Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 19:54Ohh!Realo schrieb:nein
Wikipedia: Grundrechte (Deutschland)#Einschränkbarkeit
Doch!
Grundrechte können eingeschränkt werden. So wird etwa die Freiheit der Person eines inhaftierten Verbrechers eingeschränkt und die Strafbarkeit der Beleidigung schränkt die Meinungsfreiheit ein. Grundrechte dürfen jedoch gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden (so genannter Gesetzesvorbehalt). Erfolgt eine solche Einschränkung, muss das Grundrechte einschränkende Gesetz gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das oder die Grundrecht(e) unter Angabe des Artikels nennen (Zitiergebot)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 19:58ja, und die Holocaustleugnung steht ebenfalls unter Strafe, und dass Inhaftierte ihre Freiheit verlieren weiß auch jedes Kind. das macht deinen Satz aber noch nicht richtiger, denn für die von dir genannten Ausnahmen gibt es Strafgesetze. Es dürfen aber keine BGB- und StGb-Gesetze erlassen werden, die grundsätzlich Grundrechte einschränken. Einziger Ausnahmefall wäre der übergesetzliche Notstand; in dem Fall wird das GG für die Dauer des Notstands außer Kraft gesetzt und die Notstandsgesetze werden in Kraft gesetzt.Abahatschi schrieb:Grundrechte können eingeschränkt werden. So wird etwa die Freiheit der Person eines inhaftierten Verbrechers eingeschränkt und die Strafbarkeit der Beleidigung schränkt die Meinungsfreiheit ein.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:02Um mal ein wenig Klarheit zu bringen ….
Mietwucher ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt (im gewerblichen Bereich ist die Rechtsprechung uneinheitlicher, häufig wird als Kriterium eine Überhöhung um 100 % genannt). Die Miete steht dann in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters.
Zusätzlich hat eine Zwangslage des Mieters vorzuliegen, die vom Vermieter zur Erzielung einer überhöhten Miete ausgenutzt wurde.
Wikipedia: Mietwucher
Es haben beide Tatbestände vorzuliegen, nicht einer.
Interessant wird ees mit den Vergleichsmieten für Flüchtlingsunterkünfte … da dürfte es keinerlei Vergleichsmieten in den Gegenden geben die da gewerblich 100 % auseinanderliegen. Und Zwangslage für Kommunen, rechtlich nicht darstellbar.
Übrigens, warum soll der Vermieter denn etwas ergeben zu einem Preis der anderen "schmeckt". E ist sein Eigentum und wenn eine "Notlage" vorliegt könnte es zwangsbelegt werden. Diese Notlage existiert momentan juristisch nicht. Also Angebot und Nachfrage, ob es allen passt, oder nicht. Übrigens, aus eigener Erfahrung. Die Kommune in Bremen macht Vorgaben wie eine Unterkunft und Büros auszusehen haben. Dann legt man ein Mietangebot vor, wenn es akzeptiert wird fängt man an umzubauen. Und dieses nur wenn das Gebäude langfristig gemietet wird. Warum sollte man das Risiko des Umbaus tragen wenn die Mietdauer nicht vorher klar abgesprochen ist …
Aber das ist halt soziale Marktwirtschaft, gefällt nicht allen.
Mietwucher ist ein juristischer Begriff und bezeichnet einen Sonderfall des Wuchers. Seine Bedeutung liegt sowohl auf strafrechtlichem, als auch auf zivilrechtlichem Gebiet. Der Tatbestand des Mietwuchers liegt vor, wenn die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 50 % übersteigt (im gewerblichen Bereich ist die Rechtsprechung uneinheitlicher, häufig wird als Kriterium eine Überhöhung um 100 % genannt). Die Miete steht dann in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung des Vermieters.
Zusätzlich hat eine Zwangslage des Mieters vorzuliegen, die vom Vermieter zur Erzielung einer überhöhten Miete ausgenutzt wurde.
Wikipedia: Mietwucher
Es haben beide Tatbestände vorzuliegen, nicht einer.
