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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

51.935 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 15:12
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Geldkarte finde ich grundsätzlich gut, aber auch die kann man verticken.
die Geldkarten in dieser Stadt bringen zudem bezüglich dessen, dass die Asylbewerber weniger Geld in die Heimat schicken könnten, gar keinen Nutzen - weil man das aufgebuchte Geld vollständig abheben kann.

Angedacht waren doch von manchen Politikern Geldkarten, womit man nichts abheben und nur damit bezahlen kann.
Finde ich zielführender um Pullfaktoren so weit wie möglich zu reduzieren.

Sowas meine ich: https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/nachrichten-details/pilotprojekt-bezahlkarten-fuer-asylbewerber-startet-am-1-dezember-2023
Der Landkreis Greiz startet am 1. Dezember 2023 sein überregional viel beachtetes Pilotprojekt „Bezahlkarten für Asylbewerber“. Damit werden leistungsberechtigte Asylbewerber mit den ihn zustehenden Asylbewerberleistungen in Form unbarer Leistungen durch eine Bezahlkarte zur Deckung des notwendigen Bedarfs ausgestattet. Für den persönlichen Bedarf werden ihnen nach individueller Berechnung ca. 100 Euro als Taschengeld bar ausgehändigt.
...
Barauszahlungen bei der Rückgabe gekaufter Produkte sind ebenfalls nicht möglich.
die 100 Euro kann ich zwar nachvollziehen, warum die gezahlt werden, ist jedoch irgendwie auch inkonsequent. Denn diese könnten ja dann auch wieder in die Heimat geschickt werden (per Brief, auch wenn sowas verboten ist)

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 15:33
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Migrant seine Papiere vor der Grenze entsorgen kann und dann mit Duldung lebenslang die volle Sozialhilfe bezieht?
Oder verstehe ich das falsch?
Also das ist ja im Zweifel jemand, der keinen Asylanspruch bei uns hat, weil er zb aus einem sicheren Herkunftsland kommt.
Nein. 2019 wurde das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" erlassen. Das schließt dies aus und verpflichtet die Menschen zum aktiven Mitwirken, die Papiere wiederzubeschaffen.
Und zudem
Abschiebehaft: Künftig sollen Abschiebekandidaten auch in regulären Haftanstalten untergebracht werden können. Sie müssen aber getrennt von normalen Strafgefangenen einquartiert werden. Die Voraussetzungen für den Ausreisegewahrsam sind bereits dann gegeben, wenn das festgelegte Ausreisedatum um 30 Tage überschritten ist. Die Behörden bekommen erstmals ein bundesweites Recht, um auf der Suche nach Abzuschiebenden Wohnungen zu betreten.

Ankerzentren: Hier sollen Asylsuchende statt bislang sechs künftig bis zu 18 Monate verbleiben. Für Familien gelten weiterhin sechs Monate. Länger festgehalten werden sollen Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten sowie die sogenannten Mitwirkungsverweigerer und Identitätstäuscher.

Identitätstäuscher: Das Gesetz sieht den neuen Status einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" vor. Ihn soll erhalten, wer seine Abschiebung durch Täuschung der Behörden zu verhindern versucht. Den Betroffenen drohen Wohnsitzauflagen, Arbeitsverbot und Bußgelder.

Sozialleistungen: Flüchtlinge, denen bereits von einem anderen EU-Staat internationaler Schutz gewährt worden ist, sollen keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Deutschland haben, wenn der internationale Schutz fortbesteht.

Wohnsitzauflage: Anerkannte Asylsuchende können auch weiterhin den Wohnort vorgeschrieben bekommen. Damit soll eine Gettobildung verhindert werden. Das entsprechende Gesetz wird entfristet.
Quelle: https://www.spiegel.de/politik/deutschland/geordnete-rueckkehr-gesetz-was-steckt-im-migrationspaket-a-1271323.html

Das ist aber dann auch ein anderer Sachverhalt als der von mir vorher angebrachte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 16:11
@Maria78

Dabei greift der Artikel nicht mal alles auf.

