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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:14
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ja, gilt für Dich auch
nee ich kenne sie ja und muss Dich immer wieder darauf hinweisen.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:wo kann ich nachlesen dass die Aufnahme der Moria Bewohner unter Kontingentflüchtlingen läuft?
das muss ich nicht nachweisen, ich habe es nicht behauptet. Aber wenn Du meinst, dass Deutschland offiziell und legal anerkannte Geflüchtete hier herholt, ohne ihnen dann einen Aufenthaltsstatus zu gewähren, dann muss ich mich fragen, wie man auf so etwas kommt. Der Punkt ist ja eben, dass sie anerkannt sind, also ein Recht auf einen Schutzstatus festgestellt wurde. Somit dürfen sie sich hier aufhalten, sie bekommen Visa, um hierher zu kommen, es handelt sich also um eine legale Einreise, anders ist es nämlich gar nicht möglich.
Zitat von abberlineabberline schrieb:Und warum "muss" nur Deutschland das und für alle anderen EU Länder gilt das nicht? Sind wir blöder als die anderen?
Deutschland muss nicht und das weißt Du auch.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:17
@Tussinelda
Also sind wir blöder als die anderen. Danke. Dem Gedanken der EU erweisen wir wieder einmal einen Bärendienst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:das muss ich nicht nachweisen, ich habe es nicht behauptet.
Eigentlich laberst Du nur.
Zuerst hast Du behauptet es wird gebrauch vom Selbsteintrittsrecht gemacht....dann hast Du "behauptet", nein mir indirekt unterstellt ich hätte Kontingentflüchtlinge "abgeschafft"...jetzt bekommen sie ein Visa
Soll ich Dich noch fragen ob Kontingentflüchtlinge Selbsteintritsrecht mit Visa haben? :D


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:22
Zitat von abberlineabberline schrieb:Also sind wir blöder als die anderen. Danke.
wenn DU das so betrachten willst. Und zum Millionstenmal irgendwie äussern willst, bitte.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Zuerst hast Du behauptet es wird gebrauch vom Selbsteintrittsrecht gemacht....dann hast Du "behauptet", nein mir indirekt unterstellt ich hätte Kontingentflüchtlinge "abgeschafft"...jetzt bekommen sie ein Visa
Soll ich Dich noch fragen ob Kontingentflüchtlinge Selbsteintritsrecht mit Visa haben? :D
das zeigt doch nur, wo es das Verstehen der Gesetzeslage betreffend bei Dir hapert.
Kontingentflüchtlinge bekommen Visa, jeder Geflüchtete, der hier einreisen DARF, bekommt ein Visa. Kein Geflüchteter hat ein Selbsteintrittsrecht, das Selbsteintrittsrecht ist ein Recht, dass der aufnahmewillige Staat hat und wahrnehmen kann.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Eigentlich laberst Du nur.
nee, eigentlich hast Du nur keine Ahnung und das, obwohl alles hier schon mehrfach seit Jahren dargelegt, erklärt, belegt wurde. Traurig.


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26.09.2020 um 11:27
@Tussinelda
Die Ursprungsfrage war unter welchen gesetzlichen Vorausetzungen die Moira Bewohner einreisen?
Die Frage wurde nicht beantwortet.


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26.09.2020 um 11:35
@Abahatschi
Das dürfte die Maximalausreizung von Selbsteintritt sein.

Ja das mit den ganzen alleine im Lager befindlichen Mädchen die der Rettung harren und von Lautsprechern deutlich eingefordert wurde war dann halt ne Urban Legend.

Und jetzt nehmen wir Menschen auf die durch den Brand auf Lesbos ohne Obdach sind nur halt gar nicht auf Lesbos leben. Das darf man nicht so genau nehmen. Die leben ja irgendwo wo es auch mal brennen könnte. Das ist also nur vorsorglich.

