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9.373 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: GEZ, Rundfunk, Rundfunkgebühren ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

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06.08.2021 um 01:38
@Nevrion

Es spricht dafür, dass meine Ansichten dazu, was die Verfassung so bezüglich ÖR garantiert, korrekt war.
Zumindest sieht es das Verfassungsgericht so, dessen aufgabe es ist, die verfassung zu interpretieren.


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06.08.2021 um 08:35
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es spricht dafür, dass meine Ansichten dazu, was die Verfassung so bezüglich ÖR garantiert, korrekt war.
Zumindest sieht es das Verfassungsgericht so, dessen aufgabe es ist, die verfassung zu interpretieren.
Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klar gestellt, dass die Begründung zur Nicht-Zustimmung nicht ausreichend dargelegt wurde. Nur weil man nicht ausreichend Gründe vorlegen konnte, warum man die Beitragserhöhung abgelehnt hat, ist das erst mal keine Blankoschein für deine Lesweise, aber richtig ist, dass das Verfassungsgericht betont hat, dass der Staat für eine bedarfsgerechte Finanzierung des ÖRR zu sorgen hat. Leider interpretiert man Bedarfsgerecht mit das was die KEF sagt und die kann keine Reformen beim ÖRR ermitteln, sondern nur den dargelegten Finanzbedarf abschätzen.

Dir scheint nicht ganz klar zu sein, was dieses Urteil bedeutet, denn damit steht jede (!) Beitragserhöhung über den Interessen der Bevölkerung und ihrer demokratisch gewählten Vertreter. Der ÖRR ist damit de Fakto ein reiner Selbstbedienungsladen, der im Prinzip jede Summe verlangen kann.

Die jetzige Beitragserhöhung ist nur vorrübergehend, denn weil die KEF nun noch mal neu ermitteln muss und der Rundfunkstaatsvertrag neu verhandelt, kann es sein, dass es am Ende nicht bei den 18,36 Euro bleibt.

Wie gesagt, diese Art der Rechtssprechung ist, so mein Eindruck mit Blick auf die Medien, eine sehr exklusive Sichtweise, die von der Bevölkerung großteils nicht honoriert wird.


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06.08.2021 um 08:45
Ich bin sehr glücklich dass der ÖR jerzr nicht mehr mit so mickrigen Milliarden auskommen muss.

Endlich ein paar Euro mehr für zahllose Versorgungsposten für Experten, die ja sonst nirgends unterkommen würden.

Es wurde auch Zeit, dass grüne Dauerbefeuerung endlich mal belohnt wird, Grüner Daumen hoch.

Und wenn Heiligabend 2021 dann wieder die Wiederholung eines NS Propaganda Films der Heiterkeit gegen eine Schunkelshow antritt wie 2020 dann weiss man, es ist jeden Cent wert. Daumen hoch für das Versorgungsfernsehen.


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06.08.2021 um 08:49
wer den laden nicht boykottiert und den zwangsbeitrag auch noch freiwillig und gerne bezahlt, der hat die kontrolle über sein leben verloren... :D


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06.08.2021 um 11:14
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Das Verfassungsgericht hat in seinem Urteil klar gestellt, dass die Begründung zur Nicht-Zustimmung nicht ausreichend dargelegt wurde. Nur weil man nicht ausreichend Gründe vorlegen konnte, warum man die Beitragserhöhung abgelehnt hat, ist das erst mal keine Blankoschein für deine Lesweise, aber richtig ist, dass das Verfassungsgericht betont hat, dass der Staat für eine bedarfsgerechte Finanzierung des ÖRR zu sorgen hat. Leider interpretiert man Bedarfsgerecht mit das was die KEF sagt und die kann keine Reformen beim ÖRR ermitteln, sondern nur den dargelegten Finanzbedarf abschätzen.

Dir scheint nicht ganz klar zu sein, was dieses Urteil bedeutet, denn damit steht jede (!) Beitragserhöhung über den Interessen der Bevölkerung und ihrer demokratisch gewählten Vertreter. Der ÖRR ist damit de Fakto ein reiner Selbstbedienungsladen, der im Prinzip jede Summe verlangen kann.

Die jetzige Beitragserhöhung ist nur vorrübergehend, denn weil die KEF nun noch mal neu ermitteln muss und der Rundfunkstaatsvertrag neu verhandelt, kann es sein, dass es am Ende nicht bei den 18,36 Euro bleibt.