Das BMI hat eine Fragen und Antworten-Seite dazu. Da steht u.a.:
a) Steht der Mehrwert im Verhältnis zum Verwaltungsaufwand, der hiermit zusätzlich geschaffen wird?

Der Verwaltungsaufwand wird an vielen Stellen reduziert. Durch die Einführung einer "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" werden Ausreisepflichtige, die die Unmöglichkeit der Durchsetzung der Ausreisepflicht zu vertreten haben, einfacher von denjenigen abgegrenzt, die das Land aus guten Gründen, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht verlassen können. Das vereinfacht die Verhängung von Sanktionen. Durch die Neufassung der Regelungen zur Passbeschaffungspflicht werden die Behörden rechtsklar davon entlastet, umfangreiche Maßnahmen zur Identifizierung vornehmen zu müssen. Es wird klargestellt , dass die Passbeschaffung zuvörderst Sache der- oder desjenigen ist, die oder der keinen Pass besitzt. Es handelt sich nicht nur um eine "Mitwirkungspflicht", sondern um eine "Bringschuld".
b) Die gesetzlichen Pflichten sind ja sehr detailliert. Warum verlangen wir hier so viel von den Betroffenen?

Als grundlegende Voraussetzung gilt: Die Behörden müssen wissen, mit wem sie es zu tun haben. Sonst besteht keine Aussicht auf eine Abschiebung. Wenn es um die Beschaffung von Dokumenten und die Identifizierung geht, müssen die vollziehbar Ausreisepflichtigen deutlicher in die Pflicht genommen werden. Deshalb normiert der Gesetzentwurf die Pflicht eines jeden Ausländers, sich selbst um seine Passdokumente zu kümmern - und das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Jeder, der schon mal im Ausland seinen Pass verloren hat, weiß, dass er selbst zu seiner Botschaft gehen muss, um ein Ersatzdokument zu beantragen. Das gilt zwar bereits auch jetzt in Deutschland, ist jedoch zu unklar geregelt und wird kaum sanktioniert.

Die Regelung dessen, was zur Erlangung eines Dokuments zumutbar ist, war im Übrigen auch bisher weitgehend gleichlautend in der Aufenthaltsverordnung enthalten.
c) War es nicht schon nach bisheriger Rechtslage so, dass die Nichterfüllung zumut-barer Pflichten auch schon sanktioniert wurde und es quasi unmöglich war, in diesen Fällen ins Bleiberecht hineinzuwachsen?

Das ist im Grundsatz richtig. Der Gesetzentwurf hat jedoch auch das Ziel, Regelungen zu vereinfachen und eine klarere Abgrenzung des Personenkreises, der Abschiebungshindernisse zu vertreten hat, von "berechtigten Duldungsfällen" zu ermöglichen - mit dem klaren Signal: dann greifen Sanktionen. Wir gehen davon aus, dass ein gleichlautender Wille bei den vollziehenden Ländern ebenfalls vorhanden ist.
d) Ist es sinnvoll, diesen Personenkreis von jeglicher Erwerbs- und Ausbildungsmöglichkeit auszuschließen?

Zunächst muss betont werden, dass diese Personen kein Aufenthaltsrecht und keine Aufenthaltsperspektive in Deutschland haben und sich in strafrechtlich relevanter Weise (vgl. § 95 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz) in Deutschland aufhalten. Die Feststellung der bestehenden Ausreisepflicht ergibt sich nicht am Anfang, sondern am Ende eines rechtsstaatlichen Prozesses, in dessen Zusammenhang den Betroffenen auch die im Gesetz vorgesehenen Rechtsmittel zur Verfügung standen. Bei dem Personenkreis tritt hinzu, dass ihnen auf besondere Weise aufenthaltsrechtliche Verstöße anzulasten sind.

