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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 13:39
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Die Realität beißt sich mit dem Anspruch der Gesetze.

Jemanden menschenwürdig behandeln, aber nicht hier haben wollen ist sehr kompliziert.
Es ist doch eine relativ moderne Legende, dass Menschenwürde durch finanzielle Rundumversorgung durch den Staat besteht und nicht vorher. Wenn Du mal kurz überlegst, wann das GG ins Rennen ging, nämlich 1949, war da unser all inclusive Transfer mit allem was dazugehört, gar nicht denkbar.

Wenn jemand hier einreist, der keinen belegbaren Asylgrund hat oder der vorher in einem sicheren Drittstaat war, dann ist der nichts anderes als ein Tourist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 13:49
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Hatten wir das nicht gestern schon? Was ist mit Abschiebegefängnissen? Ist das nicht rechtlich sogar vorgesehen? Warum setzt die Politik das nicht um?
Also ich habe es so verstanden das dies zu aufwändig ist und zu teuer, aber laßt uns das Mal weiterspinnen.
Statt dies irgendwo in Afrika zu machen können wir ja das Saarland einzäunen, da will eh keiner hin 😁...
Das BAMF wäre auch da - kurze Wege.
Wenn so etwas nicht gegen die Menschenrechte verstößt, wäre das evtl. was.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 13:54
Zitat von hiddenhidden schrieb:Statt dies irgendwo in Afrika zu machen können wir ja das Saarland einzäunen, da will eh keiner hin 😁...
Dann werden die sich freiwillig an Frankreich angliedern ;)
Zitat von hiddenhidden schrieb:Also ich habe es so verstanden das dies zu aufwändig ist und zu teuer, aber laßt uns das Mal weiterspinnen.
Wenn ein politischer Wille dafür bestünde, wäre das auch umsetzbar.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 14:18
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Wenn ein politischer Wille dafür bestünde, wäre das auch umsetzbar.
Der nächste Schritt sind Gefängnisse für die Leute die den politischen Willen nicht mitbringen .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 14:27
Zitat von JedimindtricksJedimindtricks schrieb:Der nächste Schritt sind Gefängnisse für die Leute die den politischen Willen nicht mitbringen .
Also findest du es okay, abgelehnten Asylbewerbern lebenslang Sozialleistungen zu zahlen?
Das sollten sowieso nur noch diejenigen tun, die das befürworten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 14:53
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn jemand hier einreist, der keinen belegbaren Asylgrund hat oder der vorher in einem sicheren Drittstaat war, dann ist der nichts anderes als ein Tourist
Und was machst du mit einem Touristen der nicht mehr weg will ???
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn Du mal kurz überlegst, wann das GG ins Rennen ging, nämlich 1949, war da unser all inclusive Transfer mit allem was dazugehört, gar nicht denkbar.
Nein. Damals holte man Leute ins Land und ließ sie arbeiten. Über den Rauswurf machte man sich keine Gedanken und darüber hab ich auch noch keine Lösung gehört.

Sozialleistungen und Co sind ja der zweite Schritt.

Der erst Schritt ist "lass ich jemanden hier oder werfe ich ihn raus"


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 14:55
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Das sollten sowieso nur noch diejenigen tun, die das befürworten.
Hm. Eine Opt-Out-Option für so eine Steuer?
Nicht mit dem Fiskus! Da ist es wohl in der Tat einfacher Artikel 1 des Grundgesetz zu ändern.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:01
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Und was machst du mit einem Touristen der nicht mehr weg will ???
@abbacbbc

Der wird, wenn sein Geld alle ist, von alleine ausreisen. Und wenn dafür das geld nicht mehr reicht, können wir da gerne einspringen. Ich bin auch nicht für unnötige Härten. Wenn jemand einen negativen Asylbescheid bekommt, dann kann man ihn auch ruhig noch 1-2 Monate danach mit Transfer versorgen, damit er seine Rückreise vorbereiten kann.

Aber unser gegenwärtiges Modell: Wenn Du Asyl bekommst, kannst Du Transfer bekommen, wenn Dein Antrag abgelehnt wird, bekommst Du dasselbe, ist doch Quatsch.

Es fördert ja auch nicht gerade die Ausreisewilligkeit. Natürlich müsssen Viele noch Raten an die Schleuser bezahlen, auch wenn sie hier sind. Das kann aber nicht unser Problem sein.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:02
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Wenn jemand hier einreist, der keinen belegbaren Asylgrund hat oder der vorher in einem sicheren Drittstaat war, dann ist der nichts anderes als ein Tourist.
klingt ziemlich logisch.
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Und was machst du mit einem Touristen der nicht mehr weg will ???
ist das nicht in 1. Linie das Problem eines Touristen?

Wenn du, ich oder jemand Anderes in ein anderes Land gehen, wo wir - weil wir keinen Asylgrund haben - keine Transferleistungen zu erwarten haben, was machen wir dann?
Ich für meinen Teil würde wieder zurück in die Heimat gehen.