Wie gesagt, diese Art der Rechtssprechung ist, so mein Eindruck mit Blick auf die Medien, eine sehr exklusive Sichtweise, die von der Bevölkerung großteils nicht honoriert wird.
Zum Glück ist aber eben auch die Interpretation des Grundgesetztes nicht Aufgabe der Bevölkerung.


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06.08.2021 um 12:38
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Zum Glück ist aber eben auch die Interpretation des Grundgesetztes nicht Aufgabe der Bevölkerung.
Richtig, wo kämen wir auch hin, wenn in einer Demokratie irgendwas im Interesse der Bevölkerung laufen würde ...


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06.08.2021 um 12:39
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Richtig, wo kämen wir auch hin, wenn in einer Demokratie irgendwas im Interesse der Bevölkerung laufen würde ...
Also plädierst du jetzt dafür, dass man verfassungsfragen abstimmen lässt?


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06.08.2021 um 18:50
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Also plädierst du jetzt dafür, dass man verfassungsfragen abstimmen lässt?
Du tust ja gerade so als ob die Bevölkerung der BRD jemals über eine Verfassung hätte abstimmen können.

Worauf ich hinaus wollte ist, dass auch ein Verfassungsorgan, das eigentlich die Bürger dieses Landes vor verfassungsschädlichen Inhalten schützen sollte, diese durch Urteile wie dieses hinter der Lobby des ÖRR hinten anstellt. Ich kann das Urteil des Gerichts lesen und verstehen, aber bei so krassen Denkfehlern darin, darf man bezweifeln, dass diese hätten übersehen werden können. Anders gesagt, ein Urteil zu Gunsten Sachsen-Anhalts hätte genauso verfassungsgemäß ausfallen können, wie das jetzige. Es gibt kein richtig oder falsch dahinter, sondern es ist eine Abwägung von Interessen.


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08.08.2021 um 04:48
@Nevrion

Ne, so tu ich nicht, ich sag dir, dass das auch eine schlechte wäre, Verfassungsrecht vom Bürger interpretieren zu lassen.

Du bist ja schließlich der, der parteiisch ist. Darum wirfst du dem Gericht vor, dass es "Denkfehler" hatte. Das ist schlicht antidemokratisch, denn zur Demokratie gehört, Urteile des Verfassungsgerichtes zu akzeptieren.


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08.08.2021 um 11:14
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Worauf ich hinaus wollte ist, dass auch ein Verfassungsorgan, das eigentlich die Bürger dieses Landes vor verfassungsschädlichen Inhalten schützen sollte, diese durch Urteile wie dieses hinter der Lobby des ÖRR hinten anstellt.
Starker Tobak und inhaltlich falsch. Du verlässt die Sachebene und bist schon Richtung Schwurbelei unterwegs.
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Ich kann das Urteil des Gerichts lesen und verstehen, aber bei so krassen Denkfehlern darin, darf man bezweifeln, dass diese hätten übersehen werden können.
Dann bitte ich um Erklärung, wo ein Gericht anhand von Fakten hier Denkfehler produziert:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Anders gesagt, ein Urteil zu Gunsten Sachsen-Anhalts hätte genauso verfassungsgemäß ausfallen können, wie das jetzige.
Nein, kann es nicht. Sachsen-Anstalt hat sich blamiert, weil die CDU dort lieber mit einer AfD paktiert. Wer die Abläufe für den ÖRR nicht kapiert, der muss sich eben eine blutige Nase holen.

Lies noch mal die PM vom Bundesverfassungsgericht durch. Da steht eigentlich alles drin.


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08.08.2021 um 11:17
Ich freue mich schon auf die nächste Erhöhung :Y:


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08.08.2021 um 11:32
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Ich freue mich schon auf die nächste Erhöhung :Y:
Solange die Politik nicht den Medienstaatsvetrag anpasst, kann das passieren. Gibt es aktuell eine Partei, welche hier Veränderungen vornehmen möchte?


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08.08.2021 um 11:35
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Solange die Politik nicht den Medienstaatsvetrag anpasst, kann das passieren
Ich gehe davon aus das es so oder so passiert.

Würd ich genauso machen, wenn ich jemand hab der sich nicht wehren kann gemolken zu werden .... würde ich die 8 Milliarden Cash Cow auch nicht vom Haken lassen.


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08.08.2021 um 11:40
Zitat von xsaibotxxsaibotx schrieb:Ich freue mich schon auf die nächste Erhöhung :Y:
Word! Es ist ein beruhigendes Gefühl wenn der Staat mittels devoten Richtern Betrügern Geld in den Rachen wirft.
Du muss es mal so sehen: Glück gehabt! es könnten locker 30-40€ pro Wohnungstür werden.


