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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.679 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 15:18
@Gwyddion
Zitat von GwyddionGwyddion schrieb:Ändert dennoch nichts an der Richtigkeit meiner Aussage.
Ja Du hast einen Post von mir gefunden der sich nicht auf das Argument der Überwachung bezog - Kecks dafür.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 15:35
Ich weiss ja nicht wer genau Spanien als neue Avantgarde des Liberalismus hervorgehoben hatte, aber ich glaube es war @eckhart



https://m.tagesspiegel.de/politik/neues-zielland-in-suedeuropa-so-geht-es-gefluechteten-in-spanien/22856254.html?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fgesellschaft%2Fzeitgeschehen%2F2018-07%2Fseenotrettung-aquarius-fluechtlinge-mittelmeer-libyen-eu%3Fpage%3D3
"· „Die meisten Afrikaner wollten ohnehin nicht in Spanien bleiben, sagt der Beamte.
· In einem Land, in dem es vom Staat wenig soziale Leistungen für die Migranten gebe.
· „Die wollen alle nach Frankreich.
· Und nach Deutschland.“
· Vor allem Alemania habe eine große Anziehungskraft.
· Warum?
· „Die gucken in ihren Heimatländern auch Fernsehen“, sagt Rot-Kreuz-Mitarbeiter Alcausa.
· „Sie glauben, dass es ihnen in Deutschland oder Frankreich besser geht, als in Spanien.“
· Spaniens Rotes Kreuz, das im staatlichen Auftrag handelt, hilft den Migranten, die Reise fortzusetzen:
· Von Südspanien aus werden die Flüchtlinge mit Butterbrot, Wasserflasche und einem Busticket weiter geschickt – Richtung Norden.
· So verfahren alle südspanischen Küstenorte, die von Migranten angesteuert werden.“"
Ist ja super einfach für Spanien eine liberale Flüchtlingspolitik durchzusetzen, wenn man a) alle gen Norden ausser Landes schickt und b) die Migranten eh nicht in Spanien bleiben wollen.

Und ja, ich bin auch für den Einsatz von Waffen iRd bestehenden Gesetze ( Paragraph 11 UZwG, Schusswaffengebrauch im Grenzdienst) als ultima ratio gegen die anstürmenden männlich aggressiven und mit Molotovcocktails, Eisenstangen und Flammenwerfern bewaffneten Invasoren, die allein aus wirtschaftlichen Gründen die Grenze stürmen.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 15:48
Zitat von HardclaNHardclaN schrieb:gegen die anstürmenden männlich aggressiven und mit Molotovcocktails, Eisenstangen und Flammenwerfern bewaffneten Invasoren
Wo kann man diese furchtbaren Grausamkeiten bitte nachlesen?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 15:51
Zitat von RealoRealo schrieb:Wo kann man diese furchtbaren Grausamkeiten bitte nachlesen?
Ich gehe mal davon aus dass er Ceuta meint:
https://www.merkur.de/politik/hunderte-migranten-stuermen-spanische-exklave-ceuta-zr-10066257.html
Branntkalk, Flammenwerfer, Fäkalien, Steine, Stöcke...


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 16:43
Zitat von RealoRealo schrieb:Wo kann man diese furchtbaren Grausamkeiten bitte nachlesen?
Und darum bist du kein vernünftiger Diskussionspartner, Menschen die die Realität leugnen mit denen ist ein niveauvolle Unterhaltung nicht möglich. War überall in den Medien, nehme dir nicht ab das dies an dir vorüber gegangen ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 16:46
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:...und dafür kann der Vermieter nichts!
Ich will mal die erste Klage sehen in dem ein Bürgermeister einer dieser Nachteile zugibt und nachweist.
Doch. Sie dir die Tatbestandsmerkmale doch mal an:

Subsumieren wir doch mal retrograd:

- Auffälliges Mißverhältnis zu der Leistung :Y: - Ist den Presseberichten ja so zu entnehmen
- Gewährung von Vermögensvorteilen :Y: - Wurde vollzogen und z. T. auch noch über langfristige Verträge
- Vermietung von Räumen zum Wohnen incl. NL :Y:
- Zwangslage ausbeutet :Y: - Ja, da die Kommunen über nicht genügend Wohnraum verfügten, aber ihre Fürsorgepflicht erfüllen mussten.

