Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
07.01.2016 um 19:38@lawine
@Realo
Wer weiss schon genau, ob er im Aufenthaltsland dauerhaft leben möchte oder kann.
@Realo
Realo schrieb:Nicht machbar da illegal. Da die anerkannten Asylanten ja nur so lange bleiben können, wie die Gefahr in ihrem Herkunftsland besteht, hat die Bundesrepublik keinen Anspruchstitel auf das Haus des Asylanten in dessen Land.Ich kapiers nicht. Schiesst man sich da nicht eh total ins eigene Fleisch so als Asylkritiker? Die Leute können doch erst recht nicht mehr zurück, wenn da nix mehr ist im Herkunftsland.
Wer weiss schon genau, ob er im Aufenthaltsland dauerhaft leben möchte oder kann.