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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.680 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:15
Zitat von RealoRealo schrieb:Hat aber vorher "niemanden" gejuckt. Die AfD gründete sich ja ebenso wie Pegida erst kurz vor der "großen Einwanderung".
Nur weil du dich vorher nicht für Politik interessiert hast, muss das nicht auf den Rest des Landes zutreffen. Du kannst jetzt auch noch lange rumdiskutieren warum 750.000 = 0 sein soll, richtig wird es davon auch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:15
Zitat von RealoRealo schrieb:wären die Griechen einen Klotz am Bein los.
Interessant - Flüchtlinge sind ein Klotz am Bein?
Wahnsinn!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:18
Zitat von abberlineabberline schrieb:Es kann nur darum gehen, Hilfe vor Ort zu leisten, sonst sind die Lager bald wieder voll und das Spielchen endet nie.
Verstößt das nicht gegen "Dublin II", Teil 2, worin festgelegt wird, dass anerkannte Flüchtlinge in den Grenzländern der EU (Italien, Griechenland) "über die EU verteilt" werden sollen, um diese "Frontstaaten" zu entlasten? Hält sich nur keiner dran (außer D und Lux).


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:19
@Realo
Was mitunter daran liegt, dass die deutsche Regierung 2015 so einen Mist verbockt hat. Und die luxemburgische Regierung hat leicht reden. Als reichstes EU Land und Nettoempfänger https://www.tageblatt.lu/headlines/luxemburg-wird-in-der-eu-zum-empfaengerland/


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Realo ehemaliges Mitglied

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26.09.2020 um 14:21
Zitat von abberlineabberline schrieb:dass die deutsche Regierung 2015 so einen Mist verbockt hat.
nein, den Mist haben die EU-Staaten (außer D, A und Schweden) verbockt, die sich mehr oder weniger weigerten, nennenswerte Kontingente aufzunehmen. Eine völlige Nichtaufnahme der 1 Mio. Flüchtlinge, die sich in Un garn stauten, hätte zu einer humanitären Katastrophe geführt.

Bin jetzt erst mal raus.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:32
Zitat von RealoRealo schrieb:Eine völlige Nichtaufnahme der 1 Mio. Flüchtlinge, die sich in Un garn stauten,
Äh... es waren nur einige Tausend, wenn ich mich recht entsinne.
Eine Woche später, am 4. September, beschlossen rund 3.000 der Flüchtlinge, die seit Tagen am Bahnhof von Budapest ausharrten, nicht länger in Ungarn zu bleiben, sondern sich zu Fuß auf den etwa 180 Kilometer langen Weg nach Österreich und nach Deutschland zu machen. Sie marschierten entlang der Autobahn nach Westen und wurden von zahlreichen Fernsehteams begleitet, die dem Zug bald den Namen "march of hope" verliehen. Daraufhin kündigte der ungarische Ministerpräsident an, Ungarn könne die Flüchtlinge nicht mehr ordnungsgemäß registrieren und werde sie deshalb aus "humanitären Gründen" mit Bussen an die österreichische Grenze bringen – falls Österreich und Deutschland sich bereit erklärten, sie aufzunehmen. Bis zur Ankunft der Busse blieben nur wenige Stunden. Bundeskanzlerin Merkel und der österreichische Bundeskanzler Werner Faymann stimmten überein, dass eine Verweigerung der Einreise nur mit massiver Gewalt durchzusetzen sei und zu einer humanitären Katastrophe führen würde. Am späten Abend gab Faymann bekannt, dass in Abstimmung mit Merkel "aufgrund der heutigen Notlage an der ungarischen Grenze" entschieden wurde, die Flüchtlinge nach Deutschland und Österreich weiterreisen zu lassen.[5]
Quelle: https://www.bpb.de/apuz/312832/vor-dem-5-september-die-fluechtlingskrise-2015-im-historischen-kontext


