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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:45
Zitat von canalescanales schrieb:Jo, denke die machen brav mit, wenn eine gerechte Verteilung erfolgt...
Aso ist das wie beim Gebrauchtwagenverkauf?

Man fängt mal mit einem völlig utopischen Angebot an?

" Den SLG , ich geb ihnen 3500 Euro dafür"

Oder wie kann man die 30 000 verstehen? Wie sieht denn eine gerechte Verteilung aus, wo diese Zahl nicht vervielfacht werden müsste?
Zitat von canalescanales schrieb:Jo, so einfach ist das...ist doch uns egal was die Länder machen die dann mit den Flüchtlingen zu tun haben...ich schrieb ja...Floriansprinzip.
Bis auf wenige Länder ist das die EU. Willkommen. Schweden hat auch lange mitgemacht. Österreich auch.

Wie soll man den Menschen hier vermitteln, dass wir weiterhin Menschen aufnehmen, wenn man aus Frankreich solche Sachen hört?
Zitat von Moses77Moses77 schrieb:Wie jetzt? Ich dachte, das sind alles Ingenieure, die da zu uns kommen.
Touche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:46
@insideman

moses77 schrieb:
Wie jetzt? Ich dachte, das sind alles Ingenieure, die da zu uns kommen.
Touche

War ein schlechter Scherz ich weiß^^
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Du hast noch nicht mitgekriegt, dass die bayerische Grenze seit fast einem Vierteljahr wieder kontrolliert wird?
http://www.focus.de/politik/deutschland/haben-schon-laengst-die-kontrolle-verloren-polizei-gewerkschaft-derzeit-werden-nur-zehn-prozent-der-fluechtlinge-registriert_id_5234513.html
Du hast noch nicht mitgekriegt, dass das alles anscheinend Makulatur ist und nicht funktioniert?
Erschreckend einfach nur, wie unsere Regierung die Sicherheit unseres Landes aufs Spiel setzt und auch noch vorsätzlich lügt.

Aus dem Artikel:
Fast alle Asylsuchenden können bereits nahe der Grenze vollständig erfasst werden, sagt Thomas de Maizière. Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, nennt die Worte des Innenminister „hanebüchener Quatsch“: Die Beamten hätten „längst die Kontrolle verloren".

Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, hat Verlautbarungen des Innenministeriums über die umfassende Kontrolle der Flüchtlinge an den deutschen Grenzen aufs Schärfste zurückgewiesen. „Die Behauptungen sind hanebüchener Quatsch“, sagte Wendt der Huffington Post.

„Tatsächlich wird von den allermeisten Flüchtlingen nicht einmal der Name aufgeschrieben“, kritisiert Wendt. „Derzeit werden nur rund 10 Prozent der Flüchtlinge registriert.“ Der Rest werde aus Zeit- und Personalmangel mehr oder weniger durchgewunken. Einzig der Fingerabdruck werde überprüft, um zu sehen, ob die Flüchtlinge schon einmal registriert wurden, sagte Wendt.

Auch dass Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen würden, stimme so nicht, sagte Wendt der Huffington Post. Wer nach Skandinavien wolle, werde zurückgewiesen – aber bei einem erneuten Versuch am nächsten Tag häufig doch ins Land gelassen.
„Haben längst die Kontrolle verloren“

Das Innenministerium dagegen behauptete laut einem Bericht der „Bild am Sonntag“, dass die Polizei nahezu alle Asylsuchenden bereits nahe der Grenze vollständig erfassen könne. Und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) sagte dem Blatt, täglich weise die Bundespolizei 100 bis 200 Personen an der Grenze zurück.

„An den Grenzen haben wir schon längst die Kontrolle verloren“, kritisierte Wendt weiter. Die Bundespolizisten fühlten sich durch die Äußerungen des Ministers „auf den Arm genommen“.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:47
@jeremybrood

Aber natürlich...im Zusammenhang mit ethnischer, religiöser oder Stammesgewalt, ausgelöst durch Bürgerkriege.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:51
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:@lawine
Natürlich kann man nach jeder Ablehnung klagen...vor einem Verwaltungsgericht

man kann REchtsmittel gegen einen abschlägigen Bescheid einlegen bis zu eiiner rechtskräftigen Entscheidung.
Aber man kann ASYL nicht generell EINKLAGEN (außer man ist asylberechtigt, dann ja)
einklagen kann man in Deutschland das Recht, das einem zusteht.
nicht mehr und nicht weniger.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:51
@Moses77