Im übrigen muss der Bürgermeister da gar nicht klagen. Einen Straftatbestand haben die Ermittlungsbehörden zu verfolgen. Nicht der Bürgermeister/Behörde. Der/Die kann den Wucher anzeigen. Die Ermittlungsbehörde entscheidet dann ob ein Verfahren eingeleitet wird oder nicht.

Beispiel:
Kölner CDU-Politikerin vermietet ihr Hotel als Flüchtlingsunterkunft für Millionenbetrag – Staatsanwaltschaft schaltet sich ein
Epoch Times17. April 2018 Aktualisiert: 17. April 2018 17:22
Andrea Horitzky, Mitglied im CDU-Vorstand Köln, hat offenbar kein Problem damit, öffentliche Gelder zu kassieren, um in ihrem Hotel "Flüchtlinge" unterzubringen. Die Staatsanwaltschaft Köln prüft nun Anzeigen, die gegen die CDU-Frau eingegangen sind.
Link deaktiviert...
Im Stern steht auch was davon:
https://www.stern.de/politik/deutschland/koeln--das-ominoese-fluechtlings-hotel---cdu-politikerin-in-der-kritik--7934364.html


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 16:57
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Dazu dann noch:
Das BIP ist ein Maß für die wirtschaftliche Leistung einer Volkswirtschaft in einem bestimmten Zeitraum. Die Veränderungsrate des realen BIP dient als Messgröße für das Wirtschaftswachstum der Volkswirtschaften und ist damit die wichtigste Größe der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.[3]
Wikipedia: Bruttoinlandsprodukt

Geld ist also mehr als genug da, das ist ja der Punkt den ich nochmal hervorheben wollte weil viele ja schon den Zusammenbruch Deutschlands befürchten weil das ja alles so schrecklich teuer ist.
Tut mir leid. Ich verstehe es immer noch nicht. Nur weil es den Unternehmen und Haushalten aufgrund eines Indikator augenscheinlich gut geht (der BIP ist nicht umsonst ein umstrittener Messwert, weil er eben nur die Erzeugung erfasst), heißt das doch nicht zwangsläufig, dass der Staat hier mehr Geld hat. Das eine hat überhaupt nichts mit dem anderen zu tun. Sie dir das BIP der DDR mal an und wo die Reise hin ist... ;)
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Geld ist also mehr als genug da
Wer 2 Billionen € Schulden hat, hat kein Geld.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 17:28
@p47hF1Nd3r
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Wer 2 Billionen € Schulden hat, hat kein Geld.
Na das ist doch für die Fraktion ausgeben kein Argument … Das sie sich an den Kindern versündigen die ihre Schulden zurückzahlen müssen scheint ihnen egal zu sein.

Sie stellen sich ja nicht mal den realen Zahlen, versuchen einfach die Ausgaben des Bundes nach dem Asylleistungsgesetz als alleinige Ausgaben darzustellen. Das der Bund nicht mal 50 % der Länderkosten übernimmt ausgeblendet. Kosten des Bamf, ausgeblendet. Anteilige Kosten Jobcenter ausgeblendet, Sozialleistung für Asylbewerber des Jobcenters ausgeblendet, Krankenkassenkosten ausgeblendet und so weiter und so weiter ….

