Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
11.01.2016 um 20:22@Glünggi
Das stimmt auch wieder.
Ich denke es geht auch nicht darum jemanden "hängen" zu sehen, sondern eher im Vergleich oder Relation zu anderen Straftaten. Wie zum Beispiel der Steuerhinterziehung im Vergleich zum sexuellen Missbrauch.
Das stimmt auch wieder.
Ich denke es geht auch nicht darum jemanden "hängen" zu sehen, sondern eher im Vergleich oder Relation zu anderen Straftaten. Wie zum Beispiel der Steuerhinterziehung im Vergleich zum sexuellen Missbrauch.