Aber klar, es gibt Leute, die nicht wie ich ticken und die suchen sich eben dann ein Land aus, wovon sie wissen, dass sie auf alle Fälle auf finanzielle Hilfe bauen können, ganz egal wie der Status beschieden wurde.

PS: sacredheart war schneller :) :
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der wird, wenn sein Geld alle ist, von alleine ausreisen.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:12
Zitat von mchomermchomer schrieb:Hm. Eine Opt-Out-Option für so eine Steuer?
Nicht mit dem Fiskus! Da ist es wohl in der Tat einfacher Artikel 1 des Grundgesetz zu ändern.
Eine Freiwilligensteuer. Jeder, der abgelehnte Asylbewerber finanziell dauerhaft hier versorgen möchte, kann einzahlen. Wäre interessant, was da bei rumkäme.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:20
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:kann einzahlen.
Ich würde „kann“ durch „muss“ ersetzen. Dann würde ganz schnell die Luft dünn werden!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:42
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der wird, wenn sein Geld alle ist, von alleine ausreisen. Und wenn dafür das geld nicht mehr reicht, können wir da gerne einspringen. Ich bin auch nicht für unnötige Härten. Wenn jemand einen negativen Asylbescheid bekommt, dann kann man ihn auch ruhig noch 1-2 Monate danach mit Transfer versorgen, damit er seine Rückreise vorbereiten kann.
Also eigentlich schwebt die eine Art Haft für Asylbewerber mit dem Status Duldung vor, oder? Wo sie dann mit dem absolut nötigsten versorgt werden?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:44
Zitat von OptimistOptimist schrieb:ist das nicht in 1. Linie das Problem eines Touristen
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Der wird, wenn sein Geld alle ist, von alleine ausreisen.
Das ist eure Theorie.

Wenn er sich am Bahnhof hinstellt , bettelt und unter der Brücke schläft, geht es im ggf. besser als Zuhause .

Wieso sollte er dann ausreisen ??

Weiterhin ist er hier ohne Papiere und Co:
Zum 31. Dezember 2018 lebten 180.675 Ausländer mit einer Duldung in Deutschland.[10] Die Praxis, Duldungen immer wieder zu verlängern, nennt man Kettenduldung. Viele der geduldeten Personen können weder freiwillig ausreisen noch abgeschoben werden, da sie keinen Pass besitzen und/oder ihre Herkunft bzw. Staatsangehörigkeit nicht zweifelsfrei geklärt ist und sich nur langwierig oder gar nicht klären lässt. Als Ursachen hierfür gelten die tatsächliche Unaufklärbarkeit der Identitätsdaten, insbesondere bei unbegleiteten Minderjährigen und Herkunftsstaaten mit unzuverlässigem Urkundenwesen, ein geringes Interesse der Herkunftsstaaten an der Rückkehr und eine damit verbundene zögerliche Bearbeitung oder Prüfung von Anfragen deutscher Behörden und die fehlende Mitwirkung der betroffenen Ausländer selbst.
Quelle: Wikipedia: Duldung (Aufenthaltsrecht)

Wenn man an den Zahlen was ändern will reicht es m.M.n. nicht "nur Sachleistungen" anzubieten oder die Zahlungen einzustellen.

Man muss aktiv Abschieben.

Das geht aber im heutigen Rechtsrahmen nicht:
Ist eine Abschiebung wegen ungeklärter Staatsangehörigkeit oder wegen Fehlens eines Nationalpasses nicht möglich, liegt ein tatsächliches Abschiebungshindernis vor. Der Betroffene erhält dann zunächst eine Duldung (§ 60a Abs. 2 AufenthG), seine Abschiebung ist damit ausgesetzt.

.....

Ist der fortbestehende Aufenthalt unverschuldet (z. B. weil der Betroffene alles von seiner Seite aus Mögliche unternommen hat, das Abschiebungshindernis zu beseitigen – dazu gehört, einen Nationalpass bei der für ihn in Betracht kommenden Auslandsvertretung zu beantragen), kann er nach 18-monatiger Duldung eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erhalten (§ 25 Abs. 5 AufenthG). Erst dann wird sein Aufenthalt rechtmäßig und eine Abschiebung kommt für die Gültigkeitsdauer dieser Aufenthaltserlaubnis nicht mehr in Betracht.
Quelle: Wikipedia: Abschiebung (Recht)


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11.12.2023 um 15:46
@abbacbbc
@mchomer
okay, jetzt haben wir geklärt (und leider ja auch die Politik ;) ) was alles nicht geht.
Was ist nun die Alternative?
Alles weiter so laufen lassen wie bisher?

Das kanns doch aber mMn auch nicht sein - oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:51
Zitat von mchomermchomer schrieb:Also eigentlich schwebt die eine Art Haft für Asylbewerber mit dem Status Duldung vor, oder? Wo sie dann mit dem absolut nötigsten versorgt werden?
@mchomer

Erst mal sind es nach abgelehntem Asylgesuch keine Asylbewerber mehr, weil gar kein 'Bewerben' mehr vorliegt. Es sind dann illegale / irreguläre Einwanderer.

