Das bedingungslose Grundeinkommen
12.09.2020 um 11:35bgeoweh schrieb:dass er zumutbare Belastungen zum Wohle der Gemeinschaft mit Zwang einfordert, wie eben z.B. "Arbeiten gehen oder es zumindest versuchen" oder "Mörder einsperren".Das wiederum ist aber eine etwas eigenwillige Auslegung mit "Arbeiten gehen". Denn es geht hier doch vorrangig um eine Einschränkung durch eine Freiheitsstrafe. Jemand der keine Arbeit hat begeht damit keine Straftat, die in irgendeiner Form mit einer Strafe oder Freiheitsentzug sanktioniert wird. Auch die Würde eines Straftäters ist in keinerlei Weise durch eine Freiheitsstrafe eingeschränkt, ihm steht auch während seiner Strafe eine menschenwürdige Behandlung zu. Seine Freiheitsrechte wurden per Gesetz und für die von im begangene Straftaten und durch einen Richter eingeschränkt.
Also bitte nicht, weil es gerade so passend erscheint, alles in einen Topf werfen. Das Verständnis um den Begriff der Würde des Menschen wurde ja zum Beispiel durch das BVG zu den H4 Sanktionen verdeutlicht. Kann man sich mal anschauen und ebenso auch die kritischen Fragen an Regierungsvertreter in den Voranhörungen. Die Würde eines Menschen ist unantastbar und ohne Bedingungen!
Ich sehe allerdings prinzipiell keinen konkreten Zusammenhang zum BGE und mache mir dahin gehende Aussagen auch nicht zu eigen. Ich möchte aber doch darum bitten etwas differenzierender weniger oprtnistisch bei Bewertungen vorzugehen.