Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
02.10.2019 um 19:54Optimist schrieb:Dann dürften diese welche jetzt gemeint sind, z.B. auch Ausreisepflichtige, eben nur in Läden, welche der Staat extra dafür einrichtet - z.B. in den Aufnahmeeinrichtungen.aha, in Aufnahmeeinrichtungen gibt es doch sowieso Sachleistungen :ask: und Taschengeld. Und wenn sie nicht mehr in den Aufnahmeeinrichtungen leben, dann sollen sie da täglich hin (gibt es da Platz für einen Markt, der alles hat? Also alles an Artikeln, wie Hygiene, Essen, Kleidung, MakeUp etc etc ) in die Aufnahmeeinrichtung, um dort einzukaufen...wie ist denn dann die Sicherheit gewährleistet, wer wo lebt und warum etc etc. Hast Du das durchdacht? ich denke nicht.
Optimist schrieb:Ich meinte nur die Fälle, wo das hier alles nicht relevant ist, Leute, welche keinen rechtlichen Grund mehr haben zu bleiben, dies aber trotzdem tun.da gehören diese Fälle aber dazu, denn die haben auch eine Ausreiseaufforderung und von der hast Du doch geschrieben......
Optimist schrieb:Alles andere kann man vorgebenach so, das wird nicht geprüft? :D
Optimist schrieb:das sagt mir die Logik. Wenn es immer und zu jedem Zeitpunkt richtig funktioniert hätte, hätte es doch keine Mehrfachidentitäten geben dürfen, oder?ein Beleg, Deine Logik ist keiner.
abberline schrieb:Naja wenn man eine Ausbildung begonnen hat, heisst das ja nicht, dass man nicht abgeschoben werden kann.oh, ach so, da gibt es aber auch entsprechende Gesetze.....aber ist ja eh egal, gell?