Das ist auch nachvollziehbar. Schließlich leben in Griechenland viel mehr Asylbewerber pro Einwohnerzahl als bei uns und Griechenland unterstützt Deutschland finanziell. Hoppla war das umgekehrt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:35
@Abahatschi
doch. Selbsteintrittsrecht, der Willen Deutschlands, sie aufzunehmen, Kontingente die über das Resettlement hier her kommen....alles hier schon ausführlichst dargelegt. Ich weiß wirklich nicht, warum man das IMMER wieder erklären sollte. Du bist doch dauernder Mitleser und Schreiberling hier im thread.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Willen Deutschlands, sie aufzunehmen
Der Willen von 800 Kaspern im Bundestag und ihren Astroturfing-Seppeln mit den Mietstühlen davor. Mich hat keiner gefragt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:44
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Und jetzt nehmen wir Menschen auf die durch den Brand auf Lesbos ohne Obdach sind nur halt gar nicht auf Lesbos leben. Das darf man nicht so genau nehmen. Die leben ja irgendwo wo es auch mal brennen könnte. Das ist also nur vorsorglich.
wir nehmen anerkannte Geflüchtete auf. Ich verstehe immer noch nicht, was daran nicht zu verstehen ist und warum diese Diskussion jetzt wieder aufkommt, obwohl dies doch schon klar war als gesagt wurde, wie viele hier aufgenommen werden.
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Der Willen von 800 Kaspern im Bundestag und ihren Astroturfing-Seppeln mit den Mietstühlen davor. Mich hat keiner gefragt.
Dich muss auch keiner fragen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich weiß wirklich nicht, warum man das IMMER wieder erklären sollte.
Was soll dann der Einwurf mit dem Kontingent? Wolltest mir einfach was unterstellen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Schreiberling
Provozieren, rumschreien..schon klar.
Zitat von sacredheartsacredheart schrieb:Das dürfte die Maximalausreizung von Selbsteintritt sein.
Für mich läuft das immer noch nicht rund:
https://www.unhcr.org/dach/de/was-wir-tun/asyl-in-europa/dublin-verfahren
Selbsteintrittsrecht: Jeder Mitgliedsstaat kann im Einzelfall einen sogenannten Selbsteintritt ausüben und unabhängig von den genannten Kriterien die Zuständigkeit für einen bei ihm gestellten Antrag übernehmen. Dieser ist an keine festen Voraussetzungen geknüpft. Die Übernahme der Zuständigkeit kann aus politischen oder humanitären Gründen erfolgen. Ein Anspruch auf die Ausübung eines Selbsteintritts besteht nicht, da eine Entscheidung darüber im Ermessen des BAMF liegt.
Welchen Antrag hat wer gestellt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:45
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Welchen Antrag hat wer gestellt?
Antrag auf "Verarsch mich doch", alle 4 Jahre an der Urne.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 11:52
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Was soll dann der Einwurf mit dem Kontingent? Wolltest mir einfach was unterstellen.
nein, nicht unterstellen, sondern es war eine Frage, da Du offensichtlich keine Kontingentflüchtlinge berücksichtigt hattest.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Provozieren, rumschreien..schon klar.
darauf aufmerksam machen, dass Du entweder wissen müsstest, welche rechtlichen/gesetzlichen Möglichkeiten Deutschland hat, um Geflüchtete hierher zu holen oder aber (meine Meinung) Du eben absichtlich immer wieder die gleiche Diskussion lostrittst mit den gleichen Fehlannahmen obwohl Du es besser wissen solltest. Ich verstehe nur nicht, was das bringen soll, denkst Du irgendwann fällt es nicht mehr auf und Deine falsche Darstellung bleibt dann hier als unangefochtener Fakt stehen?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Welchen Antrag hat wer gestellt?
der Antrag auf Asyl einer geflüchteten Person. meine Güte, hier muss man wirklich alles aufdröseln.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:02
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:s sind übrigens insgesamt ca 2700, da kannste gleich nochmal Schnappatmung bekommen.
warum so ein aggressiver Ton?
zweitens bitte Beleg, dass D insgesamt 2700 Menschen aus dem abgebrannten Lager Moria holt.
danke.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es sind keine Bewerber mehr, denn sie haben einen Schutzstatus. Und was bitte hat 16a in dem Fall mit irgendwas zu tun? Ach ja, hat es ja gar nicht.....
Artikel 16a GG regelt das deutsche Asylrecht nachdem nicht asylberechtigt ist, wer bereits Asyl in einem anderen Land als D erhalten hat

Zitat aus dem GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16a.html


offensichtlich hält sich D nicht an das GG, denn die in GR bereits anerkannten Asylbewerber sind in GR zu integrieren. Gut, GR schafft es nicht also sagt Deutschland: ihr schafft das nicht, wir schaffen das.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Selbsteintrittsrecht, der Willen Deutschlands, sie aufzunehmen, Kontingente die über das Resettlement hier her kommen.
bitte belege, dass die Aufnahme von in GR anerkannten Asylbewerbern über das Resettlement für Kontingentflüchtlinge läuft-

Meiner Meinung nach passt die Aufnahme anerkannter Asylbewerber aus einem anderen EU Land in keinster Weise zum mit den UNHCR abgestimmten Resettlementprogrammen der Bundesregierung


dazu heißt es nämlich beim Bundesinnenministerium:
Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird seit 2012 jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland aufgenommen.