Eine Sanktionierung von Ausreisepflichtigen, die grundlegende Mitwirkungspflichten nicht erfüllen, ist vor diesem Hintergrund sachgerecht. Staatliche Teilhabemöglichkeiten bzw. eine Verfestigung des Aufenthaltsrechts dürfen nur denjenigen offenstehen, die sich an geltende Regeln und Gesetze halten.

Darüber hinaus ist durch die Übergangsregelung in § 105 AufenthG der Personen-kreis, der für die ebenfalls vom Kabinett beschlossene Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung in Betracht kommt, weitgehend vom Anwendungsbereich der Duldung für Personen mit ungeklärter Identität ausgeschlossen.
e) Greifen denn die Sanktionen nicht ins Leere - die Betreffenden dürfen nicht arbeiten, leben also von Steuergeldern

Die Sanktionen werden voraussichtlich Wirkung zeigen. Viele Zielstaaten setzen darauf, dass ihre eigenen Staatsangehörigen, die - wenn auch illegal - im Ausland leben, harte Euro als Devisen zur Unterstützung von Verwandten in ihr Heimatland überweisen. Für einige Staaten ist dies sogar eine Haupteinnahmequelle. Daher ist von diesen Staaten bei Rückführungen keine Unterstützung zu erwarten. Diese Einnahmequelle wird bei einem Arbeitsverbot, das natürlich auch im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung kontrolliert werden muss, ausgetrocknet. Wir machen damit mangelnde Kooperation nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Herkunftsstaaten unattraktiver.
f) Ist es angemessen, dass in Mischfällen in jedem Fall die schlechtere Rechtsstellung durchgreift? Was ist mit dem kranken Ausländer, warum fällt er aus der Duldung, wenn er nicht ausreichend mitwirkt? Spielen humanitäre Gesichtspunkte jetzt gar keine Rolle mehr?

Ja. Denn Duldungsgründe können auch wieder wegfallen, und es ist auch Sinn der Regelung, dass bei Wegfall des unverschuldeten Duldungsgrundes sämtliche notwendigen Unterlagen vorliegen. Es ist aber geregelt, dass die Beschaffung von Heimreisedokumenten beim "Verfolgerstaat" für Personen im Asylverfahren nicht zumutbar ist. Gleiches gilt für Personen, denen im Zielstaat Folter, unmenschliche Behandlung oder eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit drohen.

Wird ein Ausreisepflichtiger aber wegen Krankheit geduldet, entbindet ihn das nicht von der Pflicht, seine korrekte Identität nachzuweisen. Ist ihm die Beschaffung eines Passes wegen seiner Krankheit z.B. nicht zumutbar, fällt er nicht in die "schlechtere" Rechtsstellung. Insofern ist ein angemessener Ausgleich der Belange gewährleistet.
Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/rueckkehr/geordnete-rueckkehr-gesetz.html

Du wirst wahrscheinlich gleich fragen und was ist mit Leuten, die sich trotzdem weigern und die Sanktionen hinnehmen?
Bleiben die trotzdem und werden vom Staat versorgt? Dann ist die Antwort wohl ja. Hier eigentlich in einer vorgesehenen Abschiebehaft.
Zur Realität gehört allerdings auch, dass diese Plätze auch zur Verfügung stehen müssen und da kommen die Länder nicht hinterher, weil der Europäische Gerichtshof ein Gesetz der GroKo 2019 kassiert hat. Abschiebehäftline dürfen hiernach nicht mit normalen Häftlingen untergebracht werden.
Der Bundestag durfte 2019 nicht pauschal anordnen, dass Abschiebehäftlinge in normalen Gefängnissen untergebracht werden können. Vielmehr solle dies in jedem Einzelfall gerichtlich geprüft werden. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Fall aus Hannover.

[...]

Der EuGH entschied nun, dass es nicht genügt, wenn der Gesetzgeber die Überlastung der Abschiebehaftanstalten für drei Jahre pauschal feststellt. Vielmehr kann ein Gericht im Einzelfall prüfen, ob wirklich keine Plätze in Abschiebehaftanstalten zur Verfügung stehen.

