@Tussinelda Optimist:
Das hat mMn nichts mit dem GG zu tun, denn man könnte es so auslegen, dass für einen Asylbewerber (noch nicht eingebürgert) nur die Gesetze in seinem Heimatland gelten (wer in solch einem Land lebt und nicht nach D kommt, für den kann ja D auch nichts tun)....
hier war nicht gemeint, dass die Gesetze seines Heimatlandes dann IN Deutschland gelten sollen. Also in D wird er selbstverständlich nicht gefoltert oder Schlimmeres.
Tussinelda schrieb:was ist das denn für eine Aussage bitte? Wir sollen in Deutschland die Gesetze des Heimatlandes eines Asylbewerbers anwenden?
Das hatte ich nirgends geschrieben oder gemeint, sondern so wars gemeint (natürlich kann das nur meine Meinung sein):
Es ist ein Tunesier, welcher sich in D aufhält. Er hat also nicht die Staatsbürgerschaft von D, somit unterliegt er
nicht den
deutschen Gesetzen, also auch nicht dem deutschen GG (nähere Erklärungen weshalb ich so denke, weiter unten).
Er unterliegt als Staatsbürger von Tunesien weiterhin den tunesischen Gesetzen, welche natürlich NICHT in D zur Anwendung kommen.
Tussinelda schrieb:Und dass das Asylrecht einen Unterschied macht zwischen Asylbewerbern und Einheimischen ist falsch.
gut, dann lag ich in diesem Punkt falsch.
Tussinelda schrieb:Es gilt nämlich gar nicht für Einheimische, liegt in der Natur der Sache, somit kann man gar nicht davon sprechen, dass es einen Unterschied macht, wenn es sich von vorneherein nur um eine bestimmte Gruppe handeln KANN, für die diese Gesetze angewendet werden.
Ja, genau und deshalb u.a bin ich dafür, dass man dies abändert, in dem Sinne, was auch
@shionoro schon anregte.
Nächster Gedanke:
Wenn das Asylrecht logischerweise nur für Asylbewerber gilt, um so weniger verstehe ich, weshalb das GG dann für einen Asylbewerber, der ja Staatsbürger eiines anderen Landes ist, auch mit gelten soll? Weil das GG für alle Menschen dieser Welt gilt?
Das kann ich nicht nachvollziehen. Dann müsste ja D überall in allen Ländern das GG durchsetzen.
Er befindet sich zwar auf deutschen Boden, aber das war es dann schon, solange er nicht als
Asylberechtigter anerkannt ist, also ausreisepflichtig ist, weshalb sollte dann für ihn das GG auch mit gelten?
Wenn er abgeschoben
würde, befände er sich ja nicht mehr auf deutschem Boden, dann würde für ihn also
wieder das Recht seiner Heimat gelten.
Weil er aber nun nicht abgeschoben wird, gilt dann
automaitsch das GG (bzw. die Verfassung von
Deutschland?). Falls das wirklich so gesehen wird, kann ichs natürlich nicht ändern, aber nachvollziehen kann ich das deswegen noch lange nicht.
Nun kann man sich aufgrund des humanistischen Gesichtspunktes in unserer Diskussion (NICHT juristisch gesehen, das ist mir klar) "streiten" , ob man Terroristen ungeachtet, was mit ihnen in der Heimat passiert, abschieben sollte oder nicht.
Was das europäische Recht betrifft, sehe ich das ähnlich wie mit dem deutschen Recht: er ist (noch) kein Europäer, nur weil er in Europa Asyl beantragt hat.
Kann man zwar alles juristisch so sehen (und wird ja offensichtlich auch so gesehen), aber wollte dennoch mal einen anderen Gedankenansatz reinbringen - und ja, ich weiß, dass diesen nicht jedermann gut finden wird, aus humanistischen Gründen.
Nur zum Verständnis:
mir gehts nicht darum geht, Terroristen usw. in ihrem Land foltern zu lassen, sondern dass es in meinen Augen in der eigenen Verantwortung solch eines Menschen liegt, mit den Konsequenzen zu leben,
wenn er wüsste, in D
wäre er dann
nicht geschützt, wenn er hier etwas "ausfrisst".
Es ist und bleibt für mich ein Unding, dass Terroristen und andere Straftäter - schon vor der Einreise in D genau wissen können, dass sie hier vor Abschiebung sicher sind oder sogar eigens wegen dieser Sicherheit hier Asyl beantragen können.
"
wenn er wüsste, in D
wäre er dann
nicht geschützt, "
-> wenn es denn eine Gesetzesänderung diesbezüglich gäbe, woran natürlich auch ich nicht glaube, dass es das jemals geben wird, weil zu viele dagegen wären.
Aber wie gesagt, er ist
kein hießiger Staatsbürger und wüsste vorher, was ihm droht, wenn er mit dem Gesetz
massiv in Konflikt käme - nämlich die Abschiebung ohne gesetzliche "Schonung" seitens der deutschen oder europäischen Rechtsprechung.