Resettlement stellt ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument dar und bedeutet die Neuansiedlung von durch UNHCR anerkannten, besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in einem anderen Staat als dem Erstaufnahmestaat. Ziel des Resettlement ist es, eine dauerhafte Lösung und Perspektive für geflüchtete Menschen zu schaffen, die langfristig weder eine Perspektive auf Rückkehr in ihr Herkunftsland noch auf Integration im Erstaufnahmeland haben. Resettlement ermöglicht damit besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/migration/asyl-fluechtlingsschutz/humanitaere-aufnahmeprogramme/humanitaere-aufnahmeprogramme-node.html

Hervorhebung von mir.

Weder Selbsteintrittsrecht (nämlich die Aufnahme von Menschen, die ihren Asylantrag statt im Ankunftsland in D stellen dürfen, weil sich D durch Selsbteintriff dafür zuständig erklärt) noch Ressetlment in Zusammenarbeit mit dem UNHCR scheinen hier zuzutreffen


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:04
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:der Antrag auf Asyl einer geflüchteten Person. meine Güte, hier muss man wirklich alles aufdröseln.
Ich habe gesucht und nicht gefunden dass irgendjemand aus Moira einen Antrag in DE gestellt hätte.
Ich stelle auch in Frage dass diese Personen unter der Regelung fallen :
Die Familien müssen in Griechenland bereits ein Asylverfahren erfolgreich durchlaufen haben, sie müssen also anerkannte Flüchtlinge sein.
Quelle: https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2020-09/fluechtlinge-moira-griechenland-deutschland


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:11
@bgeoweh
Auch ich kann mich nicht erinnern , dass bei den letzten Wahlen " wir haben Platz für alle " " no more boarder für alle " " Platz ist in der kleinsten Hütte" , auf der menue Karte gestanden hätte .
Im Gegenteil . Die Volksvertreter welche man erwählt hat , sind dem Gesetz verpflichtet .
Und soweit ich das erinnere , gibt es kein Gesetz , was besagt , lasset ungebremst jeden " Arbeitssuchenden mit internationaler Geschichte " nach Deutschland ungeprüft per Flug Transfer einfliegen . Sollte dieser soggn Humane Korridor gesetzlich verankert sein ( zusätzlich zu dem ca 300 Personen Kontingent tgl ) dann , Bitteschön dieses bitte bei den nächsten Wahlen deutlich kennzeichnen

!!! Achtung folgende Risiken und Nebenwirkungen könnte deine Stimme für mich als Volksvertreter beinhalten , und das für 4 Jahre !!!

Deshalb immer schön Augen auf und Fragen stellen , bevor man seine kostbare Stimme dem Vertreter seiner Wahl gibt .
Denn hinterher heißt es immer , wer hat die gewählt , seit wann sind unpopuläre Entscheidungen von unserer Groko zum Willen der Deutscgen mutiert ?
In diesem Fall handelt es sich doch eher um spezielle Wünsche von Frau Merkel, Frau Roth , einiger SPD getreuen , den Grünen Weltbürgern , der linken plus ihren Ablegern . Und das , den Willen der deutschen zu nennen . Sehr vermessen u gewagt .