[...]
https://taz.de/EuGH-zu-Abschiebehaft/!5836816/


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10.12.2023 um 16:12
Zitat von mchomermchomer schrieb:Nein. 2019 wurde das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" erlassen. Das schließt dies aus und verpflichtet die Menschen zum aktiven Mitwirken, die Papiere wiederzubeschaffen.
Aber die illegale Migration findet doch trotzdem nach Deutschland statt, und nicht nach Polen oder Dänemark.
Dann scheint das doch nicht zu greifen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 16:27
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Aber die illegale Migration findet doch trotzdem nach Deutschland statt, und nicht nach Polen oder Dänemark.
Dann scheint das doch nicht zu greifen.
Das wird sich wohl erst ändern, wenn Deutschland zu Maßnahmen greift, die auch bei den Flüchtlingen ankommen.
Und das wird wohl sowas wie Gewalt sein, etwas, was auch da ankommt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtline hat dazu 2013 einen Forschungsbericht erfasst.

Diese trägt den Namen:

"Warum Deutschland?" und stellt, ganz verkürzt fest:

Die Entscheidung, in welchem Land man leben möchte, wird hauptsächlich von Faktoren wie dem Aufenthaltsort von Freunden, Familie oder der Community, der Sprache und den vermuteten Arbeitsmarktchancen beeinflusst. Sozial- und asylpolitische Regelungen spielen aufgrund begrenzten Wissens der Betroffenen eine eher begrenzte Rolle

Quelle: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Forschung/Forschungsberichte/fb19-warum-deutschland.pdf?__blob=publicationFile&v=14

Und dann leuchtet vielleicht auch ein, wieso Deutschland gerade bei muslimischen Asylanten so beliebt ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 16:31
@mchomer
aus deinem Zitat:
..
Greifen denn die Sanktionen nicht ins Leere - die Betreffenden dürfen nicht arbeiten, leben also von Steuergeldern

Die Sanktionen werden voraussichtlich Wirkung zeigen. Viele Zielstaaten setzen darauf, dass ihre eigenen Staatsangehörigen, die - wenn auch illegal - im Ausland leben, harte Euro als Devisen zur Unterstützung von Verwandten in ihr Heimatland überweisen. Für einige Staaten ist dies sogar eine Haupteinnahmequelle. Daher ist von diesen Staaten bei Rückführungen keine Unterstützung zu erwarten. Diese Einnahmequelle wird bei einem Arbeitsverbot, das natürlich auch im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung kontrolliert werden muss, ausgetrocknet. Wir machen damit mangelnde Kooperation nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für ihre Herkunftsstaaten unattraktiver.
Wer soll das alles kontrollieren können, wo doch überall Manpower fehlt?
Zudem gehts ja nicht nur um Schwarzarbeit, sondern Flüchtlinge ohne Geld könnten es mit Kriminalität kompensieren.
Dann wäre ich doch lieber dafür, dass diejenigen arbeiten dürften, das käme ja dann wenigstens auch der Gesellschaft zugute.
Und wer sich gut integriert und nicht straffällig wurde, kann halt hier bleiben.
Heißt es nicht laufend aus Politik und Wirtschaft: wir brauchen Migration?
Asyl und Migration wurde doch sowieso schon laufend vermischt, dann käme es auf solche Fälle nun auch nicht mehr an.
Der EuGH entschied nun, dass es nicht genügt, wenn der Gesetzgeber die Überlastung der Abschiebehaftanstalten für drei Jahre pauschal feststellt. Vielmehr kann ein Gericht im Einzelfall prüfen, ob wirklich keine Plätze in Abschiebehaftanstalten zur Verfügung stehen.
was sollen die Gerichte denn noch alles prüfen? Sind die nicht ohnehin schon total überlastet?
Der EuGH regt mich langsam auf, dass er solche bürokratischen Hemmnisse in den Weg stellt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 16:33
Zitat von mchomermchomer schrieb:Nein. 2019 wurde das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" erlassen. Das schließt dies aus und verpflichtet die Menschen zum aktiven Mitwirken, die Papiere wiederzubeschaffen.
Und zudem
@mchomer

Die Frage ist ja, wie geht man mit den Menschen um, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen?

