p47hF1Nd3r schrieb:die Gemeinde eine Fürsorgepflicht hat, hat sie doch erst in die Anmietung der Unterkünfte gebracht = Zwangslage.
Ja, alles oder!
Die ist aber selbst herbei geführt! gemäß Gesetzen muss sie der weiteren Aufnahme bei nicht vorhandenen Kapazitäten oder anderen Problemen nicht zustimmen, siehe Cottbus und andere Städten.
Soll heißen: wer trotz besseres Wissen, sprich keine Unterkünften hat, weiter der Aufnahme zustimmt nimmt die Preise im Kauf.
Die Gemeinden erlassen doch Mietspiegel und kennen sich doch aus was ein gerechtfertigter Mietpreis ist oder nicht.
Was die Finanzen angehen müssten sie bei einer Klage auch Nachweisen dass sie keinen Geld (in der Höhe) dafür hatten UND woanders nicht sparen könnten...dann kommt man wieder zu dem Punkt: selbst herbeigeführt.
Das mehrfache Abschließen von solchen Verträgen zeigt doch auch Willenstärke, auch keine durchgeführte Maßnahmen wie Klagen, Konfiszieren, Enteignen, Zwangsübernahme zeigen doch dass die Situation für die Kommunen erträglich ist.
Das eigene Vorbringen einer dieser Schwächen in einem Prozeß bedeutet dass die Kommune falsch gehandelt hat...und wer wird das schon selbst zugeben?
:) Wird bestimmt wieder gewählt.