@FF FF schrieb:Man kann natürlich auch ignorieren, dass in humanitären Krisen regelmäßig verfassungsmäßig garantierte Rechte außer Kraft gesetzt werden, und dass es sich bei Tausenden Obdachlosen, die quer durch Europa und über das Mittelmeer unterwegs sind, von denen regelmäßig welche umkommen, tatsächlich um eine humanitäre Krise gehandelt hat.
Als die DDR-Bürger sich nach Westdeutschland auf den Weg machten, hat auch niemand daran gezweifelt, dass es richtig war, dass Grenzen geöffnet wurden ... Nicht nur die innerdeutschen.
Wenn man jetzt argumentieren möchte, dass sie einer unerträglichen Situation entflohen, anstatt im Land selbst etwas zu ändern ... Für die heutigen Flüchtlinge kann man da noch einen Bürgerkrieg draufrechnen, und die Aussicht auf jahrelanges Vegetieren in Lagern in der Wüste, abhängig von Almosen.
du weißt schon dass es ein wiederveinigungsgebot gab? Du hast schon verstanden, dass di Fabio eine zeitlich kurz begrenzte grenzöffnung für legal hält? Und du hast auch verstanden dass es nicht um verstöße gegen ungarisches oder tschechisches recht geht?
FF schrieb:Man kann natürlich auch ignorieren, dass in humanitären Krisen regelmäßig verfassungsmäßig garantierte Rechte außer Kraft gesetzt werden, und dass es sich bei Tausenden Obdachlosen, die quer durch Europa und über das Mittelmeer unterwegs sind, von denen regelmäßig welche umkommen, tatsächlich um eine humanitäre Krise gehandelt hat.
Als die DDR-Bürger sich nach Westdeutschland auf den Weg machten, hat auch niemand daran gezweifelt, dass es richtig war, dass Grenzen geöffnet wurden ... Nicht nur die innerdeutschen.
Wenn man jetzt argumentieren möchte, dass sie einer unerträglichen Situation entflohen, anstatt im Land selbst etwas zu ändern ... Für die heutigen Flüchtlinge kann man da noch einen Bürgerkrieg draufrechnen, und die Aussicht auf jahrelanges Vegetieren in Lagern in der Wüste, abhängig von Almosen.
Du widerlegst hier dinge die nie jemand behauptet hat^^.
Es gibt aber sehr wohl ein anrecht auf die meinungsäußerung, dass man diese veränderung nicht haben möchte. Wenn möglich ohne deswegen als extremist diffamiert zu werden. Nur darum geht es.
FF schrieb:Wenn man fordert, dass anderen europäische Ländern die Leistungen gekürzt werden, ein sie sich nicht solidarisch an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, dann könnte man mit gleichem Recht das gleiche für deutsche Gemeinden fordern, die sich verweigern.
deswegen ist diese forderung auch völliger blödsinn. Es gibt keine europäische verpflichtung flüchtlinge in unbegrenzter zahl aufzunehmen. deswegen wird die "verfassungstreue" frau merkel dies auch nicht durchsetzen können.
FF schrieb:Und nun zu Deinen Lieblings-Polemiken, ohne die Du nicht mehr auszukommen scheinst:
"Verfassungsfeindlichkeit" stellt einen Straftatbestand dar. Bislang ist keine Klage gegen Frau Merkel eingegangen, obwohl das doch ein gefundenes Fressen sein müsste. DiFabio als Richter und Sachverständiger wäre geradezu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Tut er aber nicht.
So lange der Staatsschutz nicht ermittelt, stellt es eine Verleumdung dar, die Frau Merkel auf die gleiche Stufe mit Horst Mahler und verbotenen verfassungsfeindlichen Organisationen stellt.
Die Unterstellung solch gravierender Straftaten hat bei Allmy im Wiederholungsfallden Ausschluss zur Folge. Eine förmliche Verwarnung wird dazu jetzt folgen.
Es ist immer wieder belustigend wenn auf allmy moderatoren sich selbst an einer diskussion als partei beteiligen und dann in ihrer funktion als moderatoren andersdenkenden verwarnungen erteilen:-D. Zumindest um den anschein zu wahren hättest du da ja an die üblichen kolleginnen delegieren können.
Zum inhalt:
FF schrieb:"Verfassungsfeindlichkeit" stellt einen Straftatbestand dar
ist natürlich grober unsinn.
straftatbestand beinhaltet den begriff "tat". Mann muß also etwas "tun", schon von daher können nur verfassungsfeindliche handlungen(!) einen starftatbestand darstellen, aber nicht "verfassungsfeindlichkeit" an sich. Insofern greift dein vorwurf der "unterstellung von straftaten" ins leere.
Ich unterstelle frau merkel aber auf grundlage des di Fabio gutachtens weiterhin verfassungswidriges handeln.
Und wenn du es nicht lassen kannst - dann sperre mich halt wieder.
peinlich.