Interessant wird ees mit den Vergleichsmieten für Flüchtlingsunterkünfte … da dürfte es keinerlei Vergleichsmieten in den Gegenden geben die da gewerblich 100 % auseinanderliegen. Und Zwangslage für Kommunen, rechtlich nicht darstellbar.
Übrigens, warum soll der Vermieter denn etwas ergeben zu einem Preis der anderen "schmeckt". E ist sein Eigentum und wenn eine "Notlage" vorliegt könnte es zwangsbelegt werden. Diese Notlage existiert momentan juristisch nicht. Also Angebot und Nachfrage, ob es allen passt, oder nicht. Übrigens, aus eigener Erfahrung. Die Kommune in Bremen macht Vorgaben wie eine Unterkunft und Büros auszusehen haben. Dann legt man ein Mietangebot vor, wenn es akzeptiert wird fängt man an umzubauen. Und dieses nur wenn das Gebäude langfristig gemietet wird. Warum sollte man das Risiko des Umbaus tragen wenn die Mietdauer nicht vorher klar abgesprochen ist …
Aber das ist halt soziale Marktwirtschaft, gefällt nicht allen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:02@Realo
Was faselst Du da? Die Grundrechte von Asylbewerber sind doch eingeschränkt!
Residenzpflicht! dadurch eingeschränktes GG 11 § 1
Nicht arbeiten dürfen! dadurch eingeschränktes GG 12 § 1
Was faselst Du da? Die Grundrechte von Asylbewerber sind doch eingeschränkt!
Residenzpflicht! dadurch eingeschränktes GG 11 § 1
Nicht arbeiten dürfen! dadurch eingeschränktes GG 12 § 1
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:04Ja, ich finde diese beiden Regelungen bzw. Vorgaben in der Tat verfassungswidrig.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:05Ha ha, also habe ich recht. Wenn Du sie kennst warum widersprichst Du?!Realo schrieb:Ja, ich finde diese beiden Regelungen bzw. Vorgaben in der Tat verfassungswidrig.
In diesem Fall ist deine Meinung wurscht.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:06Ich hatte an diese beiden Regelungen nicht gedacht gehabt und gebe dir in diesen Punkten recht.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:06Auf das eine folgt doch das andere oder? Oder soll der derweil an der Grenze warten bis der Antrag durch ist? Und nein du kannst die Zwangslage nicht vermeiden. Ab wann darfst du denn sagen ich nehme keine mehr auf. Ab 10, 100, 1.000, 10.000, 100.000? Was macht dann der 100.001? Wie viele Menschen braucht es damit aus Recht Unrecht wird?Abahatschi schrieb:Nicht dem Asylantrag, sondern der Aufnahme in der Gemeinde
Das einzige was ich mir vorstellen kann, dass Grundrechte in sich kollidieren. Nämlich die Menschenrechte mit einem Staatsprinzip (Art. 20 (1)) und das aufgrund dessen ein Aufnahmestop vom Ministerium genehmigt wird. Ob das dann rechtens ist oder ab wann das dann rechtens ist... Das sind Fragen die uns in der Zukunft noch sehr beschäftigen werden. Würden wir alle weltweit an einem Strang ziehen, unser menschliches Potenzial voll ausschöpfen, dann müssten wir uns das nicht fragen. Die Frage würde sich erübrigen.
Können ja. Aber Artikel 1 und Art. 20 sind nicht änderbar. Ändert aber nichts am Sachverhalt, dass Wucher mMn dann erfüllt wäre wenn ein Mißverhältnis vorliegt (siehe Berichte).Abahatschi schrieb:Vorsicht, GG (Grundrechte) können aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:08Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:47Oje Normenhirarchie, schon mal davon gehört?Abahatschi schrieb:GG (Grundrechte) können aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden
Wikipedia: Normenhierarchie (Deutschland)
Kleiner Kurs, Verfassung steht über allem, enthält Artikel, Gesetze liegen darunter, haben Paragraphen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:48Oje, haben wir längst geklärt, sogar mit Beispielen.wichtelprinz schrieb:Oje Normenhirarchie, schon mal davon gehört?
