RayWonders schrieb:strafrechtliche Relevanz? er meint damit also das Verbot der SA-Losung macht keinen Sinn oder will er dass es härter bestraft wird in Zukunft oder was will er damit sagen?
Ich bin mir sicher, das alles und noch viel mehr will er damit insinuieren.
Auch ein eventuell zukünftig ins Auge gefasstes AfD-Verbot. Denn jeder kann sich noch daran erinnern:
Der sächsische Verfassungsschutz bezeichnet Maier als erwiesenermaßen rechtsextrem. „Wer heute nicht als Rechtsextremist diffamiert wird, der macht irgendwas verkehrt“, sagte Maier daraufhin beim sächsischen Parteitag der AfD im vergangenen Jahr in Dresden.
Quelle:
https://www.deutschlandfunk.de/jens-maier-afd-rechtsextrem-richter-rueckkehr-100.htmlWeder Maier noch die AfD sind verboten-Was nicht verboten ist,sei erlaubt, glaubt ganz fest die AfD.
Egal, was das Oberverwaltungsgericht Münster am 12.3. oder 13.3.2024 entscheiden wird, die AfD kann nur obsiegen. scheint für die AfD festzstehen.
23.01.2024
Das Oberverwaltungsgericht wird in den Verfahren der Alternative für Deutschland (AfD) gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), nicht im Februar, sondern am 12.03.2024 und ggf. am 13.03.2024, beginnend jeweils um 9.00 Uhr, in der Halle des Oberverwaltungsgerichts mündlich verhandeln. Soweit nach dem Verlauf der mündlichen Verhandlung möglich, wird der Senat am Ende der letzten Sitzung eine Entscheidung verkünden. Mit der Verlegung der ursprünglich für den 27.02.2024 und ggf. 28.02.2024 angesetzten Termine kommt der Senat einem Antrag der AfD nach, den diese mit Blick auf umfangreiche Unterlagen gestellt hat, die das BfV Anfang des Jahres übermittelt hat.
In den drei Berufungsverfahren geht es um die Einstufung der AfD als Verdachtsfall nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz (Aktenzeichen 5 A 1218/22), die Einstufung des sogenannten „Flügel“ als Verdachtsfall und als „gesichert extremistische Bestrebung“ (5 A 1216/22) sowie um die Einstufung der Jungen Alternative für Deutschland (Junge Alternative) als Verdachtsfall (5 A 1217/22). Beim Verwaltungsgericht Köln hatten die Klagen im März 2022 überwiegend keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht verhandelt über die Berufungen der AfD und der Jungen Alternative.
Weitere Informationen zum Akkreditierungsverfahren für Medienvertreter wird das Oberverwaltungsgericht voraussichtlich Mitte Februar 2024 veröffentlichen. Platzreservierungen für interessierte Bürgerinnen und Bürger wird es voraussichtlich nicht geben.
Aktenzeichen: 5 A 1216/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 207/20), 5 A 1217/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 208/20), 5 A 1218/22 (I. Instanz: VG Köln 13 K 326/21)
Quelle:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/06_240123/index.phpEin Verbot der AfD ist nicht schnell machbar und zudem nicht sicher, wurde oft genug betont.
Gerade gerichtlich bestätigter Rechsextremismus, der kein Verbot ist, ist letztendlich publicity für die AfD unterstelle ich der AfD,
nachdem ich Chrupalla bei Lanz habe grinsen gesehen.
Tut mir leid für meine pessimistische Sicht.