Und da passiert nun mal nicht viel. Versorgt werden sie dann trotzdem dauerhaft.

Wer zB aus einem Land kommt, dessen Bürger kaum Aussicht auf Asyl haben, hat ja auch trotz Verpflichtung null Interesse an der Mitwirkung.

Richtig wäre es, die Beweislast mal wieder vom Kopf auf die Füße zu stellen. Eine Asylprüfung gibt es nach eindeutiger Identitätsfeststellung. Transferleistungen gibt es nur ab begonnener Prüfung und danach nur bei pos Bescheid. Ansonsten gibt es ausschließlich eine Beihilfe zur Rückkehr.

Ich bekomme ja auch nicht Kindergeld bis mir der Staat nachweist, dass ich keine Kinder habe, sondern nur, wenn ich nachweislich Kinder habe.
Zitat von mchomermchomer schrieb:Die Entscheidung, in welchem Land man leben möchte, wird hauptsächlich von Faktoren wie dem Aufenthaltsort von Freunden, Familie oder der Community, der Sprache und den vermuteten Arbeitsmarktchancen beeinflusst. Sozial- und asylpolitische Regelungen spielen aufgrund begrenzten Wissens der Betroffenen eine eher begrenzte Rolle
Das bedeutet ja: es kommen noch mehr, weil schon viele hier sind. Das wäre ein sich selbst verstärkender Mechanismus, weil nach den 350.000 dieses Jahr dann noch mehr nach D wollen usw.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 16:34
Zitat von mchomermchomer schrieb:Und dann leuchtet vielleicht auch ein, wieso Deutschland gerade bei muslimischen Asylanten so beliebt ist.
Dieser Logik folgend wäre die Türkei aber wesentlich attraktiver für muslimische Flüchtlinge als Deutschland. In der Realität flüchten die aber doch eher über die Türkei nach Deutschland.

Und letztlich bedeutet das ja, dass ein Migrant entscheidet, ob er zu uns kommt oder woanders hin.
Gesteuert wird da von uns nicht mehr viel.


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10.12.2023 um 18:01
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das bedeutet ja: es kommen noch mehr, weil schon viele hier sind. Das wäre ein sich selbst verstärkender Mechanismus, weil nach den 350.000 dieses Jahr dann noch mehr nach D wollen usw.
Ja genau. Bis es zu Bildung von Ghettos, Clanstrukturen, org. Krimialität und Demos kommt die in ihren Heimatländern besser aufgehoben wären oder in abschätziger Weise zu ihrem schutzbietenden Land eine neue Gesellschaftsordnung fordern (Kalifat).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 18:25
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das bedeutet ja: es kommen noch mehr, weil schon viele hier sind. Das wäre ein sich selbst verstärkender Mechanismus, weil nach den 350.000 dieses Jahr dann noch mehr nach D wollen usw.
Genauso ist es. Wer hierher kommt, der zieht wiederum andere nach. Erstmal nicht verwunderlich, denn natürlich ist es angenehmer, am Ziel auf bekannte Bezugspersonen und bestehende Netzwerke zu treffen. Dennoch üben selbstverständlich auch die Sozialleistungen einen erheblichen Reiz aus. Frankreich hat bekanntlich ebenfalls einen sehr hohen Anteil an muslimischen Migranten, aber in Summe viel weniger Asylanträge - was vor allem daran liegt, dass bei Ablehnung des Asylantrages in Frankreich die Geldleistungen sofort eingestellt werden. Hier können hingegen auch Ausreisepflichtige/Geduldete weiterhin mit finanzieller Unterstützung vom Staat rechnen. Wer sowas anbietet, der braucht sich nicht zu wundern, dass er nicht von Platz 1 bei den Asylantragszahlen innerhalb der EU herunterkommt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 18:30
Zitat von hiddenhidden schrieb:Bis es zu Bildung von Ghettos, Clanstrukturen, org. Krimialität und Demos kommt die in ihren Heimatländern besser aufgehoben wären oder
@hidden