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08.08.2021 um 11:48
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Es ist ein beruhigendes Gefühl wenn der Staat mittels devoten Richtern Betrügern Geld in den Rachen wirft.
Polemik!
Die Politik ist selbst Schuld an dem Dilemma. Wer wählt diese Politiker? Die Wahlberechtigten in diesem Land...


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08.08.2021 um 11:50
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Word! Es ist ein beruhigendes Gefühl wenn der Staat mittels devoten Richtern Betrügern Geld in den Rachen wirft.
Ich denke die werden jetzt ruhigen Gewissens die 20 Euro anpeilen ohne das irgendjemanden drohen zu müssen den SuperMegaUltraCoolen Content zu kürzen .... was eh keine Sau interessiert.
Mich interessiert nur noch wie viel ich für Rentnertainment der Umweltsäue hinlegen muß..... der rest ist mit beim ÖR beinahe schon egal :D


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08.08.2021 um 12:13
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Du bist ja schließlich der, der parteiisch ist. Darum wirfst du dem Gericht vor, dass es "Denkfehler" hatte. Das ist schlicht antidemokratisch, denn zur Demokratie gehört, Urteile des Verfassungsgerichtes zu akzeptieren.
Du bringst da was durcheinander. Ich akzeptiere das Urteil des Verfassungsgerichtes, aber ich kritisiere es dennoch. Ist das in deiner Demokratie denn nicht erlaubt? Ich denke schon. Nur weil ein Gericht urteilt, soll ich automatisch mit dem Denken aufhören? Dann hätten wir die DDR wohl lieber mit der BRD fusionieren sollen und nicht umgekehrt.
Zitat von SvenLESvenLE schrieb:Dann bitte ich um Erklärung, wo ein Gericht anhand von Fakten hier Denkfehler produziert:
Also schön. Bitte: (Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-069.html)
1. Die Rundfunkfreiheit dient der freien, individuellen und öffentlichen Meinungsbildung. Der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG enthaltene Auftrag zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit zielt auf eine Ordnung, die sicherstellt, dass die Vielfalt der bestehenden Meinungen im Rundfunk in größtmöglicher Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet. Dabei wächst die Bedeutung der dem beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk obliegenden Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten, die Wirklichkeit nicht verzerrt darzustellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund zu rücken, vielmehr ein vielfaltsicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden. Dies gilt gerade in Zeiten vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits.
Im Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 Satz 2 steht:
"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Das Bundesverfassungsgericht nimmt an dieser Stelle einfach mal an, dass die Rundfunkfreiheit eingeschränkt oder gar zensiert wäre, würde die Erhöhung des Beitrags nicht stattfinden. Gründe? Fehlanzeige. Wenn einer sagt, dass 8 Mrd jährlich nicht reichen, dann wird das schon stimmen, so nach dem Motto.
Es betont sogar ausschließlich die Wichtigkeit der vermeintlichen journalistischen Glanzleistungen des ÖRR, obwohl jorunalistische Beiträge nicht mal die Hälfte der Inhalte des ÖRR wiederspiegeln und ohne zu Quellen heran zu ziehen, die nachweisen ob die voran gegangene Annahme in irgend einer Form die Wirklichkeit abbildet.
Der Gesetzgeber hat durch materielle, prozedurale und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass die Beitragsfestsetzung die Rundfunkfreiheit nicht gefährdet und dazu beiträgt, dass die Rundfunkanstalten durch eine bedarfsgerechte Finanzierung ihren Funktionsauftrag erfüllen können.
Auch wird gar nicht geprüft oder hinterfragt, was bedarfsgerecht ist. Man übernimmt einfach das, was man ihnen vorgekaut auf den Tisch gelegt hat. Einen Nachweis, warum man mit 8 Mrd euro jährlich den Staatsauftrag nicht wahrnehmen kann, bleibt das Gericht schuldig.
Man muss sich mal vorstellen. Die Bevölkerung oder deren demokratische Vertreter sagen. "Das ist zu viel. Bitte konzentriert euch auf eure Kernaufgabe." und der ÖRR sagt "Nö, wir entscheiden selbst, wie viel wir euch bieten wollen." und wenn dann bei Antrag der Beitragserhöhung die Finanzierungsfrage aufkommt, entscheidet der ÖRR darüber und nicht der Minister/Landtag, was man der Bevölkerung zumuten kann? Wie gesagt, das ist völlig bescheuert, denn damit darf der ÖRR ab sofort alles finanziert bekommen, was immer er für notwendig hält.
Diese Kontrolle darf sich allerdings nicht auf die Vernünftigkeit oder Zweckmäßigkeit der jeweiligen Programmentscheidungen der Rundfunkanstalten beziehen, sondern allein darauf, ob die Programmentscheidungen sich im Rahmen des rechtlich umgrenzten Rundfunkauftrags halten und ob der aus den Programmentscheidungen abgeleitete Finanzbedarf zutreffend und im Einklang mit den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ermittelt worden ist.
Mit solchen Sätzen könnte man sich ein 8 Mrd. teures Testbild für 24/7 leisten. Aber jetzt mal abseits davon, ein rechtliche umgrenzter Rundfunkauftrag - was genau soll das sein? Es gibt doch gar keine Grenzen bei der Ausgestaltung des Rundfunkauftrags Seitens des ÖRR. Das ist komplett herbei fantasiert und an der Realität vorbei gedacht. Der ÖRR legt doch selbst fest, wo er wie auftritt und welche Reichweite er haben will.
b) Das gestufte und kooperative Verfahren schließt Abweichungen von der Bedarfsfeststellung der KEF nicht aus. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden in diesem Zusammenhang jedoch aus. Als Abweichungsgrund kommt gegenwärtig etwa noch die angemessene Belastung der Rundfunkteilnehmer in Betracht. Die daraus folgende Begrenzung lässt sich jedoch nur dann wirksam sichern, wenn für solche Abweichungen nachprüfbare Gründe angegeben werden.
Hier wird das Bundesverfassungsgericht dann leicht schizophren. Sachsen-Anhalt sagt, für das Geld müsste der Osten stärker representiert werden. Wenn der Preis steigt wäre das sonst für die dortige Bevölkerung nicht zumutbar.
Und genau das, also eine nicht angemessene Belastung der Bevölkerung würde das Bundesverfassungsgerecht als Grund gelten lassen? Weil keine Gründe erkennbar wären? Haben die in den letzten 2 Jahren in Karlsruhe nicht aus dem Fenster geschaut und gemerkt, wie viel Schaden, auch bei den Einkommen der Menschen, allein Corona angerichtet hat?

