@Swanson Ja, wurde es, es tut aber auch für die Argumentation nichts zur Sache. Ich beschwere mich ja nicht über meine Karriere, sondern darüber, dass der ÖR den Auftrag hat, Kultur zu fördern und dabei zum Teil eine sehr schlechte Figur (im europäischen VErgleich) macht.
Da ist ja gerade das problem, dass eben nicht diejeniegen gut in die Arbeit finden, die was drauf haben und was wollen, weil die Förderung beim Thema Kunst schlecht funktioniert. Das ist jetzt nicht irgendwie mein subjektiver blick weil mir deutsche filme nicht gefallen (im gegenteil, mir gefallen viele deutsche filme), es geht da im kern darum, dass man auch als sehr talentierter Nachwuchs kaum möglichkeiten hat, überhaupt an seine ersten jobs, geschweigedenn genug um seine MIete zu bezahlen zu kommen.
Das betrifft auch leute, die von der filmuni weg sofort preise bekommen.
Außerdem werden die guten projekte, die man fördert, dann oft nur bei der produktion gefördert, aber nicht bei der postproduktion. Im klartext, es kommt oft vor, dass man ein paar millionen in einen film steckt, aber 0 Euro in die Bewerbung und den Verleih, sodass der Film dann in 3 Kinos und auf Arte um 0:40 läuft und ihn dann, unabhängig davon wie gut er ist, keiner sieht. Das ist dann ja auch nicht Sinn der Sache, weder für die Kunst, noch für die Macher des Films, noch eigentlich budget mäßig für die Sender. Das ist dann wirklich reine Wirtschaftsförderung (Leute werden beschäftigt durch den Filmdreh).
@blueavian Wie gesagt umreißt der BGH auch anderweitig im Urteil explizit, dass zur Grundversorgung die Unterhaltung dazugezählt wird. Das könnte man, wie du es getan hast, als "aus einer Zeit vor dem Internet" kritisieren, aber der BGH hat diese Haltung eigentlich in jedem weiteren Rundfunkurteil bekräftigt, ja sogar für den ÖR den WEg zu Geldern zum Digitalschwenk freigemacht.
Schlichtweg wird UNterhaltung in diversen Rundfunkurteilen als Teil des Auftrags angeführt und in keinem einzigen als optional bezeichnet.
S. 33: "Der Rundfunk ist "Sache der Allgemeinheit". Er muss in voller Unabhängigkeit überparteilich betrieben und von jeder Beeinflussung freigehalten werden. Die Darbietungen sollen "Nachrichten und Kommentare, Unterhaltung, Bildung und Belehrung, Gottesdienst und Erbauung vermitteln und dem Frieden, der Freiheit und der Völkerverständigung dienen". Die verschiedenen weltanschaulichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen sind zu berücksichtigen."
S. 38: "Die Rundfunkanstalten stehen in öffentlicher Verantwortung und erfüllen, indem sie Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnehmen, zugleich integrierende Funktionen für das Staatsganze. Ihre Sendetätigkeit ist nicht gewerblicher Art."
Quelle:
Wikipedia: 2. Rundfunk-UrteilWie genau das ausgestaltet wird ist natürlich eine Detailfrage, aber es kann wohl kaum jemand behaupten, dass diese Urteile die Sicht "ÖR soll nur Nachrichten senden" zulassen.