Hier würde ich eher das Präteritum verwenden als das Präsens, sonst aber richtig.
Zitat von ReinekeReineke schrieb:Hier können hingegen auch Ausreisepflichtige/Geduldete weiterhin mit finanzieller Unterstützung vom Staat rechnen.
Das ist in der Tat weltweit ziemlich einmalig, dass ein positiver und ein negativer Bescheid einer Behörde letztlich zum fast gleichem Ergebnis führen.

Wenn es doch nur mit Bauanträgen ähnlich wäre....

Die Menschen bleiben hier und werden mit dem Doppelwums Transfer bedient. Aber es gibt ja -zwinkersmiley- keine pull Faktoren.

Und der Teil der Verfassung, der Menschen, die aus sicheren Drittstaaten nach Deutschland kommen, vom Recht auf Asyl ausnimmt, ist ähnlich der Schuldenbremse unter einer schräglinks Regierung nur Folklore.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 19:38
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das ist in der Tat weltweit ziemlich einmalig, dass ein positiver und ein negativer Bescheid einer Behörde letztlich zum fast gleichem Ergebnis führen.
Das ist leider das Problem mit unserem Grundgesetz, was von der Würde von Menschen spricht und nicht von der Würde von deutschen Staatsangehörigen oder von der Würde von deutschen Staatsangehörigen, welche maximal 2 Jahre arbeitslos sind und diese für unantastbar halten.

Viele meinen es ist eine Erungenschaft , dass man nicht unter der Brücke hausen muss oder "aus dem Land geworfen wird".

Nichtsdestotrotz wünschen sich das mehr und mehr.

Der doofe Ausländer soll eben "rausgeworfen" werden.
Genauso wie der Arbeitslose eben nach X Jahren auch mit Wasser und Brot, am besten im Steinbruch dahinvegitieren kann.


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10.12.2023 um 19:42
@abbacbbc
Die Menschenwürde bleibt bewahrt, wenn man den abgelehnten Migranten 1k-2k Euro für die Heimreise zur Verfügung stellt.
Was ist das für ein Bild der Menschenwürde, wenn man die Steuerzahler dazu zwingt jeden abgelehnten Asylbewerber bis an das Lebensende durchfüttern zu müssen? Wo bleibt die Menschenwürde der Steuerzahler?
In Deutschland wird linke Ideologie bis zur Perversion geführt. Das ist komplett wahnsinnig, wofür hier die Ressourcen verschwendet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 19:54
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Die Menschenwürde bleibt bewahrt, wenn man den abgelehnten Migranten 1k-2k Euro für die Heimreise zur Verfügung stellt.
Wie darf ich mir das vorstellen ganz praktisch:

Du gibst dem Asylbewerber 2000 Eur und er wird verschwinden ???
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Was ist das für ein Bild der Menschenwürde, wenn man die Steuerzahler dazu zwingt jeden abgelehnten Asylbewerber bis an das Lebensende durchfüttern zu müssen? Wo bleibt die Menschenwürde der Steuerzahler?
Dein Ernst ???

Du fühlst dich je nach Verwendung deiner Steuergelder in deiner Würde verletzt ??
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:linke Ideologie bis zur Perversion geführt. Das ist komplett wahnsinnig, wofür hier die Ressourcen verschwendet werden.
Nur Fang dann an Klartext zu reden: lasst uns den Paragraph des Grundgesetztes rausnehmen und die Ausländer rauswerfen. Ist doch easy...