Wieso fallen euch solche Denkfehler nicht auf?

Insgesamt wirkt es auch etwas irritierend, dass das Bundesverfassungsgericht den Einstimmigkeitszwang der Länder einführt, der im Grunde darauf hinaus läuft, dass so lange abgestimmt wird, bis das Ergebnis stimmt. Diese Art der Auslegung von Demokratie hätte ich zugegebenermaßen auch nicht von einem Verfassungsgericht erwartet. Gleichzeitig zeigt es aber auch, wie kaputt allein das Vertragskonstrukt mit dem Öffentlich Rechtlichen Rundfunk ist. Denn auch der umgekehrte Fall, 1 Land ist für die Erhöhung, 15 andere dagegen, würde schlussendlich damit enden, dass die Erhöhung kommt, weil der ÖRR ja am Ende seine Rundfunkfreiheit gefährdet sieht und es vor dem Bundesverfassungsgericht so einklagen kann.

Klopft euch ruhig auf die Schulter und freut euch über solche Urteile. Ich halte das für kurzsichtig und einfältig.


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08.08.2021 um 12:29
Zitat von NevrionNevrion schrieb:"Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet."
Das Bundesverfassungsgericht nimmt an dieser Stelle einfach mal an, dass die Rundfunkfreiheit eingeschränkt oder gar zensiert wäre, würde die Erhöhung des Beitrags nicht stattfinden. Gründe? Fehlanzeige.
Das ist die größte Fehlinterpretation überhaupt. Wer hindert den ÖR am Senden? Niemanden.
Andersrum könnte ich auch einen Podcast oder TV Kanal machen und allen Bürgern eine Rechnung schicken, wer nicht zahlt, hindert mich am Senden??


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08.08.2021 um 12:44
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das ist die größte Fehlinterpretation überhaupt. Wer hindert den ÖR am Senden? Niemanden.
Andersrum könnte ich auch einen Podcast oder TV Kanal machen und allen Bürgern eine Rechnung schicken, wer nicht zahlt, hindert mich am Senden??
Nein, du hast keinen Rundfunkstaatsvertrag. Für dich würde das nicht gelten. Bring sowas nicht durcheinander.


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08.08.2021 um 12:47
Zitat von NevrionNevrion schrieb:Nein, du hast keinen Rundfunkstaatsvertrag.
Dann mache ich halt einen mit den Bundesländern, wenn sie nicht zustimmen, dann hindern sie mich.
Die Höhe der Gebühr legt dann mein Steuerberater als unabhängige Partei fest.


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