Also ich kann aus dem Link nur erlesen, dass da Meinung gegen Meinung steht.
Wem vertraue ich mehr - dem Polizeigewerkschaftler oder dem Innenminister?
Ansichtssache. Fingerabdrücke werden durchgehend aufgenommen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:54
@Realo
steht neuerdings im Fingerabdruck schon die Identität??
Zitat von RealoRealo schrieb:Also wenn ich der 37501. Flüchtling wäre und an der österreichischen Grenze zurückgewiesen würde, weil ich nicht zufällig vor meinem Nachbarn vor mir in der Reihe stand, sondern hinter ihm, würde ich auch klagen. Verstoß gegen das Gleichheitsgebot.
nochmal zu Art 3GG:

ein Arbeitloser könnte nach deiner Lesart eine Firma erfolgreich auf Einstellung verklagen, die 10 Arbeitskräfte einer bestimmten Qualifikation einstellt, aber ihn als 11 nicht??? Mit der Begründung des Art 3 GG????

ich glaubs ja ned ;)

manche selbsternannte linksradikale schießen zu gern übers Ziel raus, das macht radikale ja aus


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:55
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Also ich kann aus dem Link nur erlesen, dass da Meinung gegen Meinung steht.
Wem vertraue ich mehr - dem Polizeigewerkschaftler oder dem Innenminister?
Ansichtssache. Fingerabdrücke werden durchgehend aufgenommen.
Jaja, rede nur alles schön, bis irgendwann mal jemand, der dir nahesteht niedergestochen oder vergewaltigt wird, weil Deutschland zum Hort der Kriminalität geworden ist und die Polizei völlig überfordert ist.
Unseren regierenden Politikern glaube ich kein Wort mehr.
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:steht neuerdings im Fingerabdruck schon die Identität??
Das ist ja das Lächerliche.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:58
nein, "die da Oben" sind eine Ausrede
Nein, die da oben gibt es wirklich. Das sind die, die Kriege anzetteln. Gegen die hast Du keine Chance. :(

Gruß greenkeeper


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 19:58
@insideman
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Aso ist das wie beim Gebrauchtwagenverkauf?
Weshalb...es gibt einen Verteilungsschlüssel...
Zitat von insidemaninsideman schrieb:Oder wie kann man die 30 000 verstehen? Wie sieht denn eine gerechte Verteilung aus, wo diese Zahl nicht vervielfacht werden müsste?
Der Verteilungsschlüssel bezieht sich auf Einwohnerzahl und wirtschaftlicher Leistung des jeweiligen Landes.

@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:man kann REchtsmittel gegen einen abschlägigen Bescheid einlegen bis zu eiiner rechtskräftigen Entscheidung.
Gegen jeden Verwaltungsakt kann geklagt werden...vor einem Gericht, nennt sich auch Rechtsstaatsprinzip.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:01
Zitat von canalescanales schrieb:Der Verteilungsschlüssel bezieht sich auf Einwohnerzahl und wirtschaftlicher Leistung des jeweiligen Landes.
Dann bin ich beruhigt, dass Frankreich 7500 weniger aufnehmen will als Österreich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:01
@lawine
Zitat von lawinelawine schrieb:ein Arbeitloser könnte nach deiner Lesart eine Firma erfolgreich auf Einstellung verklagen, die 10 Arbeitskräfte einer bestimmten Qualifikation einstellt, aber ihn als 11 nicht??? Mit der Begründung des Art 3 GG????
Ist das ein Verwaltungsakt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:04
@insideman

Solange keine Einigkeit besteht über die Aufnahme wird jedes Land erstmal geringe Aufnahmezahlen in den Ring werfen...es geht um das Verfahren was festgelegt wurde.

Mir ist durchaus bewusst, dass es viele Länder gibt, die weniger oder sogar keine Flüchtlinge aufnehmen wollen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:04
@lawine

Du verwechselst das was, nämlich den Arbeitsmarkt mit Grundrechten.