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:34
@Realo
Luxemburg hält sich an was ? 10 bis 15 Personen war man letzte Woche bereit aufzunehmen . Und das begleitet von dem Satz " mehr verkraften wir derzeit nicht "

Herr Jean Asselborn könnte die sicher mit Leichtigkeit in seinem Vorgarten in angemessenen Modul klein Bauten unterbringen .
Die einzigen die hier immer nach einem Nachschlag zum Nachschlag rufen sind leider immer wieder die Deutschen .
Zumindest in dieser Hinsicht sind wir noch unangefochten avantgardistische Einzelgänger .
Und weil uns das als bestes Land ever ever so gar nicht gefällt ( wir können nur die besten sein, weil doch quasi fast alle hierher wollen ) , müssen wir wie die Zeugen Jehovas missionieren gehen , wie immer . Mit erhobenem Zeigefinger gegen den Rest der EU . Und wenn das nicht ausreicht , setzen wir unsere bewährte Allzweckkeule ein: Tränendrüse plus sanfter Nachdruck mit Drohung von Strafen Richtung unwillige , abtrünnige Länder .


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:38
@Gwyddion

Die Vorgeschichte hast du wohlweislich weggelassen. das nenn ich in diesem fall übles Rosinenpicken.
Bis Mitte August registrierte Ungarn nach den gültigen europäischen Vereinbarungen 150.000 Geflüchtete
(gleicher Link)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 14:41
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:was für Geflüchtete sollen es denn sonst sein?
Die Frage kann ich nicht beantworten. Du hast behauptet, es seien ressetlement-Kontingente. Weder die Bundesregierung noch andere sprachen von ressetlement-Kontingenten (oder ich hab davon nichts mitbekommen) ich bat dich lediglich, deine Behauptung zu belegen. Kannst oder willst du nicht?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:sonst sein? Natürlich sind das Resettlement Geflüchtete, denn sonst könnten wir sie ja nicht aufnehmen
aha.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also alles das, was Resettlement ist, aber wahrscheinlich erwartest Du, dass es irgendwo so genannt wurde
ja richtig. Ich erwarte, dass die dt.
Bundesregierung die Aufnahme von anerkannten Asylbewerber aus GR als resettlement Kontingent benennt, wenn das die Rechtsgrundlage fuer ihre Entscheidung darstellt. Tut sie es nicht, nehme ich an, daß es andere entscheidungsgrundlagen gibt, behaupte das aber nicht, denn ich Weiss es nicht auf welcher Grundlage entschieden wurde. Und ich erwarte von dir, dass du deine Behauptung belegst. Nicht mehr und nicht weniger.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das ist mir aber egal, denn auf dieses Theater, ein Wort betreffend lasse ich mich nicht ein.
hab ich schon verstanden. Irgendwie muessen andere schuld sein, wenn du deine Behauptung nicht belegen kannst oder willst
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja und mit Deutschland eine Einigung gefunden, also was ist das Problem?
dass es sich hier nicht u ein selbsteinrtittsrecht Deutschlands handelt, wie von dir behauptet. GR hat klargestellt, dass es fuer die asylantragsstellung zuständig ist und keine Menschen in andere EUlaender weiterreisen lässt, damit dort ueber deren asylantraege entschieden wird. Da
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:nein, aber einen Ausweis, dass sie reisen dürfen, den hat man je nach Schutzstatus ja nicht automatisch, was aber dann sowieso nicht gleichzusetzen ist damit, dass sie dann in Deutschland als Asylant anerkannt wären oder automatisch ein Asylverfahren bekämen.
Du behauptest, sie wuerden Visa fuer Deutschland bekommen. Das solltest du belegen.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Also brauchen sie irgendeine Form von Einreiseerlaubnis, die das beinhaltet.
Also wohl eher so etwas wie ein laisser-passer.
ist nicht das gleiche wie Visa.

