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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 20:52
In jedem Fall begrüße ich die österreichische Entscheidung und hoffe und bete, dass für Deutschland auch dadurch der Anstrom abnimmt.
Hoffentlich geht dieser Ruck durch die EU und alle folgen ihm


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 20:54
@Nerok
@Berlin47
Gerade bei Vergewaltigung solle man, sofern es klar ist, sofort einwandern.

Du möchtest jemanden also nur aufgrund einer einzigen Aussage ohne Ermittlung ins Gefängnis schmeissen?
Meines Wissens nach wird Untersuchungshaft dann angeordnet, wenn Flucht oder Verdunkelungsgefahr oder eine Wiederholungsgefahr besteht. Wie viele Aussagen getätigt werden ist unerheblich.

Bei einer mutmaßlichen Vergewaltigung könnte man daher schon von einer Wiederholungsgefahr sprechen, das liegt im Ermessen des Haftrichters.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 20:58
Boah Mädels, jetzt stellt euch doch wieder nicht dümmer als ihr seid! Ihr wisst, wie ich es meine.

Es geht darum das er wegen Vergewaltigung (Also hat mindestens seine Finger unten reingesteckt) VERURTEILT wurde und wohl kaum was bekommen hat, da er Silvester ja schon wieder in Aktion sein konnte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 21:13
Zitat von Berlin47Berlin47 schrieb:Es geht darum das er wegen Vergewaltigung (Also hat mindestens seine Finger unten reingesteckt) VERURTEILT wurde und wohl kaum was bekommen hat
Wen meinst Du denn nun? @Berlin47

Den, den Du eben aus der Express-Liste rauskopiert hast?

Da steht nur "polizeiliche Erkenntnisse" und nicht "verurteilt".....also bleib sachlich, damit man das auch Ernst nehmen kann, MÄDEL!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 21:32
@Realo
Genau daher ist die Beweisumkehr auch völkerrechtswidrig.
Die Beweisumkehr ist völkerrechtswidrig? Es soll völkerrechtswidrig (!?) sein von einem Asylantragsteller zu verlangen, seinen Antrag zu begründen, ehe die deutschen Behörden dann versuchen nachzuprüfen, ob er Anspruch auf Asyl hat...? Also jetzt wird es langsam absurd.
Vor allem aber: Es soll ein vereinfachtes Schnellverfahren geben: Anhörung des Angeklagt... äh des Asylsuchenden und dann Abschiebung.
Dann noch diese unsachliche Polemik, daß ein Asylsuchender von uns wie ein Verbrecher verhört werden würde - ergänzt mit dem angeblich festgeschriebenen Ergebnis: "dann Abschiebung". Wird hier vielleicht die Realität etwas verbogen, um die Notwendigkeit linker "möchtegern-humanistischer" Politik zu unterstreichen? Jedenfalls fehlt hier fast nur noch die Behauptung einer Mauer mit Selbstschussanlagen zum Schutz unserer Grenzen um den neunköpfigen Drachen in seiner vollen Schrecklichkeit zu beschreiben, gegen den natürlich nur eine noch linkere Politik hilft. ;o)
Die Anhörung ist eine Farce, denn da er aus einem als sicher deklarierten Land kommt, kann er schlicht kein Asyl erhalten. Zwar bleibt ihm der Klageweg, aber da er bereits ausgewiesen ist, müsste er die Klage vom Ausland her führen, was natürlich unmöglich ist, wenn er bei seiner Rückkehr dort gleich in ein Foltergefängnis wandert.
Das ist fast alles falsch.

1. Ist die Anhörung sicher keine "Farce" - sondern ein ganz normaler Prozess. Willst du der gesamten involvierten Behörde unterstellen, systematisch alle Anträge abzulehnen...weil...ja, warum eigentlich? Sind das alles Neonazis?

2. Ist ein abgelehnter Asylantrag NICHT gleichbedeutend mit der Abschiebung und erst Recht nit gleichbedeutend mit der Ausweisung!

