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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 13:58
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich denke, sie rechneten sich aus, dass wohl Flüchtlinge pflegeleichter und willfähriger sein könnten.
DAS hatte ich gemeint, worin sie evtl. ihre Chance gesehen haben könnten.
Da sehe ich keinen Unterschied zwischen EU-Bürgern z.B. aus Rumänien, Polen, Ungarn oder Bulgarien und den Flüchtlingen.
Zitat von OptimistOptimist schrieb:DAS hätte sie ganz deutlich machen sollen, mMn - hatte sie aber nicht.
Natürlich hat sie es deutlich gemacht...immer wieder auf die Situation in den Balkanländern verwiesen.
Ansonsten hätte sie ja bereits vor Jahren schon die Grenzen öffnen können.


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29.11.2016 um 14:03
@canales
DAS hätte sie ganz deutlich machen sollen, mMn - hatte sie aber nicht.

-->
Natürlich hat sie es deutlich gemacht...immer wieder auf die Situation in den Balkanländern verwiesen.
Balkanländer, das ist das Eine. Die hatten es sicher begriffen.

Was ich aber meinte: die anderen Herkunftsländer, außer Syrien.
Es kamen übers Meer so Viele, welche die Selfies mit Merkel hoch hielten und Merkel als Mutter vergöttert hatten.
In DIESEN Ländern hätte sie medienwirksam verbreiten können, dass nun nicht jeder kommen kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 14:07
Zitat von RealoRealo schrieb:Es ist wirklich zu viel verlangt von einem Deutschen, sich auch Flüchtlingen gegenüber so zu verhalten, als wären sie Menschen.
Niemand streitet ab, dass es Menschen sind. Das macht die Sache aber auch nicht besser. Der Mensch ist des Menschen größter Feind! Es waren Menschen, die anderen die Köpfe abgeschnitten haben. Es waren Menschen, die andere gefoltert und vergewaltigt haben. Es waren Menschen, vor denen die Menschen flüchteten. Und es ist auch nicht selten, dass aus Vertriebenen Vertreiber und aus Opfer Täter werden. Es gibt genügend Gründe sich vor Menschen in Acht zu nehmen.


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29.11.2016 um 14:22
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Es kamen übers Meer so Viele, welche die Selfies mit Merkel hoch hielten und Merkel als Mutter vergöttert hatten.
In DIESEN Ländern hätte sie medienwirksam verbreiten können, dass nun nicht jeder kommen kann.
Hätte dies was geändert?
Es waren schon viele da und viele unterwegs...das hätte u.U. einen Torschlussrun ausgelöst.
Da hätte es sich dann vor den vermeintlich geschlossenen Grenzen gestaut...


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29.11.2016 um 14:24
Zitat von canalescanales schrieb:Aber doch nicht in Privatwohnungen, wie Du gerne suggerierst.
Da kannst du mich ja sicherlich entsprechend zitieren wie ich etwas in der Art suggeriert hätte.
Zitat von canalescanales schrieb:Dies war jedoch nach dem WK2 der Fall.
Das mag sein... den unsinnigen Vergleich Vertreibung nach WWII / Glücksrittertum 2015 hab ich auch nicht ins Feld geführt.
Zitat von canalescanales schrieb:Ach, jetzt streitet er schon Fluchtgründe ab...
Erzähl doch nicht solchen Blödsinn...
anales schrieb:

Die Gäste kommen weil es die GFK erlaubt und wir diese Konvention mittragen. Wenn Du da nicht mitmachen willst, dann starte eine Initiative für den Austritt der BRD aus der GFK oder versuche die EU-Länder zu überzeugen ihrer Verantwortung nachzukommen.


