Das bedingungslose Grundeinkommen
11.09.2020 um 20:08Verfassungsrechtliche Konklusion obs wem gefällt oder nich:
Es gibt halt ein Recht auf Faulen.
Es gibt halt ein Recht auf Faulen.
Also angehend von meiner Aussage, versteh ich nicht wirklich für welchen Teil meiner Aussage du den einen Beleg benötigst?Bauli schrieb:Belege mein Freund, Belege. Du bist in der Pflicht deine Aussage zu belegen. Sonst melde ich dich.
Das Konsumverzicht nicht notwendig ist, wenn dieser CO2 neutral ist? => eigentlich logischtaren schrieb:Ein Konsumverzicht ist nicht notwendig, wesentlich wichtiger sind staatlich verordnete Nachhaltigkeit und Recyclingquoten. Konsum führt nicht zum Klimawandel, zum Klimawandel führen z.B. zusätzliche Klimagase. Wenn der Konsum CO2 neutral oder sogar negativ ist, dann reduziert der Konsum den Klimawandel.
Die Realität wird hier mittlerweile von vielen leider einfach ausgeblendet Unik. Mittel- und langfristig wird kaum ein Weg an weiteren Überlegungen hin zu einem wie auch immer gearteten Grundeinkommen vorbei führen und massiven Einschnitte was unsere Art zu wirtschaften angeht.Unik schrieb:Nächstes mal besser prüfen statt Vermutungen nicht also solche zu erkennen und sie dann darum gleich mit der Realität gleichzusetzen.
Nach meinem Dafürhalten ist alles ein in die Tasche-Gelüge. Klimaneutral soll man sein, wenn man was dagegen hält?taren schrieb:Das Konsumverzicht nicht notwendig ist, wenn dieser CO2 neutral ist? => eigentlich logisch
Yepp, und bis dahin arbeiten gehen!McMurdo schrieb:Mittel- und langfristig wird kaum ein Weg an weiteren Überlegungen hin zu einem wie auch immer gearteten Grundeinkommen vorbei führen und massiven Einschnitte was unsere Art zu wirtschaften angeht.
Dies ist aber für die Gesellschaft nicht sinnvoll, Konsum erzeugt Arbeitsplätze und ohne Konsum kein Wohlstand. Konsum muss auch nicht materiell sein, auch Dienstleistungen werden konsumiert, auch eine Massage ist Konsum. Wenn CO2 Neutralität eingepreist wird, dann werden auch überflüssige Güter entsprechend teurer, wer sie dann immer noch kaufen will, wen stört es. Versteh jetzt aber immer noch nicht für was du einen Beleg benötigst.Bauli schrieb:Nach meinem Dafürhalten ist alles ein in die Tasche-Gelüge. Klimaneutral soll man sein, wenn man was dagegen hält?
Klimaneutral ist es wenn bestimmte überflüssige Produkte gar nicht erst produziert werden.
Hast da was im Angebot was zukunftssicher ist?Abahatschi schrieb:Ich würde mich freuen wenn die BGE Befürworter jetzt schon eine Karriere in einer Branche mit Zukunft starten
Es wird doch gearbeitet, die Produktivität und die Masse der hergestellten Güter und Dienstleistungen war noch nie so hoch wie heute.Abahatschi schrieb:Yepp, und bis dahin arbeiten gehen!
Ja, ich habe von 2017-2019 DataScience (mit ML, DL und ein bißchen BigData) hinter mir gebracht und zwar neben meiner Selbstständigkeit. Sehr empfehlenswert!McMurdo schrieb:Hast da was im Angebot was zukunftssicher ist?
Wir brauchen mehr, reicht für ein BGE noch nicht.McMurdo schrieb:Es wird doch gearbeitet, die Produktivität und die Masse der hergestellten Güter und Dienstleistungen war noch nie so hoch wie heute.
Das behauptest du zwar immer wieder, nur die Belege fehlen noch. Das Grundeinkommen durchaus finanzierbar sind ist trivial.Abahatschi schrieb:Wir brauchen mehr, reicht für ein BGE noch nicht.
