@FF Keine Verbesserung, nur eine (ergänzende) Bemerkung will ich mir erlauben.
FF schrieb:Und zur Obergrenze: Es gibt sie nunmal faktisch nicht, denn was nicht explizit geregelt ist, existiert für unsere Bürokratie und unseren Staat nicht. Erst, wenn sich parlamentarisch u.s.w. auf eine andere Regelung geeinigt wurde, kann es eine Obergrenze geben. Merkel kann diese nicht im Alleingang einführen, und schon gar nicht durchsetzen. (Und selbst wenn sie eingeführt wird, ist zu prüfen, ob sie verfassungskonform ist. Man kann. Sich also auch schon gleich auf einen längeren Zeitraum bis zur Einführung gefasst machen.)
Die Forderung nach einer Obergrenze ist wohl kaum mehr als ein politisch-populistischer Winkelzug (u.a von Leuten aus Merkels Partei, die sich bereits bei der Euro-Krise massiv gegen die Regierungsarbeit und Europa positioniert haben; kurz gesagt: anti-europäische Gedöns wie mans schon lange kennt)
Der WD des Deutschen Bundestages hat im Dez 15 in einem Arbeitspapier klargestellt, dass eine Obergrenze nach dt AEUV wohl (ggfls) möglich wäre, nach unionsrechtlichen Verpflichtungen hingegen nicht (bzw kaum. Restungewissheit hat man in solchen Dingen ja immer)
http://fluechtlingsrat-bw.de/files/Dateien/Dokumente/INFOS%20-%20Asyl-%20und%20Fluechtlingspolitik%20BRD/2015-12-21%20153-15_Obergrenzen%20bei%20der%20Aufnahme%20von%20schutzbeduerftigen%20Personen_EU%20Recht_endg.pdfAuch das momentan so gefeierte CSU-Gutachten von di Fabio unterschlägt (oder unterbewertet) schlicht und ergreifend internationales/europäisches Recht.
Fazit: Das Gutachten nutzt fragwürdige staatstheoretische Argumente, um den Bund zu europarechtswidrigen Alleingängen anzuhalten, die dieser den Ländern angeblich verfassungsrechtlich schuldet. Das ist steil. Man kann dieses Gutachten auch als Zeugnis einer Verhärtung des politischen Klimas sehen, in dem nun ehemalige Verfassungsrichter ihre hohe Reputation dazu verwenden, einer demokratischen Regierung einen Rechtsbruch zu unterstellen, ohne diesen konkret benennen zu können. Sicherlich nicht bringt dieses Gutachten dagegen eine Absicht der Bayerischen Staatsregierung zum Ausdruck, gegen den Bund zu klagen. Dass eine Klage damit nicht zu gewinnen ist, wissen auch die erfahrungsgemäß hervorragenden Juristen in München.
http://verfassungsblog.de/dem-freistaat-zum-gefallen-ueber-udo-di-fabios-gutachten-zur-staatsrechtlichen-beurteilung-der-fluechtlingskrise/Wir erinnern uns: Es sind vor allem diejenigen, die ständig von Rechtsmissbrauch und Rechtsbruch schwadronieren (ohne diesen auch nur ansatzweise belegen zu können, denn auch die sog "Aussetzung Dublin III" ist durch Art 17 Dub III und den sogenannten Selbsteintritt (wie immer vorbehaltlich einer richterlichen Prüfung) wohl gedeckt [grob gesagt: freiwillig was draufpacken geht immer], die mit ihrer Forderung nach Obergrenzen eindeutig geltendes Recht verletzen (wollen). Und das rückt diese Forderung und die Krakeeler wohl in das richtige Licht, das sie sich hart erarbeitet und verdient haben.
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Mal ganz davon abgesehen, dass die Unionsmasche der
"Doppelstrategie durch pol Arbeitsteilung" (Chr. Butterwegge), das allseits beliebte "good cop-bad cop-Manöver", nun wirklich keine Erfindung der jüngeren Zeit ist. Dieses Spektakel ist mittlerweise politischer Normalfall in diesem Land - beinahe schon ein schützenswertes Weltkulturerbe.
(Nachtrag: auch ich habe weder Merkel noch einen ihrer Paladine je gewählt)