Nö. Die Gäste kommen weil wie den besten Honig in den Flüssen haben. Die GFK ist nur Mittel zum Zweck und wird vorgeschoben... und ich muss da überhaupt nichts machen. Europa und auch D wird von ganz allein zurückfinden zu einem vernünftigen Umgang ob es dir nun passt oder nicht.
"Dein" Fluchtgrund ist also 'weil es die GFK erlaubt und wir diese Konvention mittragen'? So ein Schwachsinn... die "Flucht" durch diverse sichere EU-Mitglieder ist darin begründet, dass es hier am Meisten gibt. Aber sicher wirst du mir gleich erklären, die vorwiegende "Flucht" nach D hätte genauso stattgefunden, wenn es hier keinerlei Leistungen gäbe. Nein, die Flucht nach D hat in dem Maße stattgefunden, weil bekannt ist, dass man hier Leistungen bekommt selbst ohne irgendwelche Ansprüche zu haben.
Zitat von canalescanales schrieb:Hey, selbst dafür bräuchte es jedoch Einigkeit...die Du ja abstreitest. :)
In welcher Welt lebst du eigentlich den lieben langen Tag? Wir konnten sehen das es bei der bedingungs- und alternativlosen Aufnahme von Millionen keine Einigkeit gibt und auch nie eine geben wird.
Anders sieht es da mit der Einigkeit darüber aus, dass man diesen Zuzug kontrollieren und reglementieren muss. Berlin wird da nicht mehr sehr lang allen anderen EU Mitgliedern vorschreiben können wie es zu laufen hat... wird ja jetzt schon belächelt.

Die Einigkeit darüber, dass so etwas wie 2015 nicht wieder stattfinden darf, besteht meiner Meinung nach bereits durch (fast) alle Parteien. Nur so richtig wollen das die Vortänzer nicht einsehen... Herr Palmer hatte das kürzlich in einem Artikel ziemlich gut erfasst. Das Gros hat aktuell nur keine Lust darauf in den Medien als Hexe durchs Dorf gejagt zu werden... das wird sich ändern.


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29.11.2016 um 14:29
Zitat von canalescanales schrieb:Anstatt eine europäische Lösung zu finden was eine Rückführung betrifft.
Man sollte auch Pläne haben für den Fall, dass es keine europäische Lösung gibt. Und die Pläne der Niederlande sind durchaus plausibel. Wer nach gründlicher Prüfung nicht hilfebedürftig ist, der sollte auch keine Hilfe bekommen. Und das mit dem Abrutschen in die Kriminalität: Da ist auch nicht für jedermann ein Platz und wenn sie erwischt werden, werden sie abgeschoben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 14:33
@Foss
Zitat von FossFoss schrieb:Wer nach gründlicher Prüfung nicht hilfebedürftig ist, der sollte auch keine Hilfe bekommen.
Dies dürfte mit unserer Verfassung nicht zu machen sein...man kann sich über Sachleistungen unterhalten, aber komplett jegliche Leistungen einzustellen halte ich nicht für durchsetzbar. Allerdings gibt es dies bei uns unter bestimmten Voraussetzungen auch schon...Stichwort fehlende Mitwirkungspflicht.


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29.11.2016 um 14:46
Zitat von canalescanales schrieb:Dies dürfte mit unserer Verfassung nicht zu machen sein...man kann sich über Sachleistungen unterhalten, aber komplett jegliche Leistungen einzustellen halte ich nicht für durchsetzbar.
Wer sich illegal im Land aufhält, und dies wäre der Fall wenn 28 Tage zum Verlassen als Frist gesetzt werden und derjenige sich dann noch immer hier aufhält, hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG

Zum Teil ist das, rein rechtlich, bereits jetzt so.

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__1a.html
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 1a Anspruchseinschränkung
...
(2) Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 5, für die ein Ausreisetermin und eine Ausreisemöglichkeit feststehen, haben ab dem auf den Ausreisetermin folgenden Tag keinen Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6, es sei denn, die Ausreise konnte aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben, nicht durchgeführt werden. Ihnen werden bis zu ihrer Ausreise oder der Durchführung ihrer Abschiebung nur noch Leistungen zur Deckung ihres Bedarfs an Ernährung und Unterkunft einschließlich Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege gewährt. Nur soweit im Einzelfall besondere Umstände vorliegen, können ihnen auch andere Leistungen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 1 gewährt werden. Die Leistungen sollen als Sachleistungen erbracht werden.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 4 und 5, bei denen aus von ihnen selbst zu vertretenden Gründen aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Für sie endet der Anspruch auf Leistungen nach den §§ 2, 3 und 6 mit dem auf die Vollziehbarkeit einer Abschiebungsandrohung oder Vollziehbarkeit einer Abschiebungsanordnung folgenden Tag. Für Leistungsberechtigte nach § 1 Absatz 1 Nummer 6, soweit es sich um Familienangehörige der in Satz 1 genannten Personen handelt, gilt Absatz 1 entsprechend.

