Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
20.09.2020 um 18:25Realo schrieb:Weil wir - und damit meine ich jetzt alle Staaten der EU - nicht alle Flüchtlinge aufnehmen, was wir aber müssten, ohne das Asylrecht zu verletzten.Wir müssen nur die Flüchtlinge aufnehmen, die berechtigte Asylgründe vorweisen. Marokkaner z.B. fallen nicht darunter, es sei denn sie
haben Asylgründe wie politische Verfolgung oder Homosexualität als Grund anzugeben.
Realo schrieb:Das weißt du aber vorher nicht, und wenn man denen die Status-Prüfung verweigert, heißt das auch, dass anerkennenswerte Flüchtlinge außen vor bleiben!Wenn die griechische Regierung ( am Beispiel Lesbos ) derart lahm agiert, kann man das nicht den restlichen EU Staaten anlasten.
Natürlich müssen die Prüfungen des Status durchgeführt werden, keine Frage.
Ein Brand der von Unwilligen mit Absicht herbei gerführt wurde (sofern die Berichte stimmen), verschlimmert 1. die Lage der Flüchtlinge und 2. bindet es Ressourcen die besser in die Prüfungen investiert wären.
Wie verfährt man denn mit denjenigen, die keine wirklichen Asylgründe anführen können?
Erst heim ins Reich zu Mutti wo sie wahrscheinlich auf unbestimmte Zeit verweilen? Das kann es auch nicht sein. Nehmen sie doch wirklich Asylberechtigten die Plätze weg.