Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
26.07.2018 um 08:42@Tussinelda
Also dann deklariere ich das jetzt nachträglich als meine Meinung.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das nun gehen sollte: viele Leute (z.B. damals in der DDR) befinden sich in einer Botschaft, können weder in das Zielland, aber auch nicht in das Heimatland zurück geschickt werden.
Wie soll das rein logistisch gehen?
Deshalb bleibe ich noch immer dabei:
Das ist nun der Unterschied obwohl gleicher Mensch und gleicher Vorgang (Asyl beantragt und abgelehnt):
- von woanders aus beantragt -> er muss bei Ablehnung zurück - egal was ihm in der Heimat droht (denke ich zumindest)
- von D aus beantragt -> er muss im Zweifelsfalle bzw unter bestimmten Vorraussetzungen nicht zurück, nur weil er unter dem "Schutzschirm Deutschland" ist ... selbst wenn er sich eigens zu diesem Zwecke (sich irgendwelcher Strafen zu entziehen) nach D aufgemacht hatte.
Ich verstehe es echt nicht, wo der Unterschied zwischen Asylbeantragung woanders und in D sein soll - bezogen auf das GG und EU-Gesetze?
Optimist schrieb:Er würde eine Ablehung bekommen - so wie er auch in D eine bekäme - aber von der Botschaft aus müsste er dann in seine Heimat zurück.hier hatte ich leider vergessen dazu zu schreiben, dass ich das annehme.
Also dann deklariere ich das jetzt nachträglich als meine Meinung.
Ich kann mir nicht vorstellen, wie das nun gehen sollte: viele Leute (z.B. damals in der DDR) befinden sich in einer Botschaft, können weder in das Zielland, aber auch nicht in das Heimatland zurück geschickt werden.
Wie soll das rein logistisch gehen?
Deshalb bleibe ich noch immer dabei:
Das ist nun der Unterschied obwohl gleicher Mensch und gleicher Vorgang (Asyl beantragt und abgelehnt):
- von woanders aus beantragt -> er muss bei Ablehnung zurück - egal was ihm in der Heimat droht (denke ich zumindest)
- von D aus beantragt -> er muss im Zweifelsfalle bzw unter bestimmten Vorraussetzungen nicht zurück, nur weil er unter dem "Schutzschirm Deutschland" ist ... selbst wenn er sich eigens zu diesem Zwecke (sich irgendwelcher Strafen zu entziehen) nach D aufgemacht hatte.
Ich verstehe es echt nicht, wo der Unterschied zwischen Asylbeantragung woanders und in D sein soll - bezogen auf das GG und EU-Gesetze?