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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 18:44
Zitat von RealoRealo schrieb:Es wird behauptet, dass das ziemlich sichere Herkunftsländer seien. Über Folterungen ist man sich uneinig, da man nicht hineinschauen kann. Was ich davon halte, sag ich lieber nicht.
Demnächst wird wohl auch noch China für bedenkenlos erklärt, falls sich mal der erste chinesische Flüchtling zeigen sollte. Das ist eine innere Angelegenheit Chinas, unserem wichtigsten asiatischen Wirtschaftspartner.
Darum geht es gar nicht, bis er nach Deutschland oder Österreich kommt, ist er längst in Schutz.
Zitat von RealoRealo schrieb:Wer einen Widerspruch zu Obigem erkennt, kann ihn gerne behalten. :(
Schon oder? Habe ich das doch richtig /nicht) verstanden. Aber wir haben auch keinen Grenzzaun, der heißt bei uns "Einreiseleitsystem"
Zitat von RealoRealo schrieb:Ja, es sind wohl die oppositionellen Meinungen zu Dublin 3, die letztlich die EU zerreißen werden.
Zitat von RealoRealo schrieb:Jau, alles in Griechenland ablagern. Die können sie dann ja zurück in die Türkei schicken. So funktioniert das humanistische Europa.
Ist im Härtefall mal egal, also wenn es darum geht, was darf der Staat. Siehe Ungarn. Die machen dicht und Schluss. Die haben Asylverfahren innerhalb weniger Stunden ( wenn es überhaupt so lange dauerte) gemacht. Ich glaub 5 Stück waren positiv. Gibt ein lustiges Interview dazu mit einem ungarischen Politiker.

Ungarn verklagt auch niemand.
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist zwar richtig. Aber Humanität und Achtung der Menschenrechte (Asyl) geht anders.
Ich glaube aber es wird bald niemanden mehr interessieren, wenn Länder wie Frankreich solch Frechheiten abliefern. Habt ihr schon mal Frankreich mit Österreich verglichen?

Wäre ich Bundeskanzler von Österreich, hätte ich 3 Stunden nach dem ich höre dass Frankreich 30 000 Leute aufnehmen will, die Obergrenze auf 7 000 nach unten korrigiert.
Zitat von canalescanales schrieb:Naja, ich würde mit dem Gleichstellungsprinzip argumentieren...oder meinst Du die Grundrechte gelten nur für eine bestimmte Personenzahl?
Ich glaub nicht dass du da mit dem Grundrecht argumentieren kannst. Asyl ist nicht durch die halbe Welt reisen und dann in einem mir beliebten Land Aufnahme zu verlangen. Wäre Österreich der Nachbar von Syrien, sähe das anders aus.

Aber so sind sie rechtlich ( und auch in der Realität betrachtet) schon lange in Sicherheit wenn sie an Österreichs Grenze stehen.
Rechtlich stehen sie nicht an der Grenze und suchen Schutz vor den definierten Gründen der Genfer Flüchtlingskonvention oder des Asylgesetzes.

Wenn ein Land nun sagt sie nehmen 100 Ingenieure auf, kann ich als 101 auch nicht klagen, weil ich nicht so wie die anderen behandelt werde.

Bitte nicht in Panik verfallen, ich vergleiche Ingenieure nicht mit Flüchtlingen. Es geht nur darum, dass niemand nach Österreich fliehen muss, um vor Krieg, Hunger oder politischer Verfolgung Schutz zu suchen. Sie durchqueren unzählige ( übertrieben gesagt) Staaten wo ihnen all das nicht droht. Was für ein Grundgesetz ist dass, dass sie sich dann aussuchen können wohin sie wollen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 18:51
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Das ist die Obergrenze. Und kein Gesetz dass ich bis jetzt gesucht habe widerspricht dem.
Warum soll ich in Panik verfallen, wenn Du von zwei unterschiedlichen paar Schuhen schreibst...während die Aufnahme von Arbeitskräften eine freiwillige Entscheidung ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist das Asyl im GG geregelt..das kann man einklagen.

Die Alternative wäre ja das Floriansprinzip...man zwingt die Flüchtlinge in Griechenland Asyl zu beantragen...mal sehen wie lange das gut geht. Aber man kann sich dann die Hände in Unschuld waschen...
Die einzige Möglichkeit wäre eine gesamteuropäische Lösung...Hotspots unter Aufsicht der EU und anschließende Verteilung in die EU-Länder.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 18:51
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Wenn ein Land nun sagt sie nehmen 100 Ingenieure auf, kann ich als 101 auch nicht klagen, weil ich nicht so wie die anderen behandelt werde.
Das ist ne freiwillige Vereinbarung für Immigranten. Kein Land ist verpflichtet Einwanderer aufzunehmen. Asylanten schon.