Aber "wir geben den 2000 Eur Heimreisegeld"....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 20:05
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Wie darf ich mir das vorstellen ganz praktisch:

Du gibst dem Asylbewerber 2000 Eur und er wird verschwinden ???
Ganz einfach: Man bietet den Menschen genügend Geld, um Deutschland menschenwürdig zu verlassen.
Ob sie die Rückreise antreten, oder hier irgendwo dahin vegetieren, liegt dann nicht mehr in der Verantwortung Deutschlands.
Ich als Steuerzahler möchte für die fehlgeleitete Asylpolitik, in der keine Rückreisen forciert werden, nicht zur Kasse gebeten werden.
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Dein Ernst ???

Du fühlst dich je nach Verwendung deiner Steuergelder in deiner Würde verletzt ??
Natürlich fühle ich mich in meiner Menschenwürde dadurch verletzt fast 50% meines hart erarbeiteten Geldes abgeben zu müssen. Umso mehr, wenn es um solche ideologischen Projekte geht.
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Nur Fang dann an Klartext zu reden: lasst uns den Paragraph des Grundgesetztes rausnehmen und die Ausländer rauswerfen. Ist doch easy...
Die Menschenwürde so weit auszulegen jeden Menschen, der hier ankommt, bis an das Lebensende finanzieren zu müssen, ist völlig falsch aus meiner Sicht. Das kann langfristig nicht funktionieren, weil es viel zu viele Menschen auf dieser Welt gibt, die das System gerne ansnutzen würden. Man sieht es schon heute daran wie wenige der Asylmigranten in Deutschland arbeiten. Das alles auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
Man kann nicht gleichzeitig offene Grenzen haben und einen Sozialstaat aufrecht erhalten. Es gibt weltweit dafür kein einziges Positiv-Beispiel.

Wenn das gegen das deutsche Verständnis der Menschenwürde verstößt, was ich nicht beurteilen kann, weil ich kein Verfassungsrichter bin, dann muss das deutsche Verständnis der Menschenwürde verändert werden.
Ich lege Wert darauf es wirklich als deutsches Verständnis der Menschenwürde zu bezeichnen, weil sowas in fast jedem Land völlig undenkbar wäre. Das ist ein gutes Indiz dafür, dass das hier gewaltig falsch läuft.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 20:19
Wieso braucht es überhaupt noch ein Asylrecht, wenn es unterm Strich egal ist, ob der Antrag abgelehnt wird oder nicht?


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10.12.2023 um 20:21
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Ganz einfach: Man bietet den Menschen genügend Geld, um Deutschland menschenwürdig zu verlassen.
Ob sie die Rückreise antreten, oder hier irgendwo dahin vegetieren, liegt dann nicht mehr in der Verantwortung Deutschlands.
Das ist wirklich dein Ernst oder ??

Du hast Leute die geben 5000 oder 10000 Dollar aus um über das Mittelmeer hierherzukommen.

Hier haben wir das Problem, dass wir entweder die Papiere nicht zusammenbekommen oder er ist abgelehnt, kann aber nicht abgeschoben werden, weil zB das Land gar keien Vertrag mit D hat

Und nun kommt dein Vorschlag: Drück ihm 2000 Eur in die Hand und er geht dann ??

Oder verheimlichst du uns was ?? Gib im 2000 Eur, fahre ihn zur Grenze und schmeiß ihn raus ??
oder "Gib ihm 2000 Eur und wenn er hierbleibt bekommt er nie wieder was ?? "
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Natürlich fühle ich mich in meiner Menschenwürde dadurch verletzt fast 50% meines hart erarbeiteten Geldes abgeben zu müssen. Umso mehr, wenn es um solche ideologischen Projekte geht.
Hast du Unterlagen ??? Wenn dich das so umtreibt wirst du dich ja schon informiert haben ??
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Die Menschenwürde so weit auszulegen jeden Menschen, der hier ankommt, bis an das Lebensende finanzieren zu müssen,
Werde doch mal konkret.