:note: du kannst deine Behauptung mit dem selbsteintritt Deutschlands, deine Behauptung, dass es sich bei den anerkannten 2700 adylbeeerbern um resettlement kontingente geht und dass sie fuer ihre weiterreisen nach D visa brauchen, nicht belegen. Oder doch?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 15:20
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:" mehr verkraften wir derzeit nicht "
und das obwohl sie das höchste Pro Kopf einkommen in der EU haben und wir eins der niedrigsten. Obwohl bei der Aufnahme Geld mit der wichtigste Punkt ist, weshalb ich die "Wir haben Platz" Demos auch bescheuert finde. Zumal wir nicht mal den haben, weder was Wohnraum angeht, noch sonst. Deutschland ist eins der am dichtesten besiedelten Länder. In Afrika ist auch viel Platz. Oder in der Mongolei. Und weiter?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 15:24
@Tussinelda
habe einen Artikel gefunden, den man hier zwar nicht ganz rein kopieren kann, der aber Aufschluss gibt darüber, was ein Resseteprogramm beinhaltet: nämlich die Aufnahme besonders vulnerabler Flüchtlinge (nein, es geht NICHT un anerkannte Asylbewerber aus EU Ländern!) aus Lagern in Ägypten, Jordanien, Kenia oder zB Libanon.
Deutschland hat für Ressetlement lt UNHCR Angaben dieses Jahr ein Kontingent von 5500 Menschen.
dazu also ff Quellen:

https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufnahme-von-fluechtlingen/resettlement-und-relocation/aufnahmeanordnung-des-bmi-bzgl-der-humanitaeren-aufnahme-2020.html
das Resettlement-Programm der Vereinten Nationen. Es ist vor allem für jene Flüchtlinge gedacht, die es aus ihrem Heimatland herausgeschafft haben – aber dort, wo sie gestrandet sind, nicht sicher leben können. Kranke Syrer zum Beispiel, die in Jordanien Zuflucht gesucht haben. Oder Migranten und Flüchtlinge aus dem subsaharischen Afrika, die aus den Foltergefängnissen Libyens entkommen sind und nun in Niger festsitzen.

Die Mitarbeiter der Vereinten Nationen wählen jene Menschen aus, die sie für besonders schutzbedürftig halten. Noch vor Ort werden die Flüchtlinge einem Gesundheitscheck unterzogen, zu den Gründen ihres Asylgesuchs befragt – und schließlich direkt nach Deutschland oder in ein anderes Aufnahmeland geflogen. Ohne Schleuser. Ohne gefährliche Überfahrten in wackligen Gummibooten. Das Programm besteht seit vielen Jahren, wurde zu Beginn der Corona-Pandemie jedoch weltweit heruntergefahren. Am Montag hatten sechs große Hilfsorganisationen die EU-Staaten aufgerufen, die Aufnahmekapazitäten zu vergrößern. Derzeit gibt es laut UNHCR Resettlement-Bedarf für etwa 1,4 Millionen Menschen. Deutschland stellt in diesem Jahr 5.500 Plätze zur Verfügung.
Diese Menschen brauchen vermutl auch die von dir angesprochenen Visa, um auf dem Luftweg sicher nach D zu gelangen.

wenn du ansonsten was Passendes für deine Behauptung bezügl der in GR anerkannten Asylbewerber ffindest, dann werde ich das akzeptieren, ansonsten sehe ich deine Behauptung als widerlegt an

