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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:38
@lawine
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Nicht machbar da illegal. Da die anerkannten Asylanten ja nur so lange bleiben können, wie die Gefahr in ihrem Herkunftsland besteht, hat die Bundesrepublik keinen Anspruchstitel auf das Haus des Asylanten in dessen Land.
Ich kapiers nicht. Schiesst man sich da nicht eh total ins eigene Fleisch so als Asylkritiker? Die Leute können doch erst recht nicht mehr zurück, wenn da nix mehr ist im Herkunftsland.

Wer weiss schon genau, ob er im Aufenthaltsland dauerhaft leben möchte oder kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:47
Zitat von lawinelawine schrieb:vermehrt Sach- statt Geldleistung (wurde bereits wieder eingeführt)
Halte ich gerade in Bezug auf Prävention für keine besonders gute Idee.

Zitat von lawinelawine schrieb:*BINDUNG von Sach/Geldleistung an den Besuch von Integrationskursen; bei Nichtteilnahme Leistungskürzung (analog Hartz IV)
Sofern diese Kurse aus mehr als dem Ablegen von Prüfungen besteht.
Zitat von lawinelawine schrieb:*generell Befristung des Aufenthaltsstatus auf max 3 Jahre; danach erneute Überprüfung ob Voraussetzungen für Aufenthalt noch vorliegen (und trotzdem parallel Integrationmaßnahmen!)
Halte ich für nicht umsetzbar. Sofern du damit erneute Einzelfallprüfungen meinst.
Zitat von lawinelawine schrieb:schnelle Entscheidung über den Aufenthalsstatus
Da wird ja zumindest dran gearbeitet.
Zitat von lawinelawine schrieb:*das 1. Jahr Aufenthalt nur unter Bewährung für alle, die einen Aufenthaltstitel begehren - wer in dieser Zeit straffällig wird, verliert jeglichen Anspruch auf Sach/Geldleistungen und sein/ihr Aufenthaltsrecht
Zählt "illegale Einreise" in dem Fall auch schon als Straftat? Oder sonstige Verstöße gegen Einreise und Aufenthaltsreglungen? Wenn ja dann sowieso nein.
Zitat von lawinelawine schrieb:Verwertung eigenen Vermögens: wer Geld oder Haus besitzt (auch im Herkunftsland) und hier dauerhaft leben möchte, muss das für den eigenen Unterhalt einsetzen anstatt staatl. Unterstützung zu kassieren
Wie soll das denn funktionieren? Und wie soll man das prüfen?
Zitat von lawinelawine schrieb:*entrümpeln der völlig unübersichtlichen Vorschriften zum Aufenthaltsrecht; einheitliche Bundesregelungen!; Datenabgleich zw. verschiedenen Institutionen ermöglichen UND zur PFLICHT machen um Doppeltregistrierungen, Untertauchen etc zu vermeiden.
Sinnvoll, aber auch in Rückbezug auf die Nummer mit den Verstößen gegen Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen (welche ja den absoluten Großteil von kriminellen Verstößen ausmacht und das Bild dadurch extrem verzehrt)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:49
Zitat von SubcomandanteSubcomandante schrieb:Wie willst Du die Asylgesetzgebung ändern
Ich kanns auch konkretisieren: man sollte Bürgerkriegsflüchtlinge so wie früher nur als Kontingentflüchtlinge aufnehmen.
10000 Kontingentflüchtlinge pro Jahr wäre eine gute Zahl.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:52
Zitat von jeremybroodjeremybrood schrieb:10000 Kontingentflüchtlinge pro Jahr wäre eine gute Zahl.
Hm, das sind 8% von der Menge, die Schweden aufgenommen hat. Am besten auch noch handverlersen und mit Begrüßungshändedruck. In jeder 2. Stadt ein Asylant.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:56
@paranomal
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Sofern diese Kurse aus mehr als dem Ablegen von Prüfungen besteht.
das setze ich voraus!
Sprachkurse zuerst; später Unterweisung in Staats -und Bürgerkunde ;
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Sofern du damit erneute Einzelfallprüfungen meinst.
selbstverständlich Einzelfallprüfung; aber die ist bereits wieder beschlossen, deswegen fehlt sie in meinem "Katalog" (nur die Umsetzung wird weiter hinaus gezögert, was nicht tolerierbar ist)
Zitat von paranomalparanomal schrieb:Zählt "illegale Einreise" in dem Fall auch schon als Straftat? Oder sonstige Verstöße gegen Einreise und Aufenthaltsreglungen?
illegale Einreise? nein