Nach einem abgelehnten Antrag kann eine Person trotzdem ein Bleiberecht erhalten "aus humanitären Gründen". Sollte dies nicht der Fall sein, kann diese Person den Status der Duldung erhalten...und sich somit weiterhin in Deutschland legal aufhalten. Sollte dies ebenfalls nicht der Fall sein und die Person abgeschoben werden, kann diese durch verschiedene Maßnahmen "ausgesetzt" werden - zum Beispiel, wenn ein Familienmitglied krank und damit reiseunfähig ist (es gibt Familien, bei denen schon seit Jahren jedes Mal beim Ausreisetermin zufällig jemand krank ist - denn der Termin muss vorher angekündigt werden), oder wenn die Reisepapiere unauffindbar sind (!). Die Ausweisung beschreibt namentlich die Ausreise (samt logistischer Planung) selbst und ist damit das letzte Wort.

Es folgt nach einem abgelehnten Antrag also nicht sofort die Ausweisung, wie du es hier darstellst. Deine Darstellung wiederholt diesen typischen linken Mumpitz, wonach wir alle ganz ganz böse und fies sind und es jetzt dringend einen Linksruck braucht, um diese schändlichen Menschenrechtsbrüche zu unterbinden. Stell bei der nächsten Antifa-Veranstaltung einfach mal ein paar kritische Fragen und du wirst feststellen, daß diese Leute überhaupt keine Ahnung von diesem Thema haben...und ihr Interesse daran folglich nur geheuchelt ist.

@Bone02943
Wenn du das ganze Zitat gelesen hättest, dann wärst du auch zu der Stelle gekommen, in der steht, dass es kritisch ist, dass eine weitere Prüfung, bzw. eine Klage gegen die Ablehung nur noch aus dem Land statt finden kann, in das man wäre abgeschoben worden
Dort steht Blödsinn. So einfach ist das! Wenn ein Antragsteller nach erstem negativem Bescheid gegen dieses Urteil klagt, verlängert sich automatisch sein Aufenthaltsrecht. Erst wenn ALLE jurstischen Instanzen ausgeschöpft (und negativ beschieden) sind, wird der Antragsteller abgeschoben.

http://www.mdr.de/mdr-info/hoereraktion/asylklagen100.html
Deswegen ja auch mein Beispiel mit Snowden. Ihn häte man einfach mal abgeschoben und eine Klage gegen die Abschiebung hätte aus den USA statt finden müssen.(aus dem Knast heraus)
Denn versuche mal einer deutschen Behörde, die derzeit auch noch mehr als überlastet ist, in einer Woche gegen deine Abschiebung zu klagen. Dass ist schlicht nicht möglich.
Snowden wäre nicht abgeschoben, sondern AUSGELIEFERT worden. Das ist ein ganz erheblicher Unterschied, denn er beschreibt die Ursache des "Snowden-Problems": Es geht in seinem Falle nicht um ein mangelhaftes Asylrecht, sondern um fragwürdige diplomatische Beziehungen, bzw. die Prioritäten unserer Regierung.

@Realo als Reaktion zur Auflistung einiger aktueller Straftaten von @Berlin47
Du hast noch die Statistik aller Straftaten aller Deutschen seit Anfang des Jahres vergessen zum Vergleich hier einzustellen, aber das hätte wohl jedes Format gesprengt. Also wieder nur populistische Hetze.
82 MILLIONEN vs. 1 Million.

refugees asylum asylum law refugee day c

fluechtlingeOriginal anzeigen (0,7 MB)

Wenn ich mir jetzt noch die medialen Bilder der Flüchtlinge ins Gedächtnis rufe, die mit erheblichem Schwerpunkt Frauen und kleine Kinder zeigten und folglich davon ausgehe, daß Männer unter diesen Flüchtlingen stark in der Unterzahl sein müssen...dann beunruhigt mich die Quantität dieser Straftaten schon sehr.

@Kc
Problematisch wird es, wenn man eine ganz besondere Affinität zur Kriminalität von Menschen aufgrund von Aussehen oder Herkunft oder Glaube annimmt. Genau das ist der Fall, wenn man sich explizit nur auf Verbrechen konzentriert und diese darstellt, welche von Tätern bzw. Tatverdächtigen begangen werden, die AUCH Ausländer sind.
Weil dann impliziert wird bzw. für den unbedarften Betrachter es so wirkt, als ob diese Menschen rein aufgrund ihrer Andersartigkeit kriminell sind.
Jain. Vielleicht hast du das nicht in diesem Sinne gemeint, wie ich das nun verstehe...aber ich finde es schon wichtig die persönlichen Hintergründe der Täter zu untersuchen und ggf. auch öffentlich zu benennen, damit ein Zusammenhang ermittelt werden KANN, FALLS einer existiert.