In wie fern ist das zukunftssicher?Abahatschi schrieb:Ja, ich habe von 2017-2019 DataScience (mit ML, DL und ein bißchen BigData) hinter mir gebracht und zwar neben meiner Selbstständigkeit. Sehr empfehlenswert!
Ist die Basis für die KI's und Automatisierung.McMurdo schrieb:In wie fern ist das zukunftssicher?
Ich habe kein BGE verlangt, also müsste ich es nicht belegen.McMurdo schrieb:Das behauptest du zwar immer wieder, nur die Belege fehlen noch.
Dass "Grundeinkommen" in der Höhe von 2.50€ für jeden finanzierbar sind, bestreitet keiner, das sind aber nicht die "Grundeinkommen", die die Befürworter vermarkten wollen. Wenn die "Grundeinkommen" meinen, meinen sie ein Einkommen, das ausreicht damit man nicht arbeiten gehen muss, d.h. man muss von diesem Grundeinkommen leben können. Was de facto bedeutet, dass dieses Einkommen um die 1500€ nach heutiger Währung betragen müsste, wenn es wirklich alles abdecken soll, insbesondere Versicherungsleistungen. Alles andere sind billige Semantikspielchen.McMurdo schrieb:Das behauptest du zwar immer wieder, nur die Belege fehlen noch. Das Grundeinkommen durchaus finanzierbar sind ist trivial.
Also obsolet sobald in ein paar Jahren richtige KI verfügbar ist die das selbst übernimmt.Abahatschi schrieb:Ist die Basis für die KI's und Automatisierung.
Du behauptest es wäre nicht genug, wenn du das nicht belegen kannst ist die Behauptung für die Tonne.Abahatschi schrieb:Ich habe kein BGE verlangt, also müsste ich es nicht belegen.
Die meisten Vorstellungen die ich so kenne spielen sich so zwischen 400 und 1200 EUR ab.bgeoweh schrieb:Wenn die "Grundeinkommen" meinen, meinen sie ein Einkommen, das ausreicht damit man nicht arbeiten gehen muss, d.h. man muss von diesem Grundeinkommen leben können. Was de facto bedeutet, dass dieses Einkommen um die 1500€ nach heutiger Währung betragen müsste,
Ja, ja...wo ist deine Berechnung?? Außer Pseudomoralisches kommt nichts...also laber nicht ich würde nichts belegen.McMurdo schrieb:Du behauptest es wäre nicht genug, wenn du das nicht belegen kannst ist die Behauptung für die Tonne.
Abahatschi schrieb am 30.03.2020:RV - 313 Mrd, diese Summe bleibt gleich
KV - 237 Mrd, diese Summe sollte eher gleich bleiben, man muss den Einfluss des BGE auf die Löhne und Preise einschätzen, steigt tendenziell
PV - 38 Mrd, wie KV
UV - 13,9Mrd vie KV
AV - 71 Mrd, wird massiv sinken jedoch nicht auf Null, man muss sehen dass die Arbeitsförderung bleibt, sagen wir 20Mrd
Beamtenpension - 60 Mrd bleibt so, wahrscheinlich keinen Einfluss auf BGE
Altershilfe für Landwirte - 2,7 Mrd bleibt
Entgeldfortzahlung - 54Mrd bleibt eher, man kann aber annehmen dass es um 10% sinkt
Kindergeld - 46,2 Mrd fällt weg (aber als BGE verfünftfacht es sich)
Elterngeld - 7,3 Mrd würde bleiben, man kann es aber streichen
Soziale Entschädigung - 0,8Mrd bleibt
Wohngeld - 1,1 Mrd fällt weg
Kinder und Jugendhilfe - 46,5Mrd, man kann annehmen dass das BGE da pro Kind einfließt und wenn die Betreuung 5000€/Monat ist, sinkt es mit 1000€ BGE um 20%
Sozialhilfe - 39Mrd bleibt
So, dann zählen wir mal zusammen:
313 RV
237 KV
38 PV
13,9 UV
20 AV (von 71Mrd)
60 Beamtenpension
2,7 Altershilfe Landwirte
48,6 Entgeltfortzahlung (54Mrd-10%)
