@tudirnix, aus deinem Link:
Doch auch in Deutschland gibt es immer wieder Fälle, in denen Polizisten gewalttätiges oder rassistisches Verhalten vorgeworfen wird. Die Ermittlungen gegen die Beamten verlaufen aber meist im Sande: Noch immer sind Kameras bei Einsätzen kein Standard und Opfern wird nicht geglaubt. Nicht selten werden sie sogar zu Tätern gemacht. Mittlerweile fordern sogar die UN, dass Deutschland dringend nachbessern muss.
das bestreite ich mitnichten und dass es auch bei uns solche Auswüchse gibt, ist sehr schlimm und dagegen muss selbstverständlich vorgegangen werden.
Und ich schrieb auch, dass ich für unabhängige Beschwerdestellen bin.
Mir gings aber vorhin nur um den Punkt der Beweislastumkehr, die ich halt problematisch sehe. Immer noch, auch nach den Erklärungen von
@Streuselchen die mich nur teilweise überzeugen konnten.
Streuselchen schrieb:Ich sehe das recht simpel, kann der Polizist belegen dass eine Kontrolle stattgefunden hat, weil Kontrollierter ins Täterprofil passt - ja? Gut. Kein Rassismus.
Okay, soweit kein Problem.
Was wäre jedoch, wenn der Verdächtigte behaupet, aus rassistischen Motiven zu hart angefasst worden zu sein? Wenn dies tatsächlich der Fall wäre, dann würde der Polizist zu recht beschuldigt. Aber was, wenn der Verdächtige lügt? Dann könnte der Polizist schlecht das Gegenteil beweisen ...
... wenn es keine Kamera gab. Und selbst wenn es eine gäbe, die Aufnahmen müssen auch nicht immer völlig eindeutig sein.
Streuselchen schrieb:Kann er nur belegen dass sie die gleiche Ethnie aufweisen und sonst aber in Sachen Größenunterschied (wenn Angabe vorhanden) 20cm liegen, wirds schon schwierig zu begründem warum ausgerechnet der kontrolliert wurde.
Bei einer Größe kann man sich irren, er hat sicher keinen Zollstock dabei und misst erst mal den Verdächtigen.
Streuselchen schrieb:Wird der Kontrollierte NUR kontrolliert weil er schwarz ist und bekannt ist, dass Drogen in der Gegend von schwarzen gedealt werden, ist das AUCH keine Begründung für die Durchsuchung.
okay.
Streuselchen schrieb:Hat der schwarze da gerade wem ein Tütchen zugesteckt und wurde dabei beobachtet- wird sich das belegen lassen durch weitere Polizisten die das bezeugen können.
Hier kann ich auch nicht so ohne weiteres mitgehen: Der zweite Polizist muss nicht zufällig in die gleiche Richtung geschaut haben wie der Erste, also könnte es 0 Zeugen geben.