Wir können ein strukturelles Problem nicht erkennen, wenn wir uns weigern die Herkunft der "Antänzer" in Köln zu beachten. Das muß kein kulturelles Problem sein (ich glaube kaum, daß so etwas in Marokko gelebt- und geliebte Kultur ist) - aber es könnte eine Art von nordafrikanischer Parallelgesellschaft sein...die auf neu eingereiste Nordafrikaner eine attraktive Alternative zur Anpassung an unsere Gesellschaft darstellt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 22:45
Ich find die ganze Diskussion ums Angetanze lächerlich.
Aus mehreren Gründen...
Zwischen dem 11.11 und Aschernmittwoch wird in Köln...in Düsseldorf isses nicht ganz so krass...permanent gebaggert,gebalzt,gegrabscht,gefingert und gefüsselt,einem ne Zunge in den Schlund gerammt,wer will kann auch mehr reinhaben,uswusf...hat nie einer was gesagt,war normal irgendwie,bis der Ipod wech is,oder das S4
In Berlin haben wir das Problem entlang der Feiermeile zwischen Görlitzer Park und Rummelsburger Bucht,verstärkt jedoch in der Revaler Strasse an der Warschauer Brücke.
Zu verdanken haben wirs Bernd Henkel unserem geliebten Innensenator der den Görlitzer Park und Umgebung seit zwei Jahren von Grasdealern befreien will.
Die Dealer sind immer noch da...und nun nicht mehr nur im Park sondern jetzt auch weiträumig drumrum.

Und hinter ihnen verstecken sich die ganzen kleinen Antanzgauner

http://m.taz.de/Kriminalitaet-im-Partykiez/!5265352;m/

Ich wurde zusammegeschlagen und ausgeraubt von deutschen Tätern
Ich wurde zusammengeschlagen und ausgeraubt von nichtdeutschen Tätern
War kein Unterschied zu bemerken,Lippen dick,Beulen überall,Tasche leer,Scheissgefühl