0 Kindergeld (ehem. 46,2Mrd)
0 Elterngeld (ehem.7,3Mrd)
0,8 Soziale Entschädigung
0 Wohngeld (ehem. 1,1Mrd.)
37,2 (ehem. 46,5, Summe der Ausgaben bleibt aber gleich, 20% werden durch BGE finanziert)
39 Sozialhilfe
----------------
Summe 810,2Mrd
Ersparnis durch das BGE 185,8Mrd
Gesamt Finanzbedarf mit einem echten BGE 996+810,2 Mrd = 1806,2 Mrd.
Hier gibt es eine Tabelle:McMurdo schrieb:Die meisten Vorstellungen die ich so kenne spielen sich so zwischen 400 und 1200 EUR ab.
Ich bin echt gespannt, wo dieses höchstrichterliche Urteil geschrieben steht.Unik schrieb:Ich hatte es eigentlich ganz konkret schon erklärt, was Würde, auch höchstrichterlich definiert bedeutet:
Bis jetzt kam ein Urteil über das Luftsicherheitsgesetz, in dem es um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen ging, und in dem der Würdebegriff insoweit eine Rolle spielte, dass der Staat nicht per Gesetz (!) im Vorraus (!) Menschenleben gegeneinander (!) aufrechnen darf. Was das mit der Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften zu tun haben soll kann @Unik vermutlich auch nicht erklären.chriseba schrieb:Ich bin echt gespannt, wo dieses höchstrichterliche Urteil geschrieben steht.
Du warst halt nicht aufmerksam genug, dann wärst du schon auf den entsprechenden Beitrag von mir hier im Thread gestoßen.chriseba schrieb:Ich bin echt gespannt, wo dieses höchstrichterliche Urteil geschrieben steht.
Irrelevant. Es ändert nichts an der Tatsache das die "Faulen" erwarten, das andere dafür fleißig sind.Unik schrieb:Es ist ein deutsches.
Seite vorher. Aber es hat ansich nichts mit dem Thema BGE zu tun.chriseba schrieb:Ich bin echt gespannt, wo dieses höchstrichterliche Urteil geschrieben steht.
Nein, in dem Urteil geht es darum ob die lebenslange Freiheitsstrafe mit dem Grundgesetz vereinbar ist.bgeoweh schrieb:Bis jetzt kam ein Urteil über das Luftsicherheitsgesetz, in dem es um den Abschuss von entführten Passagiermaschinen ging, und in dem der Würdebegriff insoweit eine Rolle spielte, dass der Staat nicht per Gesetz (!) im Vorraus (!) Menschenleben gegeneinander (!) aufrechnen darf. Was das mit der Notwendigkeit, seinen Lebensunterhalt zu erwirtschaften zu tun haben soll kann @Unik vermutlich auch nicht erklären.
Somit hat jeder das Recht frei zu entscheiden, ob er arbeiten will oder nicht.Unik schrieb:dabei seit 2020
"Achtung und Schutz der Menschenwürde gehören zu den Konstitutionsprinzipien des Grundgesetzes. Die freie menschliche Persönlichkeit und ihre Würde stellen den höchsten Rechtswert innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung dar (vgl. BVerfGE 6, 32 [41]; 27, 1 [6]; 30, 173 [193]; 32, 98 [108]). Der Staatsgewalt ist in allen ihren Erscheinungsformen die Verpflichtung auferlegt, die Würde des Menschen zu achten und sie zu schützen."
"Dem liegt die Vorstellung vom Menschen als einem geistig-sittlichen Wesen zugrunde, das darauf angelegt ist, in Freiheit sich selbst zu bestimmen und sich zu entfalten."
BVerfGE 45, 187 C/II
https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv045187.html