, dass da sofort jemand aus der Tür springt und mir zur Seite eilt, weil ich bei ihm geklingelt habe, oder dass man mich sofort ins Haus lässt.
Ps.
Und es kann je nach potentiellem Angreifer wirklich auch schon abschreckend wirken, sodass er oder mehrere von ihrem Vorhaben, was auch immer sie vorgehabt haben, wieder abrücken oder anders sich verpissen. Muss es natürlich nicht. Aber kann.
Ich selbst würde davon auch je nach Fall Gebrauch machen - bevor mir etwas passieren sollte. Insbesondere, wenn ich schon abschätzen könnte, dass ich den potentiellen Angreifern körperlich oder wegen fehlender Hilfsmittel am Mann, Gegenständen unterlegen wäre.
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30.06.2022 um 15:05emz schrieb:emzMöchte es noch anders formulieren und könnte auch jede Frau verstehen, die diese Option in Erwägung ziehen würde.
Ich selbst würde mich auch je nach Fall auf unerlaubte fremde Privatgrundstücke begeben - bevor mir etwas passieren würde.
(Im Notfall würde ich mich auch sogar mit Steinschlägen gegen Fenster oder Haustüren oder mit Fußtritten bemerkbar machen - würde man mich anderweitig nicht bemerken. Nur als Beispiel).
Insbesondere, wenn ich schon abschätzen könnte, dass ich den potentiellen Angreifern körperlich oder wegen meinerseits fehlender Hilfsmittel bzw. Gegenständen am Mann unterlegen wäre - und ich zusätzlich auch abschätzen, die Befürchtung haben könnte, dass man mich einholen könnte. Sprich mir eine Flucht oder andere Hilfe nicht möglich oder nicht zumutbar ist.
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30.06.2022 um 16:17Rhapsody3004 schrieb:(Im Notfall würde ich mich auch sogar mit Steinschlägen gegen Fenster oder Haustüren oder mit Fußtritten bemerkbar machen - würde man mich anderweitig nicht bemerken. Nur als Beispiel).Und du glaubst, da macht dann jemand die Tür auf?
Ganz bestimmt :D
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30.06.2022 um 16:19Teegarden schrieb:Damit wäre ich eh vorsichtig. Pfefferspray gilt in Deutschland als Tierabwehrmittel. Zur Notwehr kann man es verwenden, aber das muss man natürlich dann wieder nachweisen. Sonst gilt es im schlimmstenfall als schwere KörperverletzungNein. Wäre ohne Rechtfertigungsgrund wie der Notwehr nur eine gefährliche KV, die sich deutlich von der schweren KV unterscheidet. Letztes muss das Opfer konkrete irreversibel Folgeschäden davontragen, damit der objektive Tatbestand der schweren KV erfüllt ist/wäre.
Und du glaubst, da macht dann jemand die Tür auf?Kann man nicht wissen. Notfalls könntest du dir auch gewaltsam Zutritt zu einem fremden Haus verschaffen und dich so in Sicherheit begeben. Wie gesagt, es kommt drauf an.
Ganz bestimmt
Grundsätzlich kann man weder alles anraten noch von abraten. Es kommt auf die konkrete Situation und aller Umstände an.
DerHilden
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30.06.2022 um 16:26Rhapsody3004 schrieb:Letztes muss das Opfer konkrete irreversibel Folgeschäden davontragen, damit der objektive Tatbestand der schweren KV erfüllt ist.Das ist hier zwar OT, will ich aber so nicht stehen lassen.
Die Irreversibilität der Folgeschäden ist kein zwingender Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Wenn die Folgeschäden nur durch langwierige Therapie- bzw. Rehamaßnahmen heilbar sind, kann ebenfalls eine schwere Körperverletzung vorliegen.