Also wenn ich der 37501. Flüchtling wäre und an der österreichischen Grenze zurückgewiesen würde, weil ich nicht zufällig vor meinem Nachbarn vor mir in der Reihe stand, sondern hinter ihm, würde ich auch klagen. Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 18:58
Zitat von canalescanales schrieb:Warum soll ich in Panik verfallen, wenn Du von zwei unterschiedlichen paar Schuhen schreibst...während die Aufnahme von Arbeitskräften eine freiwillige Entscheidung ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist das Asyl im GG geregelt..das kann man einklagen.
Ah, du weißt auf was ich hinaus will.

Bei wem einklagen?

Ich denke so wie es im Asylgesetz und in Dublin beschrieben ist, steht da eindeutig, dass Österreich für diese Flüchtlinge so gar nicht zuständig sein kann.

Wenn nun Menschen den halben sicheren Globus durchqueren und dann vor der Grenze stehen, weil sie nirgends bleiben wollten, dann ist das eine Freiwilligkeit, wenn man die Menschen aufnimmt.

Asyl im GG beschreibt doch nicht, dass ich durch die halbe Welt reisen kann, und mir aussuchen kann, wo ich hin will.

Österreich könnte ohne Probleme feststellen, dass der Mensch der vor seiner Grenze steht, in Österreich keinen Asylgrund hat.

@Realo

Siehe oben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:01
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Siehe oben
Ich kenne ja eure Verfassung nicht. Im deutschen Grundgesetz ist das Gleichheitsgebot Artikel 3 und gehört zu jenen Artikeln mit "Ewigkeitswirkung", d.h. sie dürfen niemals verändert oder gestrichen werden.

Hat also auch Vorrang vor dem Asylgesetz. Ein absolut eindeutiger Fall für eine Klage, der nur stattgegeben werden kann.
Aber bei euch in Österreich ist das verfassungsmäßig möglicherweise anders. Bei uns hätte eine feste Obergrenze wegen Art. 3 GG eigentlich keine Chance.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:04
@Realo


Ich hoffe das klingt nicht frech, aber kannst du mir das hier verlinken wo ich mir das durchlesen kann?


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25.01.2016 um 19:05
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Bei wem einklagen?
Bei jedem Verwaltungsgericht...
Zitat von insidemaninsideman schrieb: dann ist das eine Freiwilligkeit, wenn man die Menschen aufnimmt.
Nein nicht dann, wenn man davon ausgeht, dass in anderen Ländern die Asylverfahren nicht mehr dem europäischen Standart genügen...und das werden sie nicht mehr wenn Hundertausende in Griechenland Asyl beantragen. Aber ich sehe schon, Du tendierst zum Floriansprinzip...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:07
Zitat von canalescanales schrieb: Du tendierst zum Floriansprinzip...
Dann bin ich ja auf EU Linie oder?
Zitat von canalescanales schrieb:Nein nicht dann, wenn man davon ausgeht, dass in anderen Ländern die Asylverfahren nicht mehr dem europäischen Standart genügen...und das werden sie nicht mehr wenn Hundertausende in Griechenland Asyl beantragen.
Tja, das müsste auch erst einmal festgestellt werden. Ist ja nicht nur ein Land, das hier durchquert wird bis man zu uns kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:08
Ausserdem gilt das Asylrecht nicht für Bürgerkriegsflüchtlinge, erst recht nicht für Deserteure.


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25.01.2016 um 19:18
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Dann bin ich ja auf EU Linie oder?
Nein, auf Linie mancher Staaten, vor allem im Osten der EU...
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Tja, das müsste auch erst einmal festgestellt werden.
Wurde es schon..z.B. wurden Rückschiebungen nach Ungarn untersagt, weil dort das Asylrecht nicht mehr dem europ. Standart entsprach.

@jeremybrood

Bürgerkriegsflüchtlinge haben nach der GFK ein Schutzrecht...ebenfalls einklagbar.
Deserteure sind nicht ausgenommen, wohl aber Schutzsuchende, die z.B. Kriegsverbrechen begangen haben oder sonstige Straftaten im Heimatland verübt haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:21
@insideman

http://www.juraforum.de/lexikon/gleichheitsgebot-art-3-gg

Man müsste dann schon behelfsweise auslosen, aber selbst das würde die einen vor den anderen bevorzugen.


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25.01.2016 um 19:22
Zitat von canalescanales schrieb:Deserteure sind nicht ausgenommen, wohl aber Schutzsuchende, die z.B. Kriegsverbrechen begangen haben oder sonstige Straftaten im Heimatland verübt haben.
Er wird mit "Deserteuren" eher alle jungen Kerle gemeint haben die sich nicht bereitwillig als Kanonenfutter im nächsten Graben umbringen lassen wollen und deswegen flüchten.


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25.01.2016 um 19:22
Zitat von canalescanales schrieb:Nein, auf Linie mancher Staaten, vor allem im Osten der EU...
Also Dänemark, Frankreich, was ist mit England?..... machen die so brav mit?

Ich mein die 30 000 von Frankreich....