Ungleichbehandlung ist nur erlaubt...
Allerdings ist eine Ungleichbehandlung erlaubt, wenn dieses sachlich erforderlich ist (z. B. Kopfsteuer), wobei ein generelles Willkürverbot besteht. Sofern Unterschiede gemacht werden, müssen diese sachlich nachvollziehbar und begründbar sein.
http://www.juraforum.de/lexikon/gleichheitsgebot-art-3-gg

Das bezieht sich also mehr auf Fälle des täglichen Lebens, wofür es Zivilrechte (BGB) gibt. Asyl ist was anderes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:06
Nicht jeder Mensch ist gleich und viele wollten eben nicht zu Europa gehören, das muss man so akzeptieren, da hast du völlig Recht
Keine Sorge, wir nehmen alle auf "keine Obergrenze" und "wir schaffen das" Wie das alles gehen soll, kein Plan


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:10
@lawine

Du musst Die das so vorstellen...das Finanzamt erlässt einen Verwaltungsakt, dass alle mit Buchstaben L, wie Lawine 10% mehr Steuern zahlen, weil dann die Staat eine schware 0 schreibt...alle anderen zahlen die bisherigen Steuern...dagegen kannst Du klagen...mit guter Aussicht auf Erfolg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:10
@spielmitmir
Zitat von spielmitmirspielmitmir schrieb:Wie das alles gehen soll, kein Plan
Diesen Plan sollten aber diejenigen haben.. die strikt gegen Obergrenzen sind...

... die haben aber auch keinen bisher präsentiert.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:12
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Das ist ne freiwillige Vereinbarung für Immigranten. Kein Land ist verpflichtet Einwanderer aufzunehmen. Asylanten schon
wo wir zum xten Mal beim Urschleim wären:

Kriegs - und Bürgerkriegsflüchtlinge erhalten kein Asyl, sie erhalten eine zeitl befristete Aufenthaltsgenehmigung nach GFK oder subsidären Schutz

insofern ist eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen in einem bestimmten Land kein Verstoß gegen den Grundsatz auf Asylgewährung.

Asyl: Politisch Verfolgte genießen Asyl

hier wird aus Prinzip oder Unkenntnis ständig an den Fakten vorbei diskutiert.
schau dir endlich die Zahlen auf Seite 11 (von 12) an:
2015 wurden von 282.726 beschiedenen Asylanträgen 137.136 (48,5 % ) Rechtsstellung als Flüchtling gewährt (GFK) , DAVON waren NUR 2.029 (0,7 % ) Asylberechtigte anch 16 a GG

@canales nach dem eine Entscheidung rechtskräftig ergangen ist, kann der Klageweg nicht mehhr beschritten werden. Ende aus. deine ursprüngliche Aussage, ASyl könne eingeklagt werden fgit nur, wenn der/diejenige Asylberechtigt ist
Asyl darf jeder rufen, selbst du kannst dich an die deutsche Grenze stellen und einen Asylantrag stellen.....(wird vermutlich abgelehnt, du kannst noch ne Weile klagen und dann ist Schluss)


@canales
@Realo
wie lang wollt ihr das Verwirrspiel rund um die relevanten Themen bei eurer Intelligenz noch betreiben??


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:14
@lawine man kann niemandem das recht absprechen einen asylantrag zu stellen nur weil die person zu weit hinten in der schlange stand. das wäre ein rechtsbruch.
allerdings nicht in dt, niemand der über österreich einreist hat das recht einen asylantrag in dt zu stellen, da österreich ein sicheres drittland ist.
eine obergrenze ist auch nicht möglich, was allerdings möglich und sinnvoll ist ist eine rückkehr zu den dublin regeln, dt müsste dann weiterhin flüchtlinge aufnehmen, jedoch nach einem vorher festgelegten schlüßel.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:14
@canales
Zitat von canalescanales schrieb:Du musst Die das so vorstellen...das Finanzamt erlässt einen Verwaltungsakt, dass alle mit Buchstaben L, wie Lawine 10% mehr Steuern zahlen, weil dann die Staat eine schware 0 schreibt...alle anderen zahlen die bisherigen Steuern...dagegen kannst Du klagen...mit guter Aussicht auf Erfolg.
Verwirrspiel , kein Bezug zum Thema


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.01.2016 um 20:15
@lawine

Wann ist eine Entscheidung, oder hier ein Verwaltungsakt rechtskräftig ergangen?
Du kannst gegen jede Entscheidung klagen...seit wann ist der Klageweg ausgeschlossen bei einem Verwaltungsakt?


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