vincent schrieb:Man muss sich nicht verletzt fühlen, um dabei vor Gericht zu ziehen.
Man muss aber belegen können, dass es wirklich eine Beleidigung war, die einen verletzen sollte. Kann nun der Beklagte seinerseits, also der vermeintliche Beleidiger belegen, dass in seinem Umfeld ein Konsens darüber herrscht, dass das Wort Arschloch nicht als beleidigend gewertet wird, und der vermeintlich Beleidigte das auch immer so gehandhabt hatte, jetzt aber auf einmal nicht mehr, wird auch das das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit als nicht beleidigend werten.
Ich kenne jetzt keinen Präzedenzfall, aber das ist ja eh alles nur hypothetisch. Hier steht jedenfalls im Raum, dass jemand wirklich verletzt werden muss, so dass das Gericht zum entsprechenden Handeln gezwungen wird. Wenn es keine Verletzung geben kann, weil der Kontext dazu fehlt, wird es dünn..
vincent schrieb:Ehrlich mal, was du hier besprichst gehört zu Philosophie. Nichts hat einen Absolutheitsanspruch. Das ist nur völlig irrelevant.
Alles ist Philosophie. Auch in der Politik. Es gibt außerdem Dinge, die tatsächlich als absolut betrachtet werden können, nur das hier gehört definitiv nicht dazu.