...
Wer also zur Ausreise aufgefordert ist und die Möglichkeit dazu hat, sie aber nicht wahrnimmt bzw. vorsätzlich vereitelt verliert eigentlich den Anspruch.

Eine Änderung hin zur Ablehnung des Antrags mit Setzung einer angemessenen Frist sollte unser Grundgesetz nicht wirklich tangieren...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 14:48
Zitat von canalescanales schrieb:Dies dürfte mit unserer Verfassung nicht zu machen sein...man kann sich über Sachleistungen unterhalten, aber komplett jegliche Leistungen einzustellen halte ich nicht für durchsetzbar.
Aber irgendwo muss es ja eine Scheidung geben, sonst können wir uns das mit den Asylanträgen schenken. Wenn es quasi egal ist, ob jemand anerkannt ist, oder nicht, wo hat solch eine Prüfung denn noch einen Sinn? Die Leistungen für anerkannte Asylfälle sind schon am Existenzminimum, wo sollen denn die für nicht anerkannte sein? Darunter wäre auch nicht nach dem geltenden Recht. Also was soll den Unterschied zwischen anerkannt und nicht anerkannt ausmachen? Zumal man Gesetze immer noch ändern kann. Das muss in vielen Fällen ja noch nicht mal gemacht werden, man muss sie einfach konsequent umsetzen.


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29.11.2016 um 14:57
@def
Zitat von defdef schrieb:Wer also zur Ausreise aufgefordert ist und die Möglichkeit dazu hat, sie aber nicht wahrnimmt bzw. vorsätzlich vereitelt verliert eigentlich den Anspruch.
Hab ich doch oben geschrieben...fehlende Mitwirkungspflicht.
Es ging mir um die Generalisierung dieses Personenkreises. Da sind ja oft auch Kinder dabei...willst Du denen jegliche Leistungen streichen, weil sie keine Papiere erhalten?


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def ehemaliges Mitglied

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29.11.2016 um 15:25
Zitat von canalescanales schrieb:Hab ich doch oben geschrieben...fehlende Mitwirkungspflicht.
Und genau das ist es wenn man der Ausreiseaufforderung nicht nachkommt. Wo ist also nun das Problem für dich, bei fehlender Mitwirkung Leistungen einzustellen?
Zitat von canalescanales schrieb:Da sind ja oft auch Kinder dabei...willst Du denen jegliche Leistungen streichen, weil sie keine Papiere erhalten?
Nochmal: Ablehnung des Antrags und Setzung einer angemessenen Frist zur Ausreise. Danach Leistungen einstellen. Da vorm Gesetz ja immer alle gleich seien sollen verstehe ich deine Frage nach den Kindern auch nicht wirklich.


Wie viele alleingereiste Kinder sind denn anteilig unter den Ausreisepflichtigen in Deutschland?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 15:27
Entweder richtig oder gar nicht. Was ist denn das für eine Inkonseqenz?
Und was gibt das denn für ein Bild ab, wenn Solaten sich einschließen (müssen)?

Fedaykin schrieb:

Sollen die sich dort Prügeln oder mit Sturmgewehr Patrouille laufen?
was oder wie macht es denn die Polizei?
Genauso könnten es auch die Soldaten.
Nein, eben nicht, dann musst du Soldaten entsprechend Ausbilden. Sofern wir den Polizeistandart annehmen den wir gewohnt sind, und nicht wie in den Regimen. Wenn es nur darum geht Leute mit Reizgas und Gummiknüppel zu vertrimmen brauchen wir unser Polizisten nicht Jahrelang ausbilden.

Du vergisst aber in welcher Aufgabe der war eingesetzt wird. Die BW sorgt nicht fr Sicherheit in den Flüchtlingslangern.


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29.11.2016 um 15:35
@canales
@Foss


Nun was die niederlande vorhaben klingt erstmal konsequenzt, aber löst es das Problem?

