chriseba schrieb:Dann brauchen wir ja keines, es existiert ja schon. Damit ist der Thread ja überflüssig.
Nein, H4 ist kein BGE, denn die Bedingungen Leistungen zu erhalten sind da.
BGE ist halt bedinunglos.
chriseba schrieb:*hust*
:D Zweifelst du das echt an? Du solltest das Urteil mal lesen,
oder einfach die Zusammenfassung im Link unten.
Ist halt so. H4 Empfänger in Deutschland,
nein, sie müssen nicht arbeiten gehen, zu Terminen erscheinen,
wenn sie nicht wollen, erhalten aber dennoch Existenzminimum.
Das befreit sie allerdings nicht von den Bedinungen die sie zu erfüllen haben.
Die können den aber auch mehr oder weniger oder gar nicht getrost egal sein.
chriseba schrieb:Keine weiteren Fragen. Du behauptest es wäre höchstrichterlich entschieden man müsse nicht arbeiten, wenn man nicht will und postest dazu ein Urteil, in dem das steht. Ich danke dir, dass du ausgerechnet ein Urteil hier verlinkt hast, das mir Recht gibt.
Ja und? Sind dann halt nur 30 %.
Vollsanktionen sind rechtswidrig.
Der größte Teil des Regelsatzes und Mietzahlungen bleiben erhalten.
MMn kann der Staat zwar zumuten, er darf aber nicht aufzwingen!
MMn sind darum jegliche ALG2 Sanktionen verfassungswidrig.
Wenn das nicht schon jemand versucht hat in Deutschland, werde mal recherchieren, würde ich eine Verfassungsbeschwerde einlegen, das es kein BGE gibt, obwohl das das GG so fordert! Vorausgesetzt es findet sich auch ein guter Anwalt dafür.
Wenn das BVerfG positiven Bescheid gibt, müsste demnach die Politik BGE umsetzen, für alle Menschen.
D.h. mehr Maschinen bauen, alles digitalisieren, falls nicht anders Finanzierung möglich ist.