Wir haben im Grundgesetz stehen

"Die Würde des Menschen ist unantastbar"

Dazu hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt:
Jeder hat ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen

Dieses Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsbürger
, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, gleichermaßen zu. Es sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen, die für seine physische Existenz zwingend benötigt werden. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit. Bestandteil des geschützten E. sind auch diejenigen Leistungen, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Quelle: https://www.bpb.de/kurz-knapp/lexika/recht-a-z/323361/existenzminimum/

Das ganze kommt daher das die CDU und die SPD sich dass vor über 50 Jahren so ausgedacht haben.

https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2014/kalenderblatt-279526
Zitat von cannabisnormalcannabisnormal schrieb:Ich lege Wert darauf es wirklich als deutsches Verständnis der Menschenwürde zu bezeichnen, weil sowas in fast jedem Land völlig undenkbar wäre. Das ist ein gutes Indiz dafür, dass das hier gewaltig falsch läuft.
Ja Vorschlag ???


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 20:35
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Ja Vorschlag ???
Es gibt ja scheinbar Menschen, die es okay finden, dass abgelehnte Asylbewerber lebenslang Sozialleistungen erhalten. Dann sollen die es aber auch eigenständig finanzieren.

Ich zahle gerne Steuern für Menschen, die vom Krieg fliehen mussten oder die politisch verfolgt wurden und die in einem liberalen Land leben möchten.
Aber ich möchte nicht für die bezahlen, die bei uns keinen Anspruch auf Asyl haben und die mglw unsere Lebensweise auch noch ablehnen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 20:37
Zitat von abbacbbcabbacbbc schrieb:Das ganze kommt daher das die CDU und die SPD sich dass vor über 50 Jahren so ausgedacht haben.
hatten oder konnten die damals überhaupt bedenken oder erahnen, dass mal so viele Menschen zu uns kommen werden?

Und falls ja, hatten sie dann auch gedanklich durchgespielt, ob diese Passage dann auf Dauer durchhaltbar sein kann? (aus dem Grundgesetz):
Es sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen, die für seine physische Existenz zwingend benötigt werden. Dazu gehören Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unterkunft, Hygiene und Gesundheit. Bestandteil des geschützten E. sind auch diejenigen Leistungen, die für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.
Wie ist das also auf Dauer finanzierbar, wenn abzusehen ist, dass nicht Alle in Arbeit kommen können?
Flüchtlinge, die nur eine Duldung haben, dürfen - wenn ich mich jetzt nicht sehr irre - ja schon mal gar nicht arbeiten....


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

10.12.2023 um 20:51
Zitat von Maria78Maria78 schrieb:Aber ich möchte nicht für die bezahlen, die bei uns keinen Anspruch auf Asyl haben und die mglw unsere Lebensweise auch noch ablehnen.
Dann skizziere doch mal eine Lösung als "bockig" zu sagen "ich will die aber nicht bezahlen"

Die sind hier... kommen aktuell nicht so legal weg und haben lt Gericht einen Anspruch.


Also: Wie lautet der Vorschlag "ich will aber nicht immer bezahlen"
Zitat von OptimistOptimist schrieb:hatten oder konnten die damals überhaupt bedenken oder erahnen, dass mal so viele Menschen zu uns kommen werden?
Nein glaube ich nicht. Gerade vor dem Hintergrund der heute vorhandenen Bürokratie, die gefüttert werden will.

am Ende kommen wir da aber nur raus, wenn wir einen gesellschaftlichen Konsens für die Zulunft finden und nicht nur "meckern"

"Ändert das Asylrecht mal auf Ausländer raus"

Dann kommt sowas raus, wie mit unserem Haushalt und ein Gericht kassiert das.

Leider läßt sich aber mit dieser Darstellung keine Wahl gewinnen. Besser man macht eifnache Lösungen klar und dann glaubt der AFD Wähler "die werden Ausländer einfach abschieben..... einfach ..... ganz einfach...."


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