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 22:53
@Warhead

Solange sich der Durchschnittsbürger die Welt von studierten Journalisten erklären lässt, die uns über eine soziale Schicht und ein Umfeld zu berichten behaupten, der sie weder angehören noch einen Zugang dazu besitzen, weil sie sich aktiv in durchgentrifizierten Speckgürteln davon abgrenzen, wird sich nichts tun. Erfahrungen und Lebensrealitäten von Menschen aus diesem Umfeld werden zugunsten einer verkitschten Bilderbuchromantik verklärt, in der der böse Glatzennazi irgendwo im Niemandsland haust und der einzige Türke, den man kennt, der klischeehafte wie sprichwörtliche Gemüsehändler ist, bei dem man auf dem Heimweg vom Kinderyoga vorbeischaut, bevor man sich einen Latte Soja und den Quinoabagel mit Mandelfrischkäse gönnt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 23:04
@Rho-ny-theta
Das gibts hier in Kreuzberg,du findest davon alles,und zwar komprimiert,nur fünf Minuten Fussweg mit dem Quinoabagel in der einen und dem Sojalatte in der anderen Hand,stehen plötzlich drei Gestalten.
Und man weiss sofort,diese Gestalten SIND der Weg.
In diesem Falle der eigene...ins ebenfalls keine fünf Minuten entfernte Urban...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 23:08
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:ergänzt mit dem angeblich festgeschriebenen Ergebnis: "dann Abschiebung". Wird hier vielleicht die Realität etwas verbogen
Nö, nach der geplanten neuen Verordnung sollen abzuchiebende Asylantragsteller sofort nach dem negativen Asylbescheid abgeschoben werdne, ohne die Klage abzuwarten. D.h. wenn er klagen will, muss er das von seinem Heimatland aus tun, egal ob er dazu die Möglichkeit hat oder nicht. Das ist Rechtsverkürzung bzw. unübliche Behinderung des Rechtswegs. Und völkerrechtlich wahrscheinlich illegal, auch wenn cih das als juristischer Laie von hier aus nicht beurteilen kann.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:1. Ist die Anhörung sicher keine "Farce" - sondern ein ganz normaler Prozess. Willst du der gesamten involvierten Behörde unterstellen, systematisch alle Anträge abzulehnen...weil...ja, warum eigentlich? Sind das alles Neonazis?
Eine Farce deshalb, weil das Ergebnis ja von vorher feststeht, denn wer aus einem "sicheren Herkunftsland" kommt, kriegt grundsätrzlich kein Asyl. Die 2, 3 Fälle, wo doch, waren wohl keine Normalfälle, da musste wohl eine ganz persönliche Bedrohung hintergesteckt haben. Also wenn das so ist, dass das Ergebnis quasi schon vorher feststellt, kann man auf so eine Einzelprüfung eigentlich auch gleich verzichten.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:2. Ist ein abgelehnter Asylantrag NICHT gleichbedeutend mit der Abschiebung und erst Recht nit gleichbedeutend mit der Ausweisung!
Eben doch ! - falls die neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Nach einem abgelehnten Antrag kann eine Person trotzdem ein Bleiberecht erhalten "aus humanitären Gründen".
Das soll nach allem was ich bisher gelesen habe bei der Neuregelung mit den Maghreb-Staaten eben nicht mehr der Fall sein. Man plant ein Verfahren innerhalb einer Woche und dann bye bye. Alle die Ersatzmöglichkeiten, die du hier anführst, galten bisher, sollen aber nach der neuen Regelung beendet werden, zumindest bezogen auf die Maghreb-Staaten. Das wurde mit heißer Nadel gestrickt und erscheint mir juristisch sehr grenzwertig, ums mal vorsichtig auszudrücken.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Es folgt nach einem abgelehnten Antrag also nicht sofort die Ausweisung, wie du es hier darstellst.
Eben doch! Es sei denn du bringst mir einen Text, der deine Einschätzung bestätigt. Wie gesagt, es geht um die geplante Neuregelung, die aber wohl noch einige Gesetzeshürden zu überspringen hat.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Deine Darstellung wiederholt diesen typischen linken Mumpitz
Mir egal wie du das einordnest; in der Asylfrage gehts nicht um links/rechts, sondern um zivilisiert/barbarisch.
Zitat von kakaobartkakaobart schrieb:Dort steht Blödsinn. So einfach ist das! Wenn ein Antragsteller nach erstem negativem Bescheid gegen dieses Urteil klagt, verlängert sich automatisch sein Aufenthaltsrecht.
Dann spinnen entweder die Medien, die das behaupten, oder du, der das Gegenteil behauptet. Eine Seite muss dann was falsch verstanden haben. Wäre ja schön, wenn du mal eine Webseite anführen konntest, wo die Neuregelung so gefasst sein soll, wie du sie verstanden wissen willst. Dein Link vom MDR, den du zur Unterstreichung beigelegt hast, ist von September 2015 und somit zumindest bezogen auf die geplante Neuregelung völlig obsolet.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 23:09
Nochn Nachtrag...früher residierten am Halleschen Tor so Gangs wie Fantomler,das waren die Vorläufer der 36 Boys...denen wars wurscht ob du Punk bist,Skin,Mod,aus dem Wedding,Libanese,Türke...du warst nicht von dort,das reichte,falscher Zeitpunkt,falscher Ort,Backenfutter


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

20.01.2016 um 23:10
Ich finde es aber auch nicht richtig die Probleme einzig bei den Asylsuchenden zu suchen.
Selbstverständlich gibt es asoziale, die nur auf Ärger aus sind oder schlimmeres, aber wo gibt es die nicht?

Ich für meinen Teil, kenne zum Beispiel einige Deutsche, die bezahlen Asylanten, die häufig am Bahnhof abhängen, dass sie mit ihnen ein bisschen "Terror" in der Innenstadt machen. Also die Rauchen etwas davor oder besaufen sich und es werden Leute angepöbelt, verprügelt etc.
Und wenn die Polizei kommt, macht die denen gar nix, weil dann alle anfangen "Allahu Akbar!" oder "Merkel!" zu schreien. Höchstens nen Platzverweis bekommen die.

Echt kurios, was hierzulande manchmal schon abgeht.


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