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:20
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:zweitens bitte Beleg, dass D insgesamt 2700 Menschen aus dem abgebrannten Lager Moria holt.
nein, nicht aus dem abgebrannten Lager, das habe ich auch nicht behauptet. Also nix Beleg.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Artikel 16a GG regelt das deutsche Asylrecht nachdem nicht asylberechtigt ist, wer bereits Asyl in einem anderen Land als D erhalten hat
ja, deshalb eben Selbsteintritt und Kontingente und Ressettlement, weshalb es nix mehr mit 16a zu tun hat.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:offensichtlich hält sich D nicht an das GG, denn die in GR bereits anerkannten Asylbewerber sind in GR zu integrieren. Gut, GR schafft es nicht also sagt Deutschland: ihr schafft das nicht, wir schaffen das.
haste wohl vergessen zu zitieren
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Zitat von SeidenraupeSeidenraupe schrieb:Meiner Meinung nach passt die Aufnahme anerkannter Asylbewerber aus einem anderen EU Land in keinster Weise zum mit den UNHCR abgestimmten Resettlementprogrammen der Bundesregierung
das Kontingent lässt sich beliebig erweitern. Ausserdem ist das im Aufenthaltsgesetz geregelt, dass es diese Möglichkeit gibt. Ich kann mich nur wiederholen, man müsste eben die Gesetze kennen.
(1) Die oberste Landesbehörde kann aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland anordnen, dass Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Die Anordnung kann unter der Maßgabe erfolgen, dass eine Verpflichtungserklärung nach § 68 abgegeben wird. Zur Wahrung der Bundeseinheitlichkeit bedarf die Anordnung des Einvernehmens mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nicht zur Erwerbstätigkeit; die Anordnung kann vorsehen, dass die zu erteilende Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit erlaubt oder diese nach § 4a Absatz 1 erlaubt werden kann.
(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ausländern aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise bestimmten Ausländergruppen eine Aufnahmezusage erteilt. Ein Vorverfahren nach § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt. Den betroffenen Ausländern ist entsprechend der Aufnahmezusage eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis zu erteilen. Die Niederlassungserlaubnis kann mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden.
(3) Die Anordnung kann vorsehen, dass § 24 ganz oder teilweise entsprechende Anwendung findet.
(4) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt. Absatz 2 Satz 2 bis 4 und § 24 Absatz 3 bis 5 gelten entsprechend.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html
man beachte Punkt 4


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:22
@Tussinelda
handelt es sich um Ressetlement-Flüchtinge bei den wie du sagst, 2700 Personen?
wenn ja, kannst du das sicher belegen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:37
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:haste wohl vergessen zu zitieren

(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen

Hervorhebung von mir

ne hab ich nicht vergessen. ich halte Absatz 5 für unzutreffend, weil es darin um die PRüfung von Zuständigkeitsregelungen geht für die Prüfung von Asylbegehren. Griechenland hat sich für zuständig erklärt. Ganz eindeutig.
Kann die dt Bundesregierung die griechischen Asylentscheidungen etwa nur anerkennen, wenn die anerkannten Asylbewerber nicht in GR sondern in Deutschland leben? was soll das?



Welcher völkerrechtliche Vertrag kommt denn konkret zur Anwendung, bei der Forderung dt Politiker, aus dem (mutmaßl von Brandstiftern innerhalb des Lagers) abgefackelten Aufnahmelager Moria sofort eine hohe Zahl Menschen aufzunehmen? Welcher völkerrechtl Vertrag hebelt die Zuständigkeit Griechenlands aus? Die griechische Regierung bestand! darauf, dass Deutschland KEINE Asylbewerber aus GR herausholt, deren Asylanträge noch nicht entschieden sind.

Also NICHTS mit Selbsteintrittsrecht D bei der Aufnahme von Asylbewerbern. diese Argumentation von dir ist falsch!

nun dazu, dass D bereits anerkannte Asylbewerber (aktuell wohl Familien) aus GR aufnimmt -- in Absprache mit GR (also kein Selbsteintrittsrecht) -- du bezeichnest dies als Resettlmentprogramm. Die Resettlementprogramme sind aber mit dem UNHCR abgestimmte Programme und keine bilateralen Absprachen zw zwei EU Ländern!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:42
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Der Punkt ist ja eben, dass sie anerkannt sind, also ein Recht auf einen Schutzstatus festgestellt wurde. Somit dürfen sie sich hier aufhalten, sie bekommen Visa, um hierher zu kommen, es handelt sich also um eine legale Einreise, anders ist es nämlich gar nicht möglich.
ist das so?
benötigen in einem EU Land anerkannte Asylbewerber ein gültiges VISA um innerhalb der EU (Schengenraum) reisen zu dürfen??
Bitte Rechtsgrundlage benennen, ich kenne mich da nicht aus. danke


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 12:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, nicht aus dem abgebrannten Lager, das habe ich auch nicht behauptet. Also nix Beleg.
bitte Beleg, dass D 2700 Menschen aufnimmt und woher. danke


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