Zweitens hatte ich nicht von Haft gesprochen. Natürlich werden sie am Ende in einer Sammeluntekünft übernachten müssen. Es hat ja keinen Sinn, jemanden dezentral unterzubringen, der möglichst innerhalb von Wochen das Land verlassen soll. Ich sehe aber keinen Sachgrund für einen Einschluss, insofern, falls keine weiteren Aspekte vorliegen: keine Haft.

@abbacbbc

Natürlich sollten wir von vorneherein verhindern, dass Menschen ohne Papiere hier einreisen. Das sehe ich aber als selbstverständlich an. Entweder gelingt das an der EU Außengrenze und falls nicht, müssen leider Binnengrenzen kontrolliert werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:53
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Also findest du es okay, abgelehnten Asylbewerbern lebenslang Sozialleistungen zu zahlen?
Weiss nicht was es bringen soll mir solche Fragen zu stellen.... Wenn ich falsch antworte bin ich dann ein Fall fürs Gefängnis?

Zu allererst müsste man schauen wieviel abgelehnteAsylbewerber es überhaupt gibt , abgelehnt ist nicht gleich abgelehnt . Da hat ich vernommen das die abschiebequote erhöht wurde . Lebenslange Sozialleistungen ist dann der nächste step , eins nachm anderen ...
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Das sollten sowieso nur noch diejenigen tun, die das befürworten.
Versteh ich nicht den Satz... Politik sollten nurnoch diejenigen tun die abschiebegefägnisse wollen ?!
Oder lebenslange Sozialhilfe zahlen ..... Du, also von Meiner seite aus gerne . Auf die 5,50 kommt es nicht an. Zahl eh schon jeden Mist, muss nur RTL2 einschalten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:56
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich werden sie am Ende in einer Sammeluntekünft übernachten müssen. Es hat ja keinen Sinn, jemanden dezentral unterzubringen, der möglichst innerhalb von Wochen das Land verlassen soll. Ich sehe aber keinen Sachgrund für einen Einschluss, insofern, falls keine weiteren Aspekte vorliegen: keine Haft.
das würde doch dann aber auch nicht das Problem lösen können, dass irgendwann zu viele
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:illegale / irreguläre Einwanderer.
im Land wären, welche man nicht so ohne weiteres abschieben könnte.

Ein Folgeproblem dessen was ich dann auch sehen würde:
Entweder man gibt ihnen unbefristet Transferleistungen, dann haben wir das gleiche Problem wie jetzt auch.
Oder man gibt nur Sachleistungen.
Dann bestünde jedoch die Gefahr, dass Einige von ihnen kriminell werden um an Geld zu kommen...

All das ist auf Dauer nicht gut für die Gesellschaft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 15:58
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Natürlich sollten wir von vorneherein verhindern, dass Menschen ohne Papiere hier einreisen. Das sehe ich aber als selbstverständlich an.
Du siehst also das aktuelle Problem als "selbstverständlich gelöst" an. Auch eine Möglichkeit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 16:00
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Entweder gelingt das an der EU Außengrenze und falls nicht, müssen leider Binnengrenzen kontrolliert werden.
Im Grunde wird ja u.a. deshalb die afd gewählt . Der asylsuchende ist mit dem erreichen von europäischen Land bereits eingereist.
Jetzt hilft ja nur fortress Europe oder der austritt aus der EU und eine neue asylgesetzgebung ist möglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

11.12.2023 um 16:31
Zitat von OptimistOptimist schrieb:okay, jetzt haben wir geklärt (und leider ja auch die Politik ;) ) was alles nicht geht.
Was ist nun die Alternative?
Alles weiter so laufen lassen wie bisher?

Das kanns doch aber mMn auch nicht sein - oder?
Wie ich schon ein paar mal schrieb.
Die Lösung wird nur mit der EU gehen. Und da wird es wohl auf die EU-Außengrenzen hinauslaufen.

Es muss aber auch klar sein, dass das Ziel Null-Migration nicht erreicht werden kann. Das ginge wohl selbst mit Waffengewalt an den Außengrenzen nicht; zumal das in der EU ohnehin nicht geht.

Wenn man das so nicht akzeptieren kann, dann muss man wohl langfristig raus aus der EU und in der deutschen Gesetzgebung einiges, auch Grundlegendes, anpassen.
Ansonsten ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht immer wieder Sachen einkassieren wird (siehe bisherige Urteile). Denn es wird immer Leute geben die Klagen.
Möchte man das nicht, dann wird man zwangsläufig diverse Artikel im Grundgesetz ändern müssen. Denn schon allein Artikel 1 lässt sich sehr weit fassen.

Es muss aber auch jedem klar sein, dass man dafür auch das Tor für allerlei Gemeinheiten gegen das eigene Volk öffnet.


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