Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.09.2020 um 12:46Bishamon schrieb:wenn man ein Kind in ein Boot mit Fremden setzt: ist es dann schon nicht mehr alleine?ja sehe ich so.
Es wird dann sicherlich von irgendeinem Erwachsenen begleitet werden.
Oder gehst du wirklich davon aus, es findet sich unter den Flüchtlingen niemand, der das tut? Dann wären die ja allesamt ziemlich herzlos.
Zudem war so ein Kind aber mutterseelen alleine, bis es auf das Boot kam. Wie schafft es ein Kind bis dahin zu kommen?
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bgeoweh schrieb:Der Willen von 800 Kaspern im Bundestag und ihren Astroturfing-Seppeln mit den Mietstühlen davor. Mich hat keiner gefragt.
Tussinelda schrieb:Dich muss auch keiner fragenund auch viele Andere, welche auch nicht dafür sind, was unsere Regierung macht, müssen nicht gefragt werden... Aber dann wunderte man sich zumindest damals 2015 über das Erstarken der AfD?
Regieren an der Bevölkerung vorbei nenne ich das. Wir hatten letztens die Zahlen, es wünschen nur 43% eine bedingungslose Aufnahme von Griechenland.
Besser hätte ich es nicht ausdrücken können, genau das meinte ich (las ich erst, nachdem ich das Obere schon fertig hatte):
calligraphie schrieb:Sollte dieser soggn Humane Korridor gesetzlich verankert sein ( zusätzlich zu dem ca 300 Personen Kontingent tgl ) dann , Bitteschön dieses bitte bei den nächsten Wahlen deutlich kennzeichnen
calligraphie schrieb:Denn hinterher heißt es immer , wer hat die gewählt , seit wann sind unpopuläre Entscheidungen von unserer Groko zum Willen der Deutscgen mutiert ?
calligraphie schrieb:In diesem Fall handelt es sich doch eher um spezielle Wünsche von Frau Merkel, Frau Roth , einiger SPD getreuen , den Grünen Weltbürgern , der linken plus ihren Ablegern . Und das , den Willen der deutschen zu nennen . Sehr vermessen u gewagt .----------------
Abahatschi schrieb:Für mich läuft das immer noch nicht rund:https://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/asyl-in-europa/dublin-verfahren Selbsteintrittsrecht:
Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.
Abahatschi schrieb:Welchen Antrag hat wer gestellt?
Tussinelda schrieb:der Antrag auf Asyl einer geflüchteten Person
Tussinelda schrieb:es sind keine Bewerber mehr, denn sie haben einen Schutzstatus-> hier sieht man den Widerspruch. Es war zumindest ungenau formuliert von dir.
Und hierzu würde mich auch mal eine Erklärung interessieren:
Seidenraupe schrieb:Also NICHTS mit Selbsteintrittsrecht D bei der Aufnahme von Asylbewerbern. diese Argumentation von dir ist falsch!
nun dazu, dass D bereits anerkannte Asylbewerber (aktuell wohl Familien) aus GR aufnimmt -- in Absprache mit GR (also kein Selbsteintrittsrecht) -- du bezeichnest dies als Resettlmentprogramm. Die Resettlementprogramme sind aber mit dem UNHCR abgestimmte Programme und keine bilateralen Absprachen zw zwei EU Ländern!
Tussinelda schrieb:Der Punkt ist ja eben, dass sie anerkannt sind, also ein Recht auf einen Schutzstatus festgestellt wurde. Somit dürfen sie sich hier aufhalten, sie bekommen Visa, um hierher zu kommen, es handelt sich also um eine legale Einreise, anders ist es nämlich gar nicht möglich.
Seidenraupe schrieb:ist das so?benötigen in einem EU Land anerkannte Asylbewerber ein gültiges VISA um innerhalb der EU (Schengenraum) reisen zu dürfen??