borabora schrieb:Da kann ich mitgehen, nur ist der Punkt, das Menschen gefährdet worden sind, vernachlässigt worden.
Die Masken werden bekanntlich nicht aus Spass getragen.
Also wird sich deswegen jetzt lieber im Rassismus Thread über evt. Verstöße gegen die Maskenpflicht unterhalten, anstatt über den Rassismusvorwurf, weil man da ja lieber abwartet, "bis Klarheit" herrscht ?
CosmicQueen schrieb:Ah ja, also hat Herr Pince Ofori auch beleidigt?
Du hast doch zitiert, daß auch wegen wechselseitiger Beleidigung ermittelt wird. Das läßt den Schluss zu, daß er evt. wohl auch beleidigt hat, als Reaktion auf die Vorfälle.
CosmicQueen schrieb:Weiß du denn ganz genau, dass das nicht tragen der Maske nicht auch als Körperverletzung gewertet werden kann? In beiden Fällen kann nämlich eine Geldstrafe erfolgen.
Du hast das doch eingeworfen, als mögliche Erklärung für die angeblich wechselseitige Körperverletzung.
CosmicQueen schrieb:Selbstverständlich hat das mit dem Fall zu tun, denn es ging darum, warum die Polizei wegen wechselseitiger Beleidigung und Körperverletzung ermittelt. Und das wäre eine Erklärung, das Infektionsschutzgesetzt. ;)
Also wirfst du mal was ein, ohne dich vorher zu informieren ? Ich hab dir mehrfach geraten, daß du dich dort einlesen solltest, wenn du schon solche Schagwörter wie Körperverletzung in diesem Kontext in den Raum schmeißt. Verstöße gegen die Maskenpflicht unterliegen dem Bußgeldkatalog für Ordnungswidrigkeiten nach dem IfSG. Das sind Verhaltenspflichten. Erst trug er eine Maske, dann nahm er sie ab und setzte sie dann wieder auf. Das könnte durchaus mit einem Bußgeld geahndet werden.
Was willst du aber immer mit der Körperverletzung ? Verstöße gegen das IfSG werden geahndet und können auch zu Strafverfahren führen, das ist überhaupt nicht strittig. Nur geht es dann eben um die konkrete Verbreitung des Corona Virus, nicht um einen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Die Körperverletzung greift nur bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Ansteckung. Es muß eine Gesundheitsschädigung vorliegen, bzw herbeigeführt worden sein und selbst dann ist es sehr schwer sowas nachzuweisen, weil es kaum möglich ist die Ansteckung immer auf eine Person zurückzuführen. Was soll das also innerhalb dieser Diskussion ? Will man dem Opfer jetzt auch noch unterstellen, daß er andere bewußt gefährden wollte, vielleicht sogar mit Corona anstecken wollte oder es zumindest billigend in Kauf nahm ?