Gesundheitsschädigungen, die dauerhaft sind. Sie müssen allerdings nicht zwingend irreversibel sein, um den Grad der Schwere zu begründen. Heilungsprozesse und Rehabilitation sind in jedem Falle mit großem Aufwand und langwierigen Behandlungsmaßnahmen verbunden – die Verletzungen heilen in aller Regel also nicht ohne intensive medizinische Betreuung abQuelle: https://www.koerperverletzung.com/schwere-koerperverletzung/#Schwere_Koerperverletzung_Wie_viel_Schmerzensgeld_steht_dem_Opfer_zu
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30.06.2022 um 16:31DerHilden schrieb:as ist hier zwar OT, will ich aber so nicht stehen lassen.Ich danke dir. Wieder was gelernt.
Die Irreversibilität der Folgeschäden ist kein zwingender Tatbestand der schweren Körperverletzung.
Wenn die Folgeschäden nur durch langwierige Therapie- bzw. Rehamaßnahmen heilbar sind, kann ebenfalls eine schwere Körperverletzung vorliegen.
Hatte nämlich in Erinnerung, dass es nicht nur konkrete körperliche Folgeschäden sein müssen, sondern diese auch irreversibel sein müssen.
Aber wie gesagt, danke für die Richtigstellung.
Aber wie gesagt: Nur der unberechtigte Einsatz von Pfefferspray gegen eine andere Person ist erst mal nur eine gefährliche KV. Die gefährliche KV ergibt sich bereits nur aus dem Pfefferspray als gefährliches Werkzeug und schädlichen Stoffes auf objektiver Tatbestandsseite.
Daraus kann natürlich eine schwere KV werden. Bspw. sollte jemand daran erblinden oder so.
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30.06.2022 um 16:49Rhapsody3004 schrieb:Notfalls könntest du dir auch gewaltsam Zutritt zu einem fremden Haus verschaffen und dich so in Sicherheit begeben. Wie gesagt, es kommt drauf an.Und du meinst, deinem Verfolger gelingt es dann nicht, ebenfalls ins fremde Haus einzudringen?
Sorry, aber jetzt wird es albern, darauf gehe ich nicht weiter ein.
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30.06.2022 um 17:10emz schrieb:Und du meinst, deinem Verfolger gelingt es dann nicht, ebenfalls ins fremde Haus einzudringen?Sorry, aber erstens versuche hier nur Möglichkeiten aufzuzeigen, auch solche, die vielleicht nicht so bekannt sind, die Frau oder Mann im Notfall helfen könnten (danach wurde sogar gefragt) und zweitens hast du noch nie was von Abschreckung gehört?
Sorry, aber jetzt wird es albern, darauf gehe ich nicht weiter ein.
Deine Variante je nach Angreifer möchte ich gar nicht ausschließen. Klar, könnte ein Angreifer das tun. Aber genauso kann es je nach Angreifer bereits abschreckend auf ihn wirken, wenn du dich nur auf ein fremdes Grundstück begibst bzw. hin flüchtest.
Ps.
Nur aus Schamgründen sollte man jedenfalls nicht diese Option egal ob Frau oder Mann und potentielles Opfer verwerfen. Und rechtlich braucht man sich je nach konkretem Fall und aller darin enthaltenen Umstände auch keine Sorgen zu machen.
Übrigens werden auch Männer Opfer von Gewalt. Nachts und Tagsüber. Hier sind es aber meistens Überfälle. Raubüberfälle. Weniger sexuelle Motive.
-Anna-
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30.06.2022 um 17:16Wenn ich von einem Angreifer flüchten müsste, dann wäre das Letzte worüber ich mir Gedanken machen würde, ob es rechtens ist mich auf ein fremdes Grundstück zu flüchten, oder ähnliches. Da hätte ich höchstwahrscheinlich grad mal andere Sorgen.
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30.06.2022 um 17:17-Anna- schrieb:Wenn ich von einem Angreifer flüchten müsste, dann wäre das Letzte worüber ich mir Gedanken machen würde, ob es rechtens ist mich auf ein fremdes Grundstück zu flüchten, oder ähnliches. Da hätte ich höchstwahrscheinlich grad mal andere Sorgen.Kann ich total verstehen.