hier noch 2 diesjährige Aufnahmeanordnun des BMI zum Thema Resettlement 2020:
dass Deutschland im Jahr 2020 im Rahmen von Resettlement auf Grundlage von § 23 Abs. 4 AufenthG neben weiteren Maßnahmen 2.300 ausgewählten Schutzsuchenden unterschiedlicher Staatsangehö -rigkeit oder Staatenlose, die vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt sowie für ein Re -settlement vorgesehen sind, aus Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon sowie über den Evakuierungsmechanismus des UNHCR aus Libyen im Wege des Resettlement auf -nimmt. Bei den aufzunehmenden Personen handelt es sich insbesondere um syrische, iraki -sche, sudanesische, südsudanesische, somalische, jemenitische und eritreische Staatsangehörige. Aus allen genannten Staaten können aber auch schutzbedürftige Personen aus weiteren Herkunftsstaaten oder Staatenlose aufgenommen werden
Quelle: https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufnahme-von-fluechtlingen/resettlement-und-relocation/aufnahmeanordnung-des-bmi-zum-resettlement-2020.html
https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufnahme-von-fluechtlingen/resettlement-und-relocation/aufnahmeanordnung-des-bmi-zum-resettlement-2020.html

und betreffend 500 Personen aus der Türkei:
https://www.frnrw.de/themen-a-z/aufnahme-von-fluechtlingen/resettlement-und-relocation/aufnahmeanordnung-des-bmi-bzgl-der-humanitaeren-aufnahme-2020.html

Eine entsprechende Annordnungen des BMI für GR konnte ich dagegen nicht finden (was nicht gleichbedeutend mit nicht existierend ist. Aber ich bin auch nicht in der Verantwortung, deine Behauptungen zu belegen)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 15:48
Zitat von RealoRealo schrieb:Eine völlige Nichtaufnahme der 1 Mio. Flüchtlinge, die sich in Un garn stauten, hätte zu einer humanitären Katastrophe geführt.
belege bitte, dass sich 2015 in Ungarn 1 Mio Flüchtlinge stauten oder kennzeichne es als persönliche Übertreibung!
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:10 bis 15 Personen war man letzte Woche bereit aufzunehmen . Und das begleitet von dem Satz " mehr verkraften wir derzeit nicht "
ja, fand ich auch ne Hausnummer.... bei etwas mehr als 600.000 Einwohnern 10-15 Menschen aufzunehmen, weil "mehr geht nicht" gleichzeitig den Österreichern zu unterstellen, dass sie derweil durch die Gegend jodeln....
«Ein Außenstehender kann sich nicht vorstellen, wie kompliziert das ist», sagte Asselborn dem Radiosender Bayern 2. In Zeiten der Corona-Krise sei das sehr schwierig. «Wir nehmen ja keine Sandsäcke aus Griechenland. Man braucht Zeit, um das hinzukriegen - vor allem das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen.» Zugleich appellierte der Luxemburger an die Solidarität anderer EU-Staaten.

«Wenn wir in Luxemburg das hinkriegen, dann können es auch andere EU-Länder hinkriegen», sagte Asselborn dem «Spiegel». «Jedes europäische Land, das ein Quäntchen Mitgefühl hat, sollte jetzt mit anpacken.»
Quelle: https://www.stimme.de/deutschland-welt/politik/dw/Asselborn-verteidigt-Vorgehen-bei-Aufnahme-von-Fluechtlingen;art295,4343146

so Asselborn im April 2020


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 15:48
Zitat von RealoRealo schrieb:Bis Mitte August registrierte Ungarn nach den gültigen europäischen Vereinbarungen 150.000 Geflüchtete
Sind aber auch keine Millionen, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 15:59
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Sind aber auch keine Millionen, oder?
In Ungarn waren Millionen, aber Deutschland kann sie nicht aufgenommen haben. Die Logik muss man nicht nachvollziehen können.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 16:00
@Seidenraupe
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/berlin-aufnahme-fluechtlinge-eigene-regelung.html (Archiv-Version vom 10.08.2020)
Bislang hat Deutschland 47 Minderjährige aufgenommen
Rechtliche Grundlage dafür ist Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes. Er ermöglicht, eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen zu erteilen - etwa für die Flüchtlinge aus dem Camp Moria auf der griechischen Insel Lesbos. Vor allem dieses Lager stand in den vergangenen Monaten immer wieder wegen unzumutbarer Zustände hinsichtlich der Hygiene und der Gesundheitsversorgung in der Kritik.
es ist immer Resettlement, da es so im Aufenthaltsgesetz steht. Ich wundere mich sowieso, dass schon wieder behauptet wird, die Bundesregierung würde außerhalb des gesetzlichen Rahmen vorgehen. Das tut sie nicht und hat sie nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 16:07
@Tussinelda aus deinem link:
Die rot-rot-grüne Berliner Regierungskoalition plant eine eigene Regelung zur Aufnahme von Menschen aus den Flüchtlingslagern in Griechenland.
Quelle: https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2020/06/berlin-aufnahme-fluechtlinge-eigene-regelung.html (Archiv-Version vom 10.08.2020)

