sacredheart schrieb:Wenn man so vorgehen würde - was eigentlich selbstverständlich sein sollte - dann wäre Mitwirkung bei Identitätsfeststellung kein großes Thema mehr.
Einspruch:
Da auf dem Schwarzmarkt Pässe und andere Identitätsnachweise gekauft werden und man sich weiterhin Identitäten nach Wahl zusammen stellen kann bleibe ich dabei:
Mithilfe bei der Identitätsfeststellung vom Asylbewerber einfordern - JA
Nichterfüllen dieser Mithilfepflicht sanktionieren - JA
Und nun die andere Seite:
Überprüfung der Angaben durch das BAmF und ggf weitere staatl legitimierte Stellen -- Unbedingt, JAWOHL
Stellen sich die Angaben als unwahr heraus, ist der Grund maßgeblich für die folgenden Sanktionen:
Hat sich ein Asylbewerber mit einer falschen Identität getarnt weil er glaubhaft befürchten muss, die staatl GEwalt seines Herkunftslandes könne ihm im Asylland noch gefährlich werden kann, dann Gnade vor REcht.
Wenn aber die falsche Identität zur Täuschung und zu betrügerischem Handeln wie LEistungserschleichung und Erlangung eines Aufenthaltstitels diente, dann sollen Sanktionen folgen. ZB dass eine spätere Verleihung der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen wird und bei weiteren strafrechtl Vergehen die Abschiebung erfolgt.