Sie wollen einfach gut sein, und vergessen dabei das nur gut sein kann wer gerecht ist.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 17:35
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich bin ja auch nicht Betriebsrat - mir macht Arbeiten Spass!
Du unterstellst Betriebsräten, an der Arbeit keinen Spaß zu haben? Na das verdeutlicht nur, wie wenig Ahnung Du hast und das Du Gesetze mit Füßen trittst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 17:40
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Auffälliges Mißverhältnis zu der Leistung
Ach was die Presse schreibt, ist irrelevant. "Bei Hilfe geht es nicht um Geld".
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Gewährung von Vermögensvorteilen :Y: - Wurde vollzogen und z. T. auch noch über langfristige Verträge
Auf Wunsch des Mieters.
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Vermietung von Räumen zum Wohnen incl. NL
Irrelevant.
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Zwangslage ausbeutet :Y: - Ja, da die Kommunen über nicht genügend Wohnraum verfügten, aber ihre Fürsorgepflicht erfüllen mussten.
Irrelevant - da die Kommunen nicht gesetzlich verpflichtet sind Wohnungen zu haben sind sie immer in einer Zwangslage.
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Beispiel:
Das ist wieder was Anderes -> Betrug.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 17:43
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Du unterstellst Betriebsräten, an der Arbeit keinen Spaß zu haben?
Soweit mein Eindruck den ich äußern darf.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Na das verdeutlicht nur, wie wenig Ahnung Du hast
Soweit dein Eindruck den Du äußern darfst.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und das Du Gesetze mit Füßen trittst.
So, das weiß Du jetzt aber nach, ich lasse mir von Dir keine strafbaren Handlungen andichten.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:12
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sie wollen einfach gut sein, und vergessen dabei das nur gut sein kann wer gerecht ist.
Tja wer Gut ist, ist nicht immer gerecht... Siehe Matthäus 20,1-16a

Gut sein ist ja nicht schlimmes. Uns Menschen verbindet ja mehr als uns trennt. Mir geht es um den Weg und um die Art. "Wir schaffen" das ist kein Weg und auch keine Art. Die Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen ist ein Weg. Die Gesellschaft im Inland hingegen zu spalten jedoch nicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:13
@Abahatschi
Sind deine Antworten jetzt Ironie/Sarkasmus?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:28
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Sind deine Antworten jetzt Ironie/Sarkasmus?
Nein! Ich erkenne aus meiner Sicht den Wucher nicht, habe ich dich dargelegt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:38
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Nein! Ich erkenne aus meiner Sicht den Wucher nicht, habe ich dich dargelegt.
Eigentlich hast du das nicht :(


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:40
@p47hF1Nd3r
Ich verstehe doch das als Nachfrage...dein Beispiel war doch Betrug und nicht zum Thema passend.
Ich finde dieser Beitrag zeigt dass deine gesetzlichen Merkmale nicht zutreffen:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Weil sie sich nicht einer Zwangslage befinden ) „wir haben das Geld“), sie sind nicht unerfahren, sie haben keinen Magel im Urteilsvermögen und sie sind willenstark („wir schaffen das“).



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:45
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Ich verstehe doch das als Nachfrage...dein Beispiel war doch Betrug und nicht zum Thema passend.
Ich finde dieser Beitrag zeigt dass deine gesetzlichen Merkmale nicht zutreffen:

tamarillo schrieb:
Weil sie sich nicht einer Zwangslage befinden ) „wir haben das Geld“), sie sind nicht unerfahren, sie haben keinen Magel im Urteilsvermögen und sie sind willenstark („wir schaffen das“).
Nein mein Beispiel war der Wucher und zur Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen reicht ein Merkmal. Du musst nicht alle erfüllen. Es ist eine Aufzählung von Merkmalen die nicht durch ein und verbunden sind:
Wer die Zwangslage, die Unerfahrenheit, den Mangel an Urteilsvermögen oder die erhebliche Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet
Mißverhältnisse wurden in der Presse klar beschrieben und das die Gemeinde eine Fürsorgepflicht hat, hat sie doch erst in die Anmietung der Unterkünfte gebracht = Zwangslage. Die Gemeinde konnte dem Zwang nicht entgehen ihre Fürsorgepflicht einzuhalten.

