bgeoweh schrieb:Kann es nicht, zumindest nicht dauerhaft wirksam. Wenn die Preise künstlich niedrig gehalten werden, kommt es zu einem Unterangebot bzw. zu Übernachfrage, auf dem Schwarz- oder Nebenmarkt bildet sich ein echter Preis, der die reale Zahlungsbereitschaft abbildet, die wenigen zum offiziellen Preis verfügbaren Güter werden im Prinzip "verlost", d.h. einige glückliche Menschen gewinnen, viele gehen leer aus.
Nun, auch das könnte der Gesetzgeber regeln, indem er gegen den Schwarzmarkt streng vorgeht und den Herstellern vorgibt, wieviel sie zu produzieren haben, nämlich soviel, dass die Nachfrage befriedigt wird. Das bringt ja dann im Endeffekt auch den Herstellern was, denn wer mehr produziert und das auch absetzen kann, weil die Nachfrage ja vorhanden ist, macht auch mehr Umsatz und letztlich mehr Gewinn. Natürlich müssen die Preise so gewählt werden, dass auch Gewinne möglich sind.
sacredheart schrieb:Zunächst mal gibt es Zulassungsbedingungen für Medikamente. Dazu gehört in erster Linie der Nachweis einer Evidenz. Da ist Heroin dann raus. Dann gehört dazu ein Risikoprofil. Und da wäre Heroin wieder raus. Thema durch.
Würde sich der Staat darüber hinwegsetzen, wäre er ganz sicher für die unweigerlichen Folgen des staatlich geförderten Heroinabusus in der Verantwortung.
Das ist zum jetzigen Zeitpunkt so. Wäre Heroin aber legal, kämen ja ganz andere Kriterien zur Anwendung. Natürlich gäbe es davor auch eine Gesetzesänderung bzw. eine Änderung im Zulassungsverfahren für Medikamente.
Wenn jetzt opioidhältige Schmerzmittel zugelassen werden können, dann bin ich überzeugt davon, dass das mit Heroin auch möglich wäre.
sacredheart schrieb:Ich denke da gar nicht so kompliziert. Ehepaar X will ein neues Bad. BGE Spassbacke Y hat massig Zeit und hatte vor der BGE Bespaßung mal ne Klempnerlehre angefangen. Er macht Ehepaar X ein neues Bad. Formal läuft das als Freundschaftsdienst. Y erhält von Ehepaar X dafür 2000 Euro. Da kommt kein Staat so schnell hinter. Das ist heute nicht anders, aber heute hat Spassbacke Y nicht so viel zeit und auch nicht einen bequemen Sockelbetrag, den er bloß noch vergolden muss.
Da wird sich Ehepaar X aber davor hüten, denn wenn Spaßbacke Y seinen Job mies macht, hat Ehepaar X keine Möglichkeit der Gewährleistung und muss dann entweder erst einen Fachbetrieb bezahlen, der den Mist wieder ausbügelt, oder schauen, dass es Spaßbacke Z findet, der das tut, denn zu Spaßbacke Y und dessen Fähigkeiten hat Ehepaar X verständlicherweise kein Vertrauen mehr.
Das ist halt so bei sogenannten "Gefälligkeiten": wenn man Pech hat, geht das schief und die Kosten muss man dann selbst bezahlen.
Meines Erachtens ist sowas gar nicht nötig, es gibt Portale wie MyHammer, wo man Aufträge einstellen kann und nur Unternehmen diese annehmen dürfen. Diese unterbieten sich gegenseitig und man kann sich als Auftraggeber dann aussuchen, wessen Gebot man annimmt. Es gibt Bewertungen, damit man sich ein Bild von diesen Unternehmen machen kann. Klar kann man da auch Pech haben, aber ein Unternehmer haftet für seine Arbeit und man hat grundsätzlich als Auftraggeber ein Recht auf Mängelbehebung.
Abahatschi schrieb:Ich habe den Satz nicht verstanden, ich sehe in dieser Diskussion grob zwei Gruppen: dafür oder dagegen.
Welche Gruppe ist denn egoistisch?
Noch niemand, da es das BGE ja noch nicht gibt und wir nur darüber diskutieren.
Egoistisch sind dann diejenigen, die nach der Einführung des BGE die gesetzlichen Regelungen dazu umgehen wollen - legal oder illegal.
sacredheart schrieb:Nein, das kann man nicht.
Zur Illustration: Es geht hier um 1200€ im Monat für 80.000.000 Menschen, also um ca 1 Billion Euro im Jahr.
Das setzt eine völlige Umkremplung des gesamtem Sozialsystems voraus mit Massenentlassungen von Mitarbeitern dieses Sozialsystems.
Das denke ich gar nicht, die Mitarbeiter werden dann eben anderweitig eingesetzt. Zum Beispiel für die Bekämpfung von Schwarzarbeit, die Kontrollorgane sind ja derzeit schwer unterbesetzt und dadurch entgehen ihnen viele Steuersünder. Das BGE selbst muss ja auch irgendwie abgewickelt werden und man muss kontrollieren, wer Anspruch darauf hat und wer nicht. Das sollten ja nur Menschen sein, die sich legal im Land aufhalten. Ob das der Fall ist, muss man auch kontrollieren.
sacredheart schrieb:Dann muss für die Billion mal eben die gesamte Steuerlandschaft auf den Kopf gestellt werden.
Meistens wird ja ein MWST Exzess von BGE Befürwortern empfohlen.
Genau das empfehle ich aber nicht, ich empfehle vielmehr eine Vermögenssteuer bzw. eine Finanztransaktionssteuer. Somit wird der Rest deines Absatzes, den ich jetzt nicht zitiert habe, ohnehin obsolet. Mit einer Erhöhung der MwSt. kann und soll man das BGE nicht finanzieren, denn das würde in der Tat den Zusammenbruch des Binnenmarktes zur Folge haben.