Taln.Reich schrieb:ja, deine Lösung kenne ich ja schon. Wer keine Erspaarnisse und keinen job hat, hat gefälligst nichts zu kriegen und auf der Straße zu verhungern. Sehr menschlich.
Bevor Du mich angehst muss Du Dich informieren, das was Du mir unterschieben willst sind die Gesetze dieses Landes:
A) Man muss kein Hartz4 beantragen, das ist gesetzlicher Fakt.
B) Wenn man Hartz4 beantragt, muss man die Anträge wahrheitsgemäß ausfüllen und sich an den Pflichten aus dem SGBII halten, das ist auch gesetzlicher Fakt, jüngst wieder vom obersten Gericht dieser Demokratie bestätigt. Wer von Staat was will, muss sich einbringen/ aktiv beteiligen.
Was passt Dir dabei nicht, wo bist Du der Meinung ich hätte es so festgelegt?
Taln.Reich schrieb:und welche Rolle spielt das? Weder der Erbe noch das Unterschichtler-Kind haben sich ausgesucht, in welche Familie sie geboren werden.
Wenn es dem Unterschichtler Kind nicht passt, kann er sich bei seinen Eltern beschweren, die haben ihn zur Welt gebracht.
Ich bin übrigens auch ein Unterschichtler Kind der erst mit 16 deutsch gelernt hat und die 10te Gymnasium 3 mal gemacht hat, 1x in der Ex Heimat, 1x als Gastschüler, 1x um die deutsche mittlere Reife zu schaffen. 1 Jahr Massenunterkunft, 2 Jahre betreutes Wohnen (3 in einem Zimmer), danach WG. Frei verfügbares Tagesbudget in den ersten 2 Jahren: 1DM pro Tag.
Ich denke wenn man es so vergleichen würde, hätte Cindys Tochter mehr Chancen und weniger Steine im Weg.