was unter O-Wi fällt, ist keine Straftat; jede begangene Straftat mit Strafbewehrung ab 6 Monate (auch ausgetzt zur Bewährung) würde bei mir das Aufenthaltsrecht verwirken (auch, aber nicht nur in der Bewährungszeit)
jetzt sind Abschiebegründe erhebl Straftaten (also erst Verurteilungen >1 Jahr )


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 19:57
Zitat von RealoRealo schrieb:Hm, das sind 8% von der Menge, die Schweden aufgenommen hat. Am besten auch noch handverlersen und mit Begrüßungshändedruck. In jeder 2. Stadt ein Asylant.
OK, vielleicht auch mehr. Es sollte aber auf jeden Fall eine konkrete Zahl sein. Dann steht die Bundesregierung in der Verantwortung, dass sie diese Leute wirtschaftlich und sozial integrieren kann.
10.000 pro Jahr sind okay..der Rest darf im Bombenhagel ruhig krepieren
Die USA oder UK sind auch menschenverachtend oder was?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:00
Zitat von MrUncutMrUncut schrieb:auf den vollen Aufenthalt als Asylant ausdehnen, sonst verstehen das einige wieder so, dass man sich nach einem Jahr benehmen kann wie die Affen im Wald.
nein, Bewährung kann niemals auf Dauer sein
außerdem trennt sich die "Spreu vom Weizen" sehr früh.
Taten aus "Unkenntnis" oder wegen "anderer Sozialisation" sollten nach einem Jahr ohnehin nicht mehr stattfinden, sollten Integratiionsbemühungen wirklich stattfinden und greifen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:00
@jeremybrood
Das Problem ist, Obergrenzen verstoßen sowohl gegen das GG wie auch gegen die GFK.
Was meinst du wohl, warum Merkel in diesem Punkt so unbeirrbar ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:05
Zitat von reginepolenzreginepolenz schrieb:Jemand der Zugriff auf sein Vermögen hat im Ursprungsland, wird sicher kein Asyl bekommen (sollte man meinen)?

wenn er das schon vor der Flucht weiß, kann er sich drauf einstellen

eigenes Vermögen ist kein Fluchthinderungsgrund
Bei Geld: ....). Das Verbrauchen des Vermögens für Dinge, die alle anderen umsonst bekommen, muß nicht unbedingt sinnvoll sein, im Hinblick auf spätere Sozialleistungen z.B..
.
jeder Deutsche muss sein Vermögen bis auf einen Freibetrag für eigenen Unterhalt einsetzen, bevor er/sie Sozialleistungen erhält
hier bin ich dafür, Gleichbehandlung durchzusetzen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:05
@Nerok

Wenn ich als Staat nicht mehr als eine gewisse Zahl Flüchtlinge kontrollieren kann und ich ich keinen Plan für die anderen habe, dann ist eine solche Kontingente legitim! Habs schonmal gesagt, zuallererst kommen die Belange und Bedürfnisse der eigenen Bevölkerung, dann kann man anderen helfen! Dazu ist Deutschland durchaus in der Lage, aber keine 1 Millionen plus und unter solch chaotischen Bedingungen! Da muss man auch den Verstand haben zu sagen "Einmal ist genug!". Der Grund für eine solche Obergrenze wäre ja nicht, dass Deutschland nichtmehr will, sondern nichtmehr kann! Und dieser Punkt ist schon lange überschritten!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:06
Zitat von lawinelawine schrieb:jeder Deutsche muss sein Vermögen bis auf einen Freibetrag für eigenen Unterhalt einsetzen, bevor er/sie Sozialleistungen erhält
Die selbstgenutzte Eigentumswohnung gehört zum Schonvermögen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:09
Zitat von RealoRealo schrieb:Das Problem ist, Obergrenzen verstoßen sowohl gegen das GG wie auch gegen die GFK.
Das deutsche Recht kenne keine Obergrenze beim Asyl, sagt die Kanzlerin. Und weil die dauernde Wiederholung offenbar das einzige rhetorische Mittel ist, das wirklich wirkt, hören wir den Satz nun tagein, tagaus von Politikern und Journalisten.

Der Satz ist gleich in mehrfacher Hinsicht verkehrt. Erstens: Natürlich kennt das Asylrecht (Artikel 16a Grundgesetz) eine Obergrenze. Es handelt sich nämlich juristisch gesprochen nicht um ein Abwehrrecht, sondern ein Leistungsrecht. Ein Leistungsrecht ist nicht auf schlichtes Unterlassen gerichtet (wie zum Beispiel das Folterverbot), sondern es richtet sich auf eine staatliche Leistung, in deren Genuss man kommen will, wie zum Beispiel einen Studienplatz - oder eben Asyl.

Leistungsrechte stehen aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer unter einem stillschweigenden Vorbehalt des Möglichen. Der Staat muss nicht so viele Universitäten bauen, bis wirklich alle Studierwilligen auch einen Studienplatz haben, sondern nur die existierenden Studienplätze gerecht verteilen. Das Gleiche gilt beim Asyl: Wenn die Leistungsfähigkeit der Kommunen erschöpft ist und alle Turnhallen voll sind, dann ist die Obergrenze erreicht - wie seit ein paar Wochen im liberalen Schweden, das seit Jahren sehr viele Flüchtlinge aufgenommen hat.

Zweitens: Fast niemand, der aus Syrien zu uns kommt (auch wenn er wirklich aus Syrien kommt!), ist hier asylberechtigt. Asylgrund ist nämlich nur die individuelle politische Verfolgung; Krieg und Bürgerkrieg sind keine Asylgründe, wirtschaftliche Perspektivlosigkeit in so unterentwickelten wie kinderreichen Gesellschaften schon gar nicht. Das Grundrecht auf Asyl spielt daher faktisch hier gar keine Rolle.

http://www.rp-online.de/politik/obergrenze-bei-fluechtlingen-rechtlich-moeglich-aid-1.5647601


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:09
@MrUncut

Du hast offenbar wirkliche Probleme mit dem Grundgesetz und der Genfer Flüchtlingskonvention.
Obergrenzen sind nicht vorgesehen. wenn du Obergrenzen willkürlich einführst, verlässt du den Rahmen des Rechststaats und damit der Demokratie.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:11
@Realo

das haben wir schon, als wir die Grenzen öffneten und jeden teilweise unkontrolliert reingelasen haben, macht also auch keinen Unterschied!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:13
Das Verrückte ist ja, dass wir gar keine "Flüchtlingskrise" hätten, wenn man die Flüchtlinge einigermaßen über ganz Europa verteilen würde. Es kann einfach nicht sein, dass bestimmte Länder sich weigern oder seltsame Ansprüche a la "nur christliche, aber bitte keine muslimischen Flüchtlinge" usw. stellen. Gemeinsam könnten wir Europäer das locker schaffen, aber da nur wenige Länder diese Last zu tragen bereit sind, allen voran Deutschland, haben wir so viele Probleme.

Ich habe langsam allerdings auch das Gefühl, dass Deutschland langsam an die Grenze seiner Kapazitäten kommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:13
Zitat von RealoRealo schrieb:Das Problem ist, Obergrenzen verstoßen sowohl gegen das GG wie auch gegen die GFK.
Was meinst du wohl, warum Merkel in diesem Punkt so unbeirrbar ist.
Spielt irgendwann keine Rolle mehr. Viele in Deutschland wollen die Grenzen schon dicht machen.

Was denkst du was passiert, wenn Bayern anfängt die Aufnahme deutlichst zu reduzieren, während der Nachschub über die Balkanroute hoch bleibt?

Sagt Österrich dann es darf kein Obergrenzen geben ?

Solange es Deutschland als Zieldestination zu erreichen gibt, kannst du das GG als Poster übers Bett hängen.

Wird es euch aber zu viel, dann kanst du es als Klopapier verwenden. Schweden, Dänemark ect haben genau deshalb Maßnahmen eingführt weil sie eine Obergrenze im Kopf haben.

Deutschland und Österreich ( weil,es mit Deutschland einen seriösen Nachbarn hat) verhalten sich noch vorbildlich. Aber der Weg in den Norden ist schon etwas weniger weit offen.

Werden es dieses Jahr ähnlich viele Flüchtlinge und Deutschland muss sie ALLE ( bis auf die paar die Österreich behält) aufnehmen, wird es den Tag geben ab dem auch die verbliebenen 2 Länder die Grenzen dicht machen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:14
@Realo
lawine schrieb:
* Verwertung eigenen Vermögens: wer Geld oder Haus besitzt (auch im Herkunftsland) und hier dauerhaft leben möchte, muss das für den eigenen Unterhalt einsetzen anstatt staatl. Unterstützung zu kassieren
Zitat von RealoRealo schrieb:
Nicht machbar da illegal. Da die anerkannten Asylanten ja nur so lange bleiben können, wie die Gefahr in ihrem Herkunftsland besteht, hat die Bundesrepublik keinen Anspruchstitel auf das Haus des Asylanten in dessen Land.
deine Kriktik scheiter, weil du DAUERHAFT nicht von BEFRISTET unterscheiden kannst oder willst.
Flüchtlingen nach GFK erhalten derzeit befristeten Aufenthalt (3 Jahre)
anerkannte Asylbewerber bekommen dauerhaftes Aufenthaltsrecht
lawine schrieb:
*Abschiebung konsequent auf eigene Kosten

Ebenfalls illegal. Früher hatte man den Abgeschobenen außer den Reisekosten auch noch Wegegeld mitgegeben.
überhaupt nicht illegal, denn es sit in zig Durchführungsverordnungen so geregelt; gibt auch sicher einen §, der die Kostenbegleichung durch den Abzuschiebenden verlangt; wird leider nicht konsequent durchgezogen; D sollte jedesmal einen 30Jahre lang gültigen Titel auf die Abschiebekosten halten und per Rechtshilfeabkommen in den entsprechenden Ländern auch einfordern.

Wer wirklich berechtigt ist, muss niemals Abschiebung zahlen; wer in Kenntnis, dass er hier nicht bleiben kann trotzdem Asylbegehren stellt, muss mit Auferlegung der verursachten Kosten einer Abschiebung rechnen (weg mit den falschen Anreizen; das Asylrecht ist nicht für Jede/n sondern nur für wirklich Verfolgte da)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:14
Zitat von SchnuffelineSchnuffeline schrieb:Das Verrückte ist ja, dass wir gar keine "Flüchtlingskrise" hätten, wenn man die Flüchtlinge einigermaßen über ganz Europa verteilen würde. Es kann einfach nicht sein, dass bestimmte Länder sich weigern oder seltsame Ansprüche a la "nur christliche, aber bitte keine muslimischen Flüchtlinge" usw. stellen.
Der Zug ist abgefahren. Diese Staaten haben sich bereits entschieden und machen jetzt Stimmung gegen die EU. Wer weiß, ob diese Staaten nicht bald in der Überzahl sind.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:16
@Realo
Zitat von RealoRealo schrieb:Die selbstgenutzte Eigentumswohnung gehört zum Schonvermögen
weiß ich: zeig mir mal den Albaner, der in Deutschland lebend seine Eigentumswohnung selbst bewohnt (nur ein fiktives Beispiel)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

07.01.2016 um 20:16
Ich bin da sehr zwiegespalten. Es gibt Konventionen und internationale Abkommen, die einzuhalten wir uns verpflichten sollten und aus humanitären Gründen weiter aufrecht erhalten sollten.

Es wird immer wieder vergessen, das der Libanon, die Türkei usw. bereits seit langer Zeit über 1 mio Flüchtlinge aufgenommen haben. Das hat niemanden interessiert. Ohne notwendige Strukturen geht es aber auch nicht.


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