Die TE hat diese Option meiner Meinung nach aber aus Scham verworfen und nicht wegen rechtlicher Bedenken. Darum bin ich darauf überhaupt erst etwas näher eingegangen. Und für die Zukunft sollte man sich je nach konkretem Fall nur aus Schamgefühl nicht davon abhalten lassen - ist es wirklich die einzige praktische und zumutbare Möglichkeit, um sich zu helfen.
-Anna-
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30.06.2022 um 17:22Rhapsody3004 schrieb:Und für die Zukunft sollte man sich je nach konkretem Fall nur aus Schamgefühl nicht davon abhalten lassen - ist es wirklich die einzige praktische und zumutbare Möglichkeit, um sich zu helfen.Da gehe ich mit, bei dieser Aussage. Es wird ja nicht umsonst auch von der Polizei gesagt, immer Orte suchen wo Menschen sind, natürlich nur, wenn diese Option besteht. Wenn man irgendwo weit weg von bewohnbaren Gebieten unterwegs ist, dann ist man auf sich alleine gestellt.
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30.06.2022 um 17:48-Anna- schrieb:Wenn man irgendwo weit weg von bewohnbaren Gebieten unterwegs ist, dann ist man auf sich alleine gestellt.Klar, solche Gegebenheiten machen es nicht leichter. Es gibt auch keine Universalregel, um sich als Person oder seine Sachen vor einem gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu schützen. Wenn es eine Universalregel gibt, wenn, und egal wo man sich befindet, dann höchstens wohl nur diese immer Laut um Hilfe zu rufen oder versuchen zu flüchten. Das um Hilfe rufen kann bereits der Abschreckung des Angreifers dienen.
Aber selbst das nur um Hilfe zu rufen würde ich nicht in jedem Fall anraten, denn es könnte so manche Situation (kommt auch wieder drauf an) auf verschiede Weise nur schlimmer machen. Insbesondere dann, wenn die Wahrscheinlichkeit fremde Hilfe (Nothilfe) durch die Hilferufe zu bekommen sehr gering ist und der Angreifer ein Opfer auch schon seiner Bewegungsfreiheit beraubt hat und man als Opfer dem Angreifer auch körperlich unterlegen ist oder weil es mehrere Angreifer sind und man als Opfer nur allein.
Es kommt darauf an - ist wirklich ein Satz, den ich mir nicht nur gemerkt, sondern schon regelrecht gefressen habe.
Ps.
Absoluten Schutz gibt es auch niemals, möchte man sich halbwegs frei im öffentlichen und privaten Leben bewegen. Auch Nachtrs
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30.06.2022 um 18:01Rhapsody3004 schrieb:Insbesondere dann, wenn die Wahrscheinlichkeit fremde Hilfe (Nothilfe) durch die Hilferufe zu bekommen sehr gering istManchmal bin ich auch erstaunt, dass niemand was gehört haben will.
Ich habe da in meiner Studienzeit auch mal etwas mitbekommen. Dazu muss ich etwas ausholen.
30m entfernt von der Bushaltestelle, von der aus ich meist zur Uni gefahren bin, befindet sich der Parkplatz einer Bankfiliale. Dieser ist von einer Hecke umgeben. Wenn man dran vorbeiläuft kann man aber problemlos drüberschauen.
Eines Tages kam ich nachmittags nach Hause, als mich eine Nachbarin ansprach, ob ich schon mitbekommen hätte, dass am Morgen eine Frau dort vergewaltigt worden wäre. Hatte ich nicht, da ich an dem Tag eine andere Haltestelle genutzt hatte. Es stand auch am nächsten Tag in der Zeitung und es waren auch Polizisten unterwegs, die Leute befragt hatten. Angeblich hatte niemand etwas mitbekommen, obwohl das mitten in einem Wohngebiet ist.
Ich muss ehrlich sagen, dass mir auch, zumindest eine zeitlang, mulmig war, wenn ich daran vorbeilief, auch als Mann. Man schaut dann doch nach Leuten, die einem komisch vorkommen.
