@armleuchter Man kann natürlich auch ignorieren, dass in humanitären Krisen regelmäßig verfassungsmäßig garantierte Rechte außer Kraft gesetzt werden, und dass es sich bei Tausenden Obdachlosen, die quer durch Europa und über das Mittelmeer unterwegs sind, von denen regelmäßig welche umkommen, tatsächlich um eine humanitäre Krise gehandelt hat.
Als die DDR-Bürger sich nach Westdeutschland auf den Weg machten, hat auch niemand daran gezweifelt, dass es richtig war, dass Grenzen geöffnet wurden ... Nicht nur die innerdeutschen.
Wenn man jetzt argumentieren möchte, dass sie einer unerträglichen Situation entflohen, anstatt im Land selbst etwas zu ändern ... Für die heutigen Flüchtlinge kann man da noch einen Bürgerkrieg draufrechnen, und die Aussicht auf jahrelanges Vegetieren in Lagern in der Wüste, abhängig von Almosen.
Ein Recht auf eine unveränderte Heimat steht in keinem Gesetz. Die Ruhrgebietler fanden es auch nicht lustig, als mit der wachsenden Indusrtie innerhalb weniger Jahre über eine Million Polen einwanderten. Berlin ist in einigen Teilen in der Zeit um ganze Stadtviertel gewachsen.
Es gibt also auch kein Anrecht Pstdeutscher auf eine unveränderte Bevölkerungsstruktur, und schon gar keines auf ein Abwenden der Probleme, indem man sie anderen Gebieten Deutschlands überlässt.
Wenn man fordert, dass anderen europäische Ländern die Leistungen gekürzt werden, ein sie sich nicht solidarisch an der Aufnahme der Flüchtlinge beteiligen, dann könnte man mit gleichem Recht das gleiche für deutsche Gemeinden fordern, die sich verweigern.
Und nun zu Deinen Lieblings-Polemiken, ohne die Du nicht mehr auszukommen scheinst:
"Verfassungsfeindlichkeit" stellt einen Straftatbestand dar. Bislang ist keine Klage gegen Frau Merkel eingegangen, obwohl das doch ein gefundenes Fressen sein müsste. DiFabio als Richter und Sachverständiger wäre geradezu verpflichtet, eine Anzeige zu erstatten. Tut er aber nicht.
So lange der Staatsschutz nicht ermittelt, stellt es eine Verleumdung dar, die Frau Merkel auf die gleiche Stufe mit Horst Mahler und verbotenen verfassungsfeindlichen Organisationen stellt.
Die Unterstellung solch gravierender Straftaten hat bei Allmy im Wiederholungsfallden Ausschluss zur Folge. Eine förmliche Verwarnung wird dazu jetzt folgen.