Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
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Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:17@Abahatschi
Nur für den Wohnort, Reisen dürfen sie Bundesweit. Und das hängt damit zusammen, dass aus ländlichen gegenden nicht alle in die Großstädte ziehen und dann das Jobcenter der begehrte Kommune mehrbelastet wird.
Nur für den Wohnort, Reisen dürfen sie Bundesweit. Und das hängt damit zusammen, dass aus ländlichen gegenden nicht alle in die Großstädte ziehen und dann das Jobcenter der begehrte Kommune mehrbelastet wird.
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31.07.2018 um 21:19@tudirnix
Habe ich auch nicht anders gemeint, (und übrigens ALGII gibt es nach der Anerkennung, da handelt es sich streng genommen nicht mehr um Asylbewerber, auf die hatte ich mich bezogen)
Habe ich auch nicht anders gemeint, (und übrigens ALGII gibt es nach der Anerkennung, da handelt es sich streng genommen nicht mehr um Asylbewerber, auf die hatte ich mich bezogen)
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:20@Abahatschi
und hier der Zusatz aus dem Artikel:
und hier der Zusatz aus dem Artikel:
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden [...]https://dejure.org/gesetze/GG/11.html
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:21Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:40wichtelprinz schrieb:Verfassungsartikel werden nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt und nicht durch Gesetze.Werfe einen Blick in Art. 8 Abs 2 GG
Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.Deine Aussage ist einfach falsch.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:53@SergeyFärlich
Och da steht in der Verfassung das ein Gesetz die Versammlungsfreiheit einschränken kann. Sag ich doch Verfassubgsartikel können nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt werden. -.-
Och da steht in der Verfassung das ein Gesetz die Versammlungsfreiheit einschränken kann. Sag ich doch Verfassubgsartikel können nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt werden. -.-
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:55@Abahatschi
Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt, ebenso Geduldete. Erst wenn ein Titel vorliegt (oder eine Fiktionsbescheinigung), hat die Person Anspruch auf Hartz4; sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Manchmal ist ja die Erwerbstätigkeit untersagt, dann kann die Person gar kein Anspruch auf Hartz4 haben.
Asylbewerber bekommen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt, ebenso Geduldete. Erst wenn ein Titel vorliegt (oder eine Fiktionsbescheinigung), hat die Person Anspruch auf Hartz4; sofern die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Manchmal ist ja die Erwerbstätigkeit untersagt, dann kann die Person gar kein Anspruch auf Hartz4 haben.
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31.07.2018 um 21:58wichtelprinz schrieb:Och da steht in der Verfassung das ein Gesetz die Versammlungsfreiheit einschränken kann. Sag ich doch Verfassubgsartikel können nur durch Verfassungsartikel eingeschränkt werden. -.-Das ist falsch, das Aufenthaltsgesetz oder das Strafgesetz haben §§ und keine Artikel.
Und auf Grund dieser Gesetze dürfen eben Grundrechte eingeschränkt werden.
Ist doch ganz einfach.
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31.07.2018 um 21:58@wichtelprinz
Das ist nicht richtig. Das GG schränkt hier nicht selbst ein. Es ermöglicht eine Einschränkung mittels eines oder mehrerer Gesetze(s).
Das ist nicht richtig. Das GG schränkt hier nicht selbst ein. Es ermöglicht eine Einschränkung mittels eines oder mehrerer Gesetze(s).
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 21:59SergeyFärlich schrieb:Das GG schränkt hier nicht selbst einKlar in dem es klar benennt das ein Gesetz es einschränkt. -.-
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31.07.2018 um 22:01@SergeyFärlich
Aus Artikle 1GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122 (Archiv-Version vom 23.08.2018)
Aus Artikle 1GG
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/gg_01/245122 (Archiv-Version vom 23.08.2018)
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31.07.2018 um 22:02@wichtelprinz
wichtelprinz schrieb:Klar in dem es klar benennt das ein Gesetz es einschränkt. -.-Welches Gesetz ist denn im GG genannt? Es wird hier nur die Möglichkeit eröffnet, eben dieses Grundrecht mittels Gesetz einzuschränken - was im Nachgang ja auch gemacht wurde.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:03Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:04SergeyFärlich schrieb:Welches Gesetz ist denn im GG genanntEben keins -.- Die Verfassung bindermt aber die Gesetze. Nur mit dem osts möglich das Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden können. Und das muss in der Verfassung stehen und dirch die Verfassung geregelt werden
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:05Es wird hier nur die Möglichkeit eröffnet, eben dieses Grundrecht mittels Gesetz einzuschränkenUnd nur darum schränkt es das Gesetz ein, würde es nicht im GG stehen , dass es durch ein Gesetz eingeschränkt wird, würde das GG über diesem Gesetz stehen. Die Möglichkeit besteht nur durch den Verweis im GG und nicht durch das Gesetz.
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:06@SergeyFärlich
Ganz einfach, dass die Grundrechte die nach Artikel 1 einschließlich diesen aufgelistet sind, als unmittelbar geltendes Recht bindend für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind.
Ganz einfach, dass die Grundrechte die nach Artikel 1 einschließlich diesen aufgelistet sind, als unmittelbar geltendes Recht bindend für Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung sind.
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31.07.2018 um 22:08wichtelprinz schrieb:Eben keins -.- Die Verfassung bindermt aber die Gesetze.??
Dennoch scheinst du verstanden zu haben, dass Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden dürfen. Das freut mich!
Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:09Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
31.07.2018 um 22:19dass Grundrechte durch Gesetze eingeschränkt werden dürfenAber nur wenn durch das Grundgesetz legitimiert. Es ist die Verfassung die abwägen muss wo Ausnahmen für Gesetze erlassen werden dürfen und es sind nicht die Gesetze die festlegen wo die Verfassung Ausnahmen schaffen muss.
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