Im Grunde braucht man eher die Australische Lösung, man bräuchte eine Insel wo man alle Asylanträge prüft und wo die Leute gar nicht die Möglichkeit hätte Unterzutauchen.

Ebenso müsste man kosequenterweise alle gerettetn wieder an die Afrikanische Küste bringen. Die PR muss eben durchdringen das es keinen Sinn macht nach Europa zu flüchten.

Nur so sehen die Nachahmer den Effekt, sehen sie keinen wider gehen sie von Erfolg oder Untergang aus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 15:56
@Fedaykin

Aber auch das löst doch keine Probleme, vor allem nicht in Afrika.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 16:09
@def
Zitat von defdef schrieb:Wo ist also nun das Problem für dich, bei fehlender Mitwirkung Leistungen einzustellen?
Bei fehlender Mitwirkung kann durchaus eine Reaktion erfolgen...für den der sie zu verantworten hat.
Allerdings bin ich für Augenmaß...und Staffelung.
Wenn jetzt plötzlich Hunderte oder Tausende Familien deswegen auf der Straße sitzen halte ich dies für nicht sinnvoll.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 16:36
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Aber auch das löst doch keine Probleme, vor allem nicht in Afrika
Das soll es auch gar nicht. Es soll das Flchtlingsproblem für Europa lösen.

Die Probleme in Afriak lösen ist ein Projekt in ganz anderen Zeiträumen, vor allem ließe ich sich vielerorts nur durch einen Neokolonialismus lösen, meiner Meinung weil einfach fundamentale Grundlagen in vielen Staaten fehlen.


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29.11.2016 um 16:45
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nun was die niederlande vorhaben klingt erstmal konsequenzt, aber löst es das Problem?
Es ist zumindest erstmal ein Zeichen, dass überhaupt auf das Problem reagiert wird. Und wenn man jedes Mal zögert, weil man sich die Frage stell, ob es das Problem überhaupt löst, werden die Probleme erst recht nicht gelöst. Es kommt einen so vor, als würden die Leute auf eine perfekte Lösung warten und unternehmen so lange nichts, bis sie eine gefunden haben. Sich sogar schon teilweise ergeben aus Angst etwas falsches zu machen.

Wenn man keine gesicherte Grenze haben will und weiß, dass man nicht alle aufnehmen kann, was will man denn sonst tun, als die Anreize zu reduzieren?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.11.2016 um 17:44
Zitat von FedaykinFedaykin schrieb:Nun was die niederlande vorhaben klingt erstmal konsequenzt, aber löst es das Problem?

Im Grunde braucht man eher die Australische Lösung, man bräuchte eine Insel wo man alle Asylanträge prüft und wo die Leute gar nicht die Möglichkeit hätte Unterzutauchen.

Ebenso müsste man kosequenterweise alle gerettetn wieder an die Afrikanische Küste bringen. Die PR muss eben durchdringen das es keinen Sinn macht nach Europa zu flüchten.

Nur so sehen die Nachahmer den Effekt, sehen sie keinen wider gehen sie von Erfolg oder Untergang aus.
Von der Idee her ist das wohl für Europa das beste. Man kann die Leute entsprechend kontrollieren. Fliegt sie dann ein wenn dies passiert ist.

Leute die man nicht will, nicht braucht, kommen so nicht nach Europa. Nur muss man das besser machen als Australien. Kinder und Frauen dürfen in so Lagern nicht lange bleiben. Das sollte wirklich nur ein Hotspot sein wo man die Leute aussortiert und nicht, wo man dann Familien ect. jahrelang dort vegetieren lässt.

Und so eine Insel muss man auch mal finden.


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29.11.2016 um 18:02
Die Griechen könnten ja einen Teil ihrer Schulden abzahlen indem sie der EU eine Insel verpachten.

Wo man Anständige "Lager" für den Asylprozess aufbaut.


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29.11.2016 um 18:33
@Fedaykin
Das ist dann aber schon Populismus, also wenn man Lösungen aufzeigt!1!! Das mit den Inseln ist zumindest schon mal ein Anfang. Es wird aber immer welche geben, die auch mit einem nicht anerkannten Flüchtlingsstatus versuchen sich einzuschmuggeln. Hier wird einen eine restriktive Herangehensweise nicht erspart bleiben.


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