hierbei geht es um Landespolitik, wie leicht erkennbar ist

Es geht in dem von dir verlinkten Text NICHT um des Resettlementprogrammes der Bundesregierung
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Ich wundere mich sowieso, dass schon wieder behauptet wird, die Bundesregierung würde außerhalb des gesetzlichen Rahmen vorgehen.
habe ich nicht behauptet.
ich bat dich , deine Behauptungen zu belegen, was bislang nicht geschehen ist

auch obiger Link ist unpassend


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26.09.2020 um 16:11
@Tussinelda im übrigen hättest du ruhig auch verlinken könne, wie sich die Pläne der BErliner RRG Koaöition zu Bundesrecht verhalten:

https://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-berlin-seehofer-mueller-1.4984353
Das Land Berlin muss seinen Plan aufgeben, bis zu 300 Flüchtlinge aus überfüllten griechischen Lagern aufzunehmen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) erteilte die notwendige Zustimmung für das vom Berliner Senat beschlossene Landesaufnahmeprogramm nicht. Begründet habe er das mit einem bundeseinheitlichen Handeln, teilte die Senatsinnenverwaltung mit, nachdem der Tagesspiegel berichtet hatte.

Das Bundesinnenministerium verwies auf Anfrage auf Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes, wonach das "Einvernehmen" des Ministeriums nötig sei. Zwischen dem Bund und manchen Ländern gibt es allerdings Diskussionen, ob eine humanitäre Aufnahme nicht auch auf einer anderen Rechtsgrundlage möglich wäre.
Hervorhebung Textpassage durch Seidenraupe

also nix mit Länderalleingängen rund um Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes

siehe auch
https://www.bundestag.de/resource/blob/568226/f4ff4bfb8e0cb4a5848ffa1603badcec/wd-3-223-18-pdf-data.pdf

Aufnahme aus humanitären Gründen ist aber keine Aufnahme im Rahem von Ressetlement-Kontingenten


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 16:16
@Seidenraupe
ja EBEN, aber das Einvernehmen ist doch da, Herrgottnochmal....es funktioniert nach §23, und das ist - im Gesetz selbst so genannt - Resettlement und fürs Resettlement gibt es Kontingente und die, die in diesem Kontingent sind, sind Kontingentflüchtlinge. Alles hier im thread - ich schrieb es schon - zigfach ausgeführt, erklärt, belegt von diversen usern. Das sollte man 2020 aber wissen, insbesondere, wenn man bei solchen Diskussionen mitmischen will.

Aber natürlich muss die Bundesregierung es irgendwo so nennen, denn sonst ist es ja nicht so. :shot:
was soll es denn sonst sein? DAS wäre dann ja die Frage, denn es gibt nix anderes.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

26.09.2020 um 16:18
@Tussinelda

beleg das doch einfach für die Aufnahme der 2700 anerkannten Asylbewerber aus GR-

mehr musst du nicht


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26.09.2020 um 16:19
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja EBEN, aber das Einvernehmen ist doch da, Herrgottnochma
ne, das Einvernehmen des Bundes mit eigenverantwortlichem Vorgehen der Bundesländer bei der Aufnahme von anerkanten Asylbewerbern aus GR ist ausweisl o.g. Artikels NICHT vorhanden.


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