Soll ich denen noch was spenden damit sie es eh schaffen?
Zitat von canalescanales schrieb:Wurde es schon..z.B. wurden Rückschiebungen nach Ungarn untersagt, weil dort das Asylrecht nicht mehr dem europ. Standart entsprach.
Rückschiebungen ist auch so ein Wort.

Man nimmt irgendwann einfach keine mehr auf. Dass man Menschen nicht mehr los wird, wissen wir eh.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:30
@insideman

Jo, denke die machen brav mit, wenn eine gerechte Verteilung erfolgt...
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Man nimmt irgendwann einfach keine mehr auf.
Jo, so einfach ist das...ist doch uns egal was die Länder machen die dann mit den Flüchtlingen zu tun haben...ich schrieb ja...Floriansprinzip.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:36
Zitat von canalescanales schrieb:Bürgerkriegsflüchtlinge haben nach der GFK ein Schutzrecht
In Wikipedia steht bei der GFK nichts über Bürgerkriegsflüchtlinge

Wikipedia: Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:36
das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt für das gesamte Deutsche Volk.

@canales
Asyl kann man nicht einklagen
Asyl kann aus mehreren Gründen rechtskräftig gewährt oder rechtskräftig abgelehnt werden


@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Hat also auch Vorrang vor dem Asylgesetz. Ein absolut eindeutiger Fall für eine Klage, der nur stattgegeben werden kann.
Aber bei euch in Österreich ist das verfassungsmäßig möglicherweise anders. Bei uns hätte eine feste Obergrenze wegen Art. 3 GG eigentlich keine Chance.
wenn du der Frau/dem Mann an der Grenze erklärst, dass am Tag xxx nur Männer/nur Frauen aufgenommen werden, weil sie "wertvoller" seien, dann kannste mit Art 3 GG winken
auf Obergrenzen trifft das nicht zu (weil niemand wegen Geschlecht, Religion etc benachteilt oder bevorzugt würde)

es traf übrigens auch nicht auf die FlüchtlingsKontingente zu -die waren ebenfalls limitiert.
2013 zB 5000 syrische Flüchtlinge nach D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:36
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Bitte nicht in Panik verfallen, ich vergleiche Ingenieure nicht mit Flüchtlingen.
Wie jetzt? Ich dachte, das sind alles Ingenieure, die da zu uns kommen.

@jeremybrood
@Nerok
@canales
Man weiß doch im Moment nichtmal, wer da überahupt zu uns alles ins Land kommt, Vermutungen darüber, ob der einzelne Flüchtling an der Grenze jetzt Deserteur ist oder nicht, werden sicher nicht angestellt werden, wenn man noch nichtmal die Namen, Herkunftsländer und Pässe der Leute sicher bestimmen kann und die Polizei oft einfach jeden durchwinkt wie Herr Wendt von der Polizeigewerkschaft gestern klar deutlich gemacht hat.
Das ist doch alles nur noch Irrsinn, von Ordnung keine Spur. Deswegen bringt es jetzt auch nix, über eine mögliche Integration oder Familiennachzug zu disktutieren, solange man jeden Tag tausende fremde Leute weitgehend unkontrolliert ins Land lässt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:42
@jeremybrood

Beim unhcr sind diese aber aufgeführt...oder haben wir z.B. in Syrien keine Flüchtlingsbewegungen, die durch Bürgerkriege ausgelöst wurden?
Die Genfer Flüchtlingskonvention, das wichtigste Instrument des internationalen Flüchtlingsrechts, bezieht sich nicht explizit auf Menschen, die vor Konflikten fliehen, obwohl in den letzten Jahren die meisten großen Flüchtlingsbewegungen durch Bürgerkriege ausgelöst wurden, in denen religiöse, ethnische oder Stammesgewalt eskalierten.
http://www.unhcr.de/questions-und-answers/fluechtling.html#c4031 (Archiv-Version vom 26.01.2016)

@lawine
Natürlich kann man nach jeder Ablehnung klagen...vor einem Verwaltungsgericht


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:43
Zitat von Moses77Moses77 schrieb: wenn man noch nichtmal die Namen, Herkunftsländer und Pässe der Leute sicher bestimmen kann und die Polizei oft einfach jeden durchwinkt wie Herr Wendt von der Polizeigewerkschaft gestern klar deutlich gemacht hat.
Das ist doch alles nur noch Irrsinn, von Ordnung keine Spur. Deswegen bringt es jetzt auch nix, über eine mögliche Integration oder Familiennachzug zu disktutieren, solange man jeden Tag tausende fremde Leute weitgehend unkontrolliert ins Land lässt.
Du hast noch nicht mitgekriegt, dass die bayerische Grenze seit fast einem Vierteljahr wieder kontrolliert wird?


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25.01.2016 um 19:45
@canales
Da steht dass die GFK sich nicht auf Bürgerkriegsflüchtlinge bezieht...


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