ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice
09.08.2021 um 21:28shionoro schrieb:Ich kann mich potenziell auch mit anderen Menschen über die Sinnhaftigkeit von Homöopathie bei Krebs unterhalten, nur ist da eben schon die Frage, ob da nicht eine Position einfach nur darüber funktioniert, dass sie Fakten ignoriert.Ja, ja, ja, ich soll mich nicht über Rassismus äußern wenn ich nicht schwarz bin, ich soll nicht über die Wahlen in den USA reden, wenn ich nicht Amerikaner bin ... blablabla ... such dir jemanden zum Spielen, den das interessiert. Bei mir zieht sowas nicht.
Ab dem zeitpunkt, wo du selbst ein urteil des Verfassungsgerichtes nicht wahr haben willst und als antidemokratisch bezeichnest, verlässt du demokratischen boden und auch den boden einer good faith argumentation.
Da ziehst du dich dann wirklich in VT Schlupfwinkel zurück.
Deine Fantasie, die du alles an den Tag legst, was ich so alles gesagt/geschrieben haben soll, ist für mich jedenfalls keine Diskussionsgrundlage.
SvenLE schrieb:Falsch! Der Medienstaatsvertrag wurde auch in Sachsen-Anstalt ratifiziert. Herr Hasselhoff wollte nach der "Bestellung" aber nicht mehr die Rechnung begleichen.Ja stimmt. So wie er es nannte, wollte er im Landtag durch eine Debatte darüber anregen die Inhalte doch zu akzeptieren, obwohl er es besser hätte wissen müssen.
SvenLE schrieb:Haben wir wirklich 16 Landesparlamente, die nicht willens sind, Verträge zu prüfen und zu korrigieren? Das glaubst du doch selbst nicht.So gesehen muss man dem ÖRR ein Lob aussprechen. Sie kaufen sich die Politiker in ihre Räte ein, die wiederrum in ihren Parteien als Experten gelten und denen man ohne Nachfrage gehör schenkt, wenn sie sagen, der Beitrag muss rauf. Das System ist von diesem Standpunkt aus genial, wohl wissend, dass sich kaum ein Minister die Mühe machen wird sich eingehend mit der Materie oder gar mit Inhalten zu beschäftigen.
Die Politik DARF und MUSS darüber befinden, welchen Umfang der ÖRR bereitstellen soll. Diese Aufgabe nimmt Ihnen niemand ab.
Lento schrieb:Wie ich schon schrieb, eine vollkommen unverhältnismäßige Erhöhung, die jenseits von Gut und Böse gewesen wäre, hätte man sich da als nicht verfassungskonform vorstellen können. Fakt ist aber, dass die geradezu offensichtlich nicht vorlag. Und die Bringschuld hätte hier Sachsen-Anhalt gehabt, es hätte SEINE Gründe gegen die Erhöhung vortragen müssen und auch darlegen müssen, warum eine andere Sichtweise (die der anderen Länder) nicht verfassungskonform gewesen wäre. Das war in Wirklichkeit von vornherein zum scheitern verurteilt. Sachsen-Anhalt wird da auch keine unnötige Arbeitszeit in die Begründung hinein gesteckt haben.Überwiegende Zustimmung. Das Problem im Kern erkannt. Ändert aber nichts daran dass das Urteil an sich, wie es begründet wurde, eine einseitige unausgewogene Note hat.
Das Problem ist in Wirklichkeit der Staatsvertrag als solcher. Er sieht keine Lösung für den Fall vor, dass sich die Länder nicht einigen können. Das ist das wirkliche Problem. Eigentlich ist es schon seltsam, dass man an so etwas nicht gedacht hat, aber das ist nunmal so.
Diese unzulänglichkeit des Vertrages hat eben solche Folgen, da müssten eigentlich Politiker gegen ihren Willen stimmen, eigentlich vollkommen absurd. Aber das ist eben bei solchen Gesetzen so, wenn sie nicht voll durchdacht sind.