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:49Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:51Vollkommend beratungsresistent? Ich finde deine Bemerkung peinlich!wichtelprinz schrieb:Dann hoff ich mal nie wieder so einen Unsinn zu lesen.
Abahatschi schrieb:Die Grundrechte von Asylbewerber sind doch eingeschränkt!
Residenzpflicht! dadurch eingeschränktes GG 11 § 1
Nicht arbeiten dürfen! dadurch eingeschränktes GG 12 § 1
Realo schrieb:Ich hatte an diese beiden Regelungen nicht gedacht gehabt und gebe dir in diesen Punkten recht.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:54@Abahatschi
Was verstehst Du nicht das in der Verfassung keine Patagraphen stehen?
Was verstehst Du nicht das in der Verfassung keine Patagraphen stehen?
Das ist freundlich gesagt Müll. Die Verfassung schränkt Verfassungsrechte ein kein GesetzAbahatschi schrieb:§
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:57Kein Wunder das du nichts verstehst. :)p47hF1Nd3r schrieb:Wer 2 Billionen € Schulden hat, hat kein Geld.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 20:59Was?wichtelprinz schrieb:Was verstehst Du nocht das in der Verfassung keine Patagraphen stehen?
Was? So gut kann ich kein schweizer Dialekt.wichtelprinz schrieb:Fas ist freundlich gesagt Müll. Die Verfassung schrünkt Verfassungsrechte ein ke
Vielleicht nochmal nüchtern: Du hast bemängelt man könne nicht in die Grundrechte eingreifen, ich habe es dargestellt dass es geht.
Hättest Du nichts geschrieben, wäre es besser gewesen.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:01@Abahatschi
Nein ich bemängle Deine total falsche Aussage das Gesetze (Paragraphen) die Verfassung (Artikel) einschränken. Das wiederspricht der Normenhirarchie. Verfassungsartikel werden nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt und nicht durch Gesetze. Einfachste Staatskunde. 2. Oberstufe auf niedrigstem Niveau.
Nein ich bemängle Deine total falsche Aussage das Gesetze (Paragraphen) die Verfassung (Artikel) einschränken. Das wiederspricht der Normenhirarchie. Verfassungsartikel werden nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt und nicht durch Gesetze. Einfachste Staatskunde. 2. Oberstufe auf niedrigstem Niveau.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:09Bist wohl nicht auf dem neusten Stand @AbahatschiAbahatschi schrieb:Vollkommend beratungsresistent? Ich finde deine Bemerkung peinlich!
tamarillo schrieb:
Die Grundrechte von Asylbewerber sind doch eingeschränkt!
Residenzpflicht! dadurch eingeschränktes GG 11 § 1
Nicht arbeiten dürfen! dadurch eingeschränktes GG 12 § 1
Flüchtlinge, über deren Antrag auf humanitären Schutz noch nicht entschieden wurde, haben nach drei Monaten Aufenthalt grundsätzlich Zugang zum Arbeitsmarkt. Die Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung setzt bislang regelmäßig voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob bevorrechtigte inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Beschäftigung zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Flüchtlinge nicht zu ungünstigeren Bedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt werden (Prüfung der Beschäftigungsbedingungen). Die tatsächliche Aufnahme der Beschäftigung ist in der Vergangenheit oftmals an der Vorrangprüfung gescheitert.https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2016/erleichterter-arbeitsmarktzugang-fluechtlinge.html (Archiv-Version vom 06.07.2018)
Und was die Residenzpflicht anbelangt, gilt nur für diejenigen, die auch nach der Anerkennung Leistungen gemäß AlG II beziehen. Wenn sie Arbeit finden und ihren Lebensunterhalt selber finanzieren können, dann können sie da hin ziehen wo sie auch die Arbeit gefunden haben.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:11Also gilt sie? Dann ist es eine Einschränkung der Grundrechte. Danke für die Bestätigung :)tudirnix schrieb:Und was die Residenzpflicht anbelangt, gilt nur für diejenigen, die auch nach der Anerkennung Leistungen gemäß AlG II beziehen.
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