sacredheart schrieb:Dir ist schon klar, dass Heroin auch ein Opioid ist, aber ganz besonders auf das ZNS wirkt ud Psychosen auslöst, was es von anderen Opioiden unterscheidet? Ist auch off topic, kann aber den Unsinn nicht so stehen lassen.
Ja, natürlich ist mir das klar. Aber die, die es bereits konsumieren und auch nicht damit aufhören wollen, kaufen es sich jetzt eben beim Dealer und werden somit zu Kriminellen. Das könnte man verhindern, indem man das Heroin auf Rezept vergibt. Abgesehen davon, dass das dann auch bessere Qualität wäre und nicht mit Rattengift oder sonstigem Scheiß gestrecktes Zeug.
Aber du hast recht, die Diskussion wird off topic. Lass sie uns an dieser Stelle beenden.
sacredheart schrieb:Ein Unternehmen, das seine Mängel nicht beseitigen will, meldet in schöner Regelmäßigkeit Konkurs an. Daran ändert auch Deine Rechtschutzversicherung nichts, beliebte Masche von halbseidenen Bauunternehmen. Da kostet Dich die Klage keinen Cent, Du kriegst aber auch keinen.
Natürlich kann das passieren. Es ist aber nicht jede Firma eine Betrügerfirma. Auch nicht dann, wenn ein Mitarbeiter bei der Arbeit Mist gebaut hat.
Wenn ein Unternehmen in Konkurs geht, gibt es eine Konkursmasse, die an die Gläubiger verteilt wird. Wenn man Glück hat, bekommt man dann wenigstens einen Teil seines Geldes zurück. Ein Exekutionstitel (also eine Pfändung) ist zumindest in Österreich 33 Jahre lang gültig. Das heißt, wenn ich einen habe, darf die Person, die in Konkurs gegangen ist, für den Rest seines Arbeitslebens nie mehr als das Existenzminimum verdienen, weil man ihn sonst am Kragen hat. Ist bestimmt lustig.
;) Man kann dann natürlich ins Ausland abhauen, aber das müsste dann außerhalb der EU sein, denn innerhalb der EU kann man auch Exekutionstitel vollstrecken.
Nicht jede Firma ist eine GmbH oder Ähnliches, die nur mit der Höhe der Kapitaleinlage haftet.
sacredheart schrieb:Mit welchem Recht möchtest Du den Geld als Staat Deutschland von einem Neu-Monegassen eintreiben?
Neu-Monegassen? Du bist aber sehr optimistisch. Das Leben dort können sich wohl wirklich nur sehr Reiche leisten und sie nehmen auch nicht jeden:
2.1 Voraussetzungen einer Wohnsitznahme in Monaco
Hält sich der Ausländer nicht länger als drei Monate im Fürstentum von Monaco auf, muss er lediglich im Besitz der Dokumente sein, welche von ihm für das Betreten des französischen Staatsgebietes verlangt werden (Reisepass eventuell mit Visum oder Identitätskarte).
Sofern der Aufenthalt länger als drei Monate dauert oder wie hier im Fürstentum von Monaco der Wohnsitz genommen werden soll, muss beim zuständigen Amt die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung (carte de séjour) beantragt werden. Die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung sind für EU-Staatsbürger und für Nicht-EU-Staatsbürger nicht dieselben. Während für EU-Staatsbürger kein vorgängiges Visa erforderlich ist, haben Nicht-EU-Staatsbürger beim zuständigen französischen Generalkonsulat ihres Wohnsitzstaates unter Vorlage der erforderlichen Dokumente vorab ein Dauervisum (visa d’établissement) zu beantragen.
Im Wesentlichen sind folgende Dokumente sowohl von EU-Staatsbürgern als auch von Nicht-EU-Staatsbürgern bei den zuständigen Behörden vorzulegen, um eine „carte de séjour“ zu beantragen:
- Strafregisterauszug: Es ist ein Strafregisterauszug des Heimatstaates im Original vorzulegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Ist dieser Auszug nicht in französischer Sprache erhältlich, muss eine beglaubigte Übersetzung in Französisch dem Antrag beigefügt werden.