Im übrigen finde ich Irrelevant als Begründung ned so toll :cry:


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 18:56
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:die Gemeinde eine Fürsorgepflicht hat, hat sie doch erst in die Anmietung der Unterkünfte gebracht = Zwangslage.
Ja, alles oder!
Die ist aber selbst herbei geführt! gemäß Gesetzen muss sie der weiteren Aufnahme bei nicht vorhandenen Kapazitäten oder anderen Problemen nicht zustimmen, siehe Cottbus und andere Städten.
Soll heißen: wer trotz besseres Wissen, sprich keine Unterkünften hat, weiter der Aufnahme zustimmt nimmt die Preise im Kauf.
Die Gemeinden erlassen doch Mietspiegel und kennen sich doch aus was ein gerechtfertigter Mietpreis ist oder nicht.
Was die Finanzen angehen müssten sie bei einer Klage auch Nachweisen dass sie keinen Geld (in der Höhe) dafür hatten UND woanders nicht sparen könnten...dann kommt man wieder zu dem Punkt: selbst herbeigeführt.
Das mehrfache Abschließen von solchen Verträgen zeigt doch auch Willenstärke, auch keine durchgeführte Maßnahmen wie Klagen, Konfiszieren, Enteignen, Zwangsübernahme zeigen doch dass die Situation für die Kommunen erträglich ist.

Das eigene Vorbringen einer dieser Schwächen in einem Prozeß bedeutet dass die Kommune falsch gehandelt hat...und wer wird das schon selbst zugeben? :) Wird bestimmt wieder gewählt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 19:19
@Abahatschi
Danke :) Damit kann ich arbeiten ;)

Art. 1 Abs. 2 GG: Einhaltung der Menschenrechte

Damit muss jede Gemeinde das möglichste tun. Auch anmieten. Die Gemeinde hat da gar keine Wahl, wenn dies noch als Möglichkeit besteht. Du denkst die Gemeinde hat eine Wahl. Nein das hat sie nicht. Artikel 1 GG steht über allem.

Denk doch mal praktisch. Du hast als Gemeinde doch jetzt (nun damals) den Platz gebraucht um die Flüchtlinge unterzubringen. Nicht erst dann wenn eine Enteignung durch ist. Das geht ned so schnell und ist auch gar nicht so einfach möglich. Also was machst du zwangsläufig? Du bezahlst damit die Fürsorgepflicht eingehalten wird. Ob die Höhe dann tatsächlich angemessen war... Tja. Berichte sagen das dies nicht so ist/war. Ob da jetzt ermittelt wird... anderes Blattpapier, ob ein Richter auch ein Mißverhältnis dann sieht... anderes Blattpapier.
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:weiter der Aufnahme zustimmt nimmt
Wo kann denn nicht zugestimmt werden? Unser Asylgesetz ist doch verfahrensrechtlich so konstruiert, dass der Anspruch geprüft werden muss. Das ist kein Wahlrecht. Folglich ist die Aufnahme auch erstmal Pflicht.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

31.07.2018 um 19:30
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Wo kann denn nicht zugestimmt werden?
Nicht dem Asylantrag, sondern der Aufnahme in der Gemeinde:
https://www.bz-berlin.de/berlin/umland/cottbus-nimmt-keine-fluechtlinge-mehr-auf
Wie Delmenhorst, Salzgitter, Wilhelmshafen:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article172778757/Aufnahme-Wie-Staedte-den-Zuzug-von-Fluechtlingen-stoppen-koennen.html
Die Städte hatten das Land gebeten, von der Möglichkeit eines Zuzugsverbots Gebrauch zu machen, und bekamen schließlich die Erlaubnis, keine weiteren Flüchtlinge mehr aufnehmen zu müssen, weil sie überproportional stark belastet waren.
Also man kann die Zwangslage vermeiden.
Zitat von p47hF1Nd3rp47hF1Nd3r schrieb:Artikel 1 GG steht über allem.
Vorsicht, GG (Grundrechte) können aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden.
Wohnen ist bei gutmütiger Betrachtung ein Grundrecht, da widerspreche ich nicht unbedingt, billig Wohnen aber nicht, solange es genügend Ausweichmöglichkeiten gibt. Im Osten sind fast so viele leere Wohnungen wie Flüchtlinge.


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