Rhapsody3004 schrieb:Absoluten Schutz gibt es auch niemals, möchte man sich halbwegs frei im öffentlichen und privaten Leben bewegen.Den wird es leider nie geben.
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30.06.2022 um 18:08raptor83 schrieb:nchmal bin ich auch erstaunt, dass niemand was gehört haben will.Was wirklich so sein kann. Insbesondere wenn...
-Anna- schrieb:Wenn man irgendwo weit weg von bewohnbaren Gebieten unterwegs ist, dann ist man auf sich alleine gestellt.
raptor83 schrieb:Den wird es leider nie geben.So ist es leider.
Man kann aber das Risiko trotzdem minimieren. Alte Weisheiten halfen schon immer: Dunkle, einsame Ecken oder Örtlichkeiten als Oberbegriff meiden. Wenn möglich nicht alleine unterwegs sein. Mit Anderen oder per Taxi nach Hause. Usw...
Vorsichtshalber sei erwähnt: Geht man trotzdem ein gewisses Risiko ein und passiert dann was - bedeutet das in der Regel nicht, dass die Opfer eine Mitschuld tragen. Nein! Die alleinige Schuld haben in der Regel die Täter und nicht die Opfer von Gewalt als Oberbegriff.
raptor83 schrieb:h muss ehrlich sagen, dass mir auch, zumindest eine zeitlang, mulmig war, wenn ich daran vorbeilief, auch als Mann. Man schaut dann doch nach Leuten, die einem komisch vorkommen.Würde mir nicht anders gehen. Ist total verständlich. Auch ich schaute früher als Mann nach der Party und auf dem Weg zur Bahn oder von der Haltestelle nach Hause lieber dreimal nach hinten als keinmal. Oder bekam auch ein komisches Gefühl, waren mir entgegenkommende Personen nicht ganz geheuer.
Ich war und bin nur ein Mann (aber kein Superman) und darum mache ich mir auch so meine Gedanken je nach Situation. Auch wie ich ungefähr richtig reagieren könnte. Der Versuch zur Flucht wäre wohl immer meine erste Option. Oder Hilfe rufen.
-Anna-
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30.06.2022 um 18:12Rhapsody3004 schrieb:Aber selbst das nur um Hilfe zu rufen würde ich nicht in jedem Fall anraten, denn es könnte so manche Situation (kommt auch wieder drauf an) auf verschiede Weise nur schlimmer machen. Insbesondere dann, wenn die Wahrscheinlichkeit fremde Hilfe (Nothilfe) durch die Hilferufe zu bekommen sehr gering ist und der Angreifer ein Opfer auch schon seiner Bewegungsfreiheit beraubt hat und man als Opfer dem Angreifer auch körperlich unterlegen ist oder weil es mehrere Angreifer sind und man als Opfer nur allein.Das könnte sein, dass sich der Täter dann durch das laute um "Hilfe rufen" eher noch mehr provoziert fühlt und dann erst recht ausrastet.
Aber auch hier kann man nicht sagen, wie man situationsbedingt selbst handeln würde. Denn manche sind in ihrer Angst so erstarrt, dass sie sich nicht mal körperlich zur Wehr setzen gegen den Täter. Bei anderen hingegen erwacht grad in solchen Situationen der Überlebenskampfmodus und sie tun alles erdenklich um sich zur wehr zu setzen. Menschen reagieren halt alle unterschiedlich.
Rhapsody3004 schrieb:Absoluten Schutz gibt es auch niemals, möchte man sich halbwegs frei im öffentlichen und privaten Leben bewegen. Auch NachtrsUnd ja, das ist absolut korrekt. Leider.
raptor83 schrieb:Manchmal bin ich auch erstaunt, dass niemand was gehört haben will.Manchmal hören Menschen schon was, aber gehen vlt in dem Moment nicht von einer Gefahrensituation aus, oder aber sie hören und ignorieren es, weil sie Angst haben einzugreifen, um nicht selbst verletzt zu werden usw. Und manchmal interessiert es die Leute auch gar nicht, was so um sie herum passiert. Solange sie nicht selbst betroffen sind.
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