- Eidesstattliche Erklärung: Der Antragsteller hat diese in französischer Sprache darüber abzugeben, dass er bislang nicht strafrechtlich verurteilt worden ist.
- Unterkunftsnachweis: Hierfür ist ein Mietvertrag, Mietversprechen oder Eigentumstitel für eine Wohnung oder Liegenschaft im Fürstentum von Monaco nachzuweisen. Ungeachtet dessen, ob eine Wohnung gemietet oder eine Immobilie gekauft werden soll, prüfen allerdings die Behörden, ob das in Aussicht genommene Domizil auch eine effektive und dezente Wohnsitznahme erlaubt. Im vorliegenden Fall wäre eine Wohngelegenheit mit drei Zimmern Mindestvoraussetzung.
- Tätigkeits- bzw. Finanznachweis: Der Antragsteller hat die Zusicherung des monegassischen Arbeitsamtes zur Erteilung einer Arbeitsbewilligung, den Nachweis des Bewilligungsantrages in Monaco ein kaufmännisches Gewerbe zu betreiben oder eine Gesellschaft zu gründen oder aber eine Bankbestätigung in Monaco über finanzielle Mittel zu verfügen, die eine ordentliche Existenz ermöglichen, vorzulegen.
Beachte: Im Ausgangsfall kann der Ehemann beim zuständigen Amt den Antrag stellen, eine Gesellschaft zu gründen, um seiner bisherigen Tätigkeit nun von Monaco aus nachgehen zu können. Will er dies nicht und soll auch keine kaufmännische Tätigkeit in Monaco ausgeübt werden, hat er nachzuweisen, dass er in Monaco über einen Betrag zwischen 150.000 und 200.000 EUR verfügt.
- Medizinisches Zertifikat: Bestehen gesundheitliche Probleme, werden an die bestehenden medizinischen Versicherungen und die verfügbaren Mittel höhere Anforderungen gestellt. Damit sollen Zusatzbelastungen für das monegassische Gesundheitssystem verhindert werden.
Quelle:
https://www.iww.de/pistb/archiv/der-praktische-fall-so-verlagern-sie-ihren-wohnsitz-nach-monaco-f43088Außerdem:
Besteuerung beim Auswandern in Steueroase
Jedoch muss man beim Auswandern in eine Steueroase die sogenannte Wegzugsbesteuerung beachten. Laut Paragraph 6 des Außensteuergesetzes besteuert der deutsche Staat alle stillen Reserven von Privatpersonen, die mindestens 10 Jahre in Deutschland steuerpflichtig waren.
Dies betrifft Anteile von mindestens 1% an Kapitalgesellschaften, die der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt des Wegzuges noch hält.
Besteuerung selbst dann, wenn die Anteile nicht veräußert werden
Die Gesetzgebung soll verhindern, dass Steuerzahler ihren Wohnsitz mal eben ins Ausland verlagern, bevor sie Anteile an Kapitalgesellschaften veräußern, um so der deutschen Steuer zu entgehen.
Das Finanzamt erhebt die Steuer auch, wenn die Privatperson seine Anteile beim Verlassen des Landes nicht verkauft. Als Bemessungsgrundlage gilt dabei der sogenannte gemeine Wert – also der Wert, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Quelle:
https://www.gevestor.de/details/auswandern-in-steueroase-niedrige-steuern-und-meist-sogar-mehr-sonne-649012.htmlsacredheart schrieb:Ja, diese sehr vage Hoffnung klingt nach einer sehr soliden und zuverlässigen Methoden, die Staatsfinanzen dauerhaft zu sichern. Das ist solide Finanzpolitik. Das da noch keiner sonst drauf gekommen ist...
Einen Versuch wäre es ja wert. Wie gesagt, wenn es nicht funktioniert, kann man das BGE ja wieder abschaffen.
sacredheart schrieb:Es ist ja noch kein Nutzen eines BGE erwiesen worden. Die Ergebnisse aus zeitlich begrenzten Studien belegen ja nur eindrucksvoll, dass Menschen sich über geschenktes Geld freuen. Das wusste ich auch vorher. Da kann ich auch auf der Straße jemandem einen Fünfer geben und habe diesen Effekt mit gleicher Evidenz nachgewiesen.
Nun, es ist auch nicht bewiesen worden, dass es keinen Nutzen bringt. Die zeitlich begrenzten Versuche waren zu kurz, um Langzeiteffekte zum Vorschein bringen zu können.
schrauber2 schrieb:aber Du verfolgst den Thread? Einer muß ja die Party bezahlen und das permanent. Die Reichen, die Du so gerne enteignen möchtest, sind irgendwann weg oder die Blöden unter ihnen, arm, denn keiner erwirtschaftet pro Jahr 30%+ Rendite, außer vielleicht mit Drogen.
Dann können und wollen diese Reichen in diesem Lande auch keine Arbeitsplätze oder Investitionen schaffen, die verziehn sich ins Ausland und nutzen das BGE hier maximal zum Lohn drücken.
Auch der Herr Götz nicht, Du erinnerst Dich, der Mann hinter DM und 1,1 Mrd. schwer, ein Salon-Kommunist. Denn für ihn wäre es ja ein Leichtes, die Studie mit lumpigen 6 Mio aus der Kaffeekasse zu finanzieren oder seinen DM-Mitarbeitern ein BGE zu gönnen. Macht er aber nicht, das soll die Gesellschaft tragen.
Das wäre abzuwarten.
Gwyddion schrieb:Dann mache mal einen Vorschlag der Deine Vorstellung für ein sinnvolleres System, für eine Diskussionsgrundlage.
Ein sinnvolleres Konzept als Hartz IV? Das ist leicht. Für jene, die erwiesenermaßen unvermittelbar sind, ein bedingungsloses Grundeinkommen, von dem sie auch leben können inkl. sozialer Teilnahme. Dafür ist Hartz IV zu wenig, das deckt nämlich nicht alles ab, was ein Mensch zum Leben braucht. Außerdem müssen auch Unvermittelbare immer wieder zu irgendwelchen Terminen, was sowieso nichts bringt, weil sie nie wieder einen Job bekommen werden.
Junge, gesunde, intelligente Menschen, die am Arbeitsmarkt grundsätzlich Chancen haben, bekommen ein angemessenes Arbeitslosengeld, von dem sie auch leben können. 60 (ohne Kinder) bzw. 67 % vom letzten Nettogehalt sind zuwenig dafür, es müsste die selbe Höhe sein wie das letzte Nettogehalt. Zusätzlich bekommen sie sinnvolle Unterstützung, um wieder einen Job zu finden. Der 100. Kurs "Wie bewerbe ich mich richtig", wenn es keine Stellen gibt, auf die man sich bewerben könnte, ist keine sinnvolle Maßnahme.
Umschulungen und Weiterbildungen sollen sofort und ohne bürokratische Hürden genehmigt und bezahlt werden, wenn es im Beruf der Arbeitslosen keine freien Stellen gibt. Die Denkweise: "Es gibt zwar derzeit keine freien Stellen als Chemielabortechniker, aber Sie können sich ja als Kellner bewerben, da finden Sie sicher was!" ist nämlich ein großer Unsinn. Kaum ein Unternehmen stellt Quereinsteiger ohne jede Berufserfahrung ein. Mal abgesehen davon, dass man als Akademiker zum Beispiel dann hört: "Tut mir leid, wir können Sie nicht als Regalbetreuer im Supermarkt einstellen, dafür sind Sie nämlich überqualifiziert. Sie bleiben ja nicht auf Dauer hier, sobald Sie ein besseres Stellenangebot haben, sind Sie wieder weg." Was ja auch so stimmt.
Gwyddion schrieb:Und wie sieht es aus, wenn ein Großteil der Fachhandwerker, ausgebildeten Maschinenführer, Lageristen, Krankenschwestern, Pfleger ect. pp. der Meinung sind, BGE reicht, ich mache nie wieder einen Finger krumm?
Ich meine, irgendwoher müssen ja die Brötchen kommen, die allerdings auch Mehl benötigen und per Verkauf unter das Volk gebracht werden. Oder werden die mit dem BGE überwiesen? *spitz ausgedrückt*
Das wird nicht passieren. Es gab Umfragen, bei denen herauskam, dass ein Großteil der Menschen trotz BGE weiter arbeiten würde.
Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens
Mehr als drei Viertel würden trotz bedingungslosem Grundeinkommen weiter arbeiten
Wenn es das bedingungslose Grundeinkommen gäbe, würden 78 Prozent der mdrFRAGT-Mitglieder, die abgestimmt haben, weiter arbeiten gehen.
Fast die Hälfte (46 Prozent) aller mdrFRAGT-Mitglieder, die sich an der Befragung beteiligt haben, würden unverändert weiter arbeiten.
32 Prozent würden etwas an ihrer jetzigen Arbeitssituation ändern, generell aber weiter arbeiten.
Nur 8 Prozent geben an, die Arbeit gänzlich aufgeben zu wollen, sollte es ein bedingungsloses Grundeinkommen geben.
Interessanterweise haben deutlich mehr Gegner als Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens in unserer Befragung angegeben, dass sie ihre Arbeit gänzlich aufgeben würden: 15 Prozent der Gegner wählten diese Option, bei den Befürworter waren es nur 3 Prozent
Quelle:
https://www.mdr.de/nachrichten/mitmachen/mdrfragt/umfrage-ergebnis-mehrheit-fuer-bedingungsloses-grundeinkommen-100.htmlTaln.Reich schrieb:Gegenfrage: wenn so viele Leute angeblich nur darauf warten, ihren Job hinzuschmeißen und ein Leben ohne Arbeit aber am Existenzminimum zu "genießen" - was hält sie gegenwärtig davon ab?
Gute Frage.
Ich denke ja nicht, dass so viele den Job hinschmeißen würden. Sie würden sicher was verändern, wie auch obige Umfrage ergab. Für die meisten Menschen ist Arbeit aber mehr als nur Geld verdienen, Arbeit ist für viele auch sinnstiftend.
Taln.Reich schrieb:Ich bin mir absolout sicher, dass die bei weitem überwiegende Zahl an Leuten mit Freude einen Vollzeitjob nachgehen , selbst wenn sie ohne einen gerade so eben überleben können, solange dies eine vernünftige Steigerung des Lebensstandards darstellt (bei bezahlten Überstunden investieren Leute ja auch Zeit, die sie eigentlich nicht auf den Job verwenden müssten für den Job, weil sich dadurch ihr Lebensstandard verbessert). Wenn der Lohn für den Beruf nicht ausreicht, dass es dafür jemanden die Zeit wert ist, dann muss der Lohn erhöht werden, sodass die Steigerung des Lebensstandards es ihnen wert ist (füreinen Vollzeitjob reicht da mit Sicherheit dass, was gegenwärtig Mittelklasse ist).
Das ergab die Umfrage ja auch in etwa. 46 Prozent würden nichts ändern, da sind sicher auch viele dabei, die einen Vollzeitjob haben. 32 Prozent würden was ändern, da sind sicher auch die dabei, die nicht mehr Vollzeit arbeiten würden, sondern stattdessen Teilzeit.
Gwyddion schrieb:Vlt. die Sanktionen bei Hartz IV und die wenige Barschaft.
Dafür benötigt man aber auch nur einige Termine im Jahr als Gegenleistung.
Das sind ja auch gute Gründe. Ein paar Termine im Jahr sind es ja nicht, man muss sich, soweit ich das verstanden habe, auch aktiv auf Stellen bewerben und das auch nachweisen.
Wenn man vom BGE dann Miete, Heizung, Lebensmittel usw. selbst bezahlen muss und es keine direkte Überweisung vom Amt zum Vermieter, Energieanbieter usw. mehr gibt und sonstige Sozialleistungen wegfallen, wird man mit den 1200 Euro allein auch nicht weit springen. Ich denke, die meisten Menschen würden weiterarbeiten, das Geld einfach sparen oder für Luxus ausgeben, den sie sich jetzt nicht leisten können. Ich würde es auf jeden Fall so machen. Mir wären 1200 Euro als alleiniges Einkommen zuwenig, aber zusammen mit meinem jetzigen Einkommen, das wäre schon ein schönes Sümmchen.