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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 13:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja genau, fundierte Verfahren per Video am besten. wurde ja auch schon vorgeschlagen, in 48 Stunden, ganz klar.......oder wie wolltest Du das machen, wenn doch alles außerhalb Europa stattfinden soll? Wie sieht es dann aus mit Fristen, Einsprüchen, Vorbereitung, Rechtsberatung? Alles in kürzester Zeit
Ich glaube, es reicht bei vielen schon, wenn man ihnen mal diese Märchen ausredet, dass es hier Geld für nichtstun gibt.
Dass es erstmal überhaupt keine Arbeit gibt und dass man hier nicht mit offenen Armen empfangen wird.

Abgesehen davon würde eine Abschiebung generell entfallen, wenn der Spaß außerhalb Europas stattfindet. Und wer spricht von 48 Stunden? Wenn man das ganze auf maximal einen oder zwei Monate eindampfen kann, ist das schon ein Riesenfortschritt. Das würde auch dafur sorgen, dass auch die Information "bringt nix" schneller im Herkunftsland ankommt.
Ideal wäre da natürlich ein Küstenstandort, wohin man dann die "geretteten" Flüchtlinge aus dem Mittelmeer hinfahren kann.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 14:17
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:eckhart schrieb:
Wie macht man sich nicht lächerlich?
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:Das weisst Du nicht??
Wenn ich von einem Land eine Bestätigung verlange und sie von einem Minister kommt - sollte ich Zweifel haben, halte ich Rücksprache. Aber Deutsche und Diplomatie - wenn der Scheck nicht funktioniert, versagen sie.
Ich hatte nicht geschrieben, dass die Bestätigung von einem Minister kam!
Zitat von eckharteckhart schrieb:Das Gericht in Gelsenkirchen hat sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass der tunesische Minister für Menschenrechte versicherte, Sami A. müsse in Tunesien Folter nicht fürchten.
Zitat von eckharteckhart schrieb:Dem Gericht war diese Aussage - kolportiert über die „Bild“-Zeitung - aber nicht genug. Es verlangte eine individualbezogene diplomatische Zusicherung von tunesischer Seite, dass Folter nicht zu befürchten sei.
Darin sehe ich keinen Grund für:
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:DE, Germana Banana möchte schon ernsthaft und respektvolle Außenpolitik betreiben,macht sich vollkommend lächerlich.
Wie also macht man sich nicht lächerlich? @Abahatschi ?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 14:29
„Ich kann Ihnen versichern und ich kann garantieren: Bei uns gibt es keine Folter“, sagte der tunesische Minister für Menschenrechte, Mehdi Ben Gharbia, der „Bild“-Zeitung. „Wir sind ein demokratischer Staat und unsere Gerichte handeln nach Recht und Gesetz. Es ist absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet, einem tunesischen Staatsbürger könnte hier Folter drohen.“
https://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-will-ihn-abschieben-tunesischer-minister-verspricht-wir-werden-den-bin-laden-leibwaechter-nicht-foltern_id_8859414.html
Doch Menschenrechtsorganisationen sehen das anders als der tunesische Minister. Die Folterung von Inhaftierten sei weiterhin allgegenwärtig, kritisierte Amnesty International in seinem Länderbericht für 2017 und 2018. Die tunesische Regierung tue entgegen ihrer Zusagen nur wenig, um das zu ändern. Der Bericht erwähnt auch den Fall eines abgeschobenen Terrorverdächtigen, zu dem Menschenrechtlern kein Zugang gewährt wird. Er kam: aus Deutschland.
Wenn verlangt werden sollte, Gerichte sollten Zeitungen glauben, welcher?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 14:52
@eckhart
Ich sehe Du hast keine Auslandserfahrung.
DE macht sich lächerlich! Unterstütze Du weiter diese Politik!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 14:56
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:DE macht sich lächerlich! Unterstütze Du weiter diese Politik!
Selbst wenn Du der Meinung sein solltest, dass sei allgemein bekannt, bedarf es einer Quelle.
Kann ja nicht so schwer sein!


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:06
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Ich verlasse mich auch nicht auf Zeitungen.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Aber auf die von Usern, denen du zugeneigt bist. Alles klar. :D
ja bin halt auch nur ein Mensch, der nicht ganz objektiv urteilt.
Du würdest doch umgedreht eher rechtslastigen Quellen auch nicht trauen.
Diesen traue ich auch nicht in jedem Fall oder eher selten, linken glaube ich aber auch nicht alles. Jedoch denke ich, selbst bei den Rechten könnte hin und wieder vielleicht auch mal das eine oder andere Körnchen Wahrheit dran sein.
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:Wenn ein Gericht eine Abschiebung veranlasst, dann veranlasst es diese.
ist klar und das ist natürlich nicht zu ändern, auch wenn es einem persönlich gegen den Strich geht.
Persönlich empfinde ich es nicht richtig, wenn dann Menschen weder aus dem Schlaf, noch aus dem Unterricht gerissen werden.
...
Mir persönlich ist es auch lieb, wenn Gefährder weg sind, das spielt für die Urteilsbegründung aber keine Rolle.
freut mich, dass du das auch so empfindest (bzw. war mir das schon vorher klar, mich freut, dass dies ein nicht-rechtsgesinnter user/in auch mal so direkt schreibt - in dem Zusammenhang wenn es um Rechtsstaatlichkeit geht).

Ja, ich weiß, auch DAS (integrierte Menschen abzuschieben und irgendwo rauszuholen) ist rechtsstaatlich.
Genauso ist es mir wichtig, dass man sich für die Leute einsetzt, wie im Falle Bisvi. Auch hier gibt es Rechtsmittel, die ein Urteil aufheben können.
Nur wird man nicht in jedem Falle etwas dagegen machen können oder doch?
Um so dringender wäre endlich mal ein Einwanderungsgesetz, welches dann solche Sonderfälle mit behandelt, damit endlich einheitliche Lösungsmöglichkeiten vorhanden wären und nicht jedr Fall einzeln ...
Wenn ein Gericht eine Abschiebung vorerst verhindert, da es zu der Erkenntnis kommt, dass es Abschiebehinderungsgründe, wie zum Beispiel Folter gibt, dann entscheidet es dies so. Und daran gibt es dann nichts zu rütteln, es sei denn man klagt gegen dieses Urteil.
ja ist auch klar. Nur wird ja eine Klage nichts bringen, weil das GG dies ja so verlangt.
letztendlich wird hier auch wieder nur pauschalisiert: "die Bösen dürfen bleiben, die Guten werden abgeschoben". Das ist eine Aussage die so nicht stimmt.
Ja, war etwas pauschal ausgedrückt, aber dachte, es sei klar, dass es nicht wirklich in jedem Falle so ist.
Jedoch lassen sich mMn gewisse Tendenzen erkennen.

Und nun noch etwas zu Gefährder oder Terrorist welche ins Land kommen unter dem Vorwand "Asyl" und gesagt wird, sobald er auf deutschem Boden ist, gilt für ihn das Gleiche wie für Alle Anderen im Lande:
Das Asylrecht macht doch in bestimmten Dingen auch Unterschiede, behandelt nicht wirklich jeden wie einen Einheimischen (z.B. Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht).
Dafür ist es ja ein Recht, was eben genau nur für eine Gruppe (nämlich Asylsuchende) gilt und nicht für alle Einheimischen.
Ich könnte mir vorstellen, vielen geht das genauso:
mir ist es auch lieb, wenn Gefährder weg sind,
Wo wäre nun das Problem, das Asylrecht dahingehend zu ändern, dass Gefährder und Terroristen ohne wenn und aber abgeschoben werden könnten?

Das hat mMn nichts mit dem GG zu tun, denn man könnte es so auslegen, dass für einen Asylbewerber (noch nicht eingebürgert) nur die Gesetze in seinem Heimatland gelten (wer in solch einem Land lebt und nicht nach D kommt, für den kann ja D auch nichts tun).
Wie gesagt, das Asylrecht macht ja sowieso schon Unterschiede zwischen Asylbewerbern und Einheimischen.

Dadurch dass man vjedoch on gesetzeswegen jedoch nicht so sieht (es gilt für alle das GG), können von überall Gefährder ganz leicht nach D kommen, unter dem Vorwand "Asyl" - das kann doch nun auch nicht der Sinn der Sache sein, finde ich.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja genau, fundierte Verfahren per Video am besten. wurde ja auch schon vorgeschlagen, in 48 Stunden, ganz klar.......oder wie wolltest Du das machen, wenn doch alles außerhalb Europa stattfinden soll? Wie sieht es dann aus mit Fristen, Einsprüchen, Vorbereitung, Rechtsberatung? Alles in kürzester Zeit......
dazu hatte