xxrabiatorxx schrieb:Das deutsche Recht kenne keine Obergrenze beim Asyl, sagt die Kanzlerin. Und weil die dauernde Wiederholung offenbar das einzige rhetorische Mittel ist, das wirklich wirkt, hören wir den Satz nun tagein, tagaus von Politikern und Journalisten.
Und vor allem von Staats- und Völkerrechtlern.
xxrabiatorxx schrieb:Leistungsrechte stehen aber nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts immer unter einem stillschweigenden Vorbehalt des Möglichen. Der Staat muss nicht so viele Universitäten bauen, bis wirklich alle Studierwilligen auch einen Studienplatz haben, sondern nur die existierenden Studienplätze gerecht verteilen. Das Gleiche gilt beim Asyl
Und da liegst du falsch. Du vergleichst hier Äpfel mit Sprungfedern. Ein Studienplatz ist kein Menschenrecht. Asyl und soziale Sicherung ist jedoch ein Menschenrecht. "Leistungsrechte" mag es irgendwo geben, sie betreffen aber nicht Grundrechte.
xxrabiatorxx schrieb:Wenn die Leistungsfähigkeit der Kommunen erschöpft ist und alle Turnhallen voll sind, dann ist die Obergrenze erreicht - wie seit ein paar Wochen im liberalen Schweden, das seit Jahren sehr viele Flüchtlinge aufgenommen hat.
Wir wissen, dass es Container gibt, beheizbare Zelte - vor allem aber mehr als 1 Million (!!) leerstehende Häuser und Wohnungen, besonders im Osten.
xxrabiatorxx schrieb:Zweitens: Fast niemand, der aus Syrien zu uns kommt (auch wenn er wirklich aus Syrien kommt!), ist hier asylberechtigt.
Das ist sowas von falsch, dass man auf diesen Käse gar nicht eingehen sollte. Allein schon der Kriegszustand, der Leib und Leben beeinträchtigt, ist Asylgrund, wenn auch nicht ausdrücklich so genannt:
Anerkannt ist zB:
– nicht ganz unerhebliche Eingriffe in das Leben und die körperliche Unversehrheit, Mannsen, § 30, Rn. 737
http://www.juraexamen.info/ueberblick-ueber-das-asylrecht-art-16a-gg/[/quote]
Daher wurden ja auch bis zur eigenmächtigen Maizière-Rückwärtsrolle alle Syrer genrerell anerkannt, danach eben nur nach persönlicher Befragung.
xxrabiatorxx schrieb: Krieg und Bürgerkrieg sind keine Asylgründe
Wie gesagt, das ist falsch, zumindest bezogen auf Krieg. Bei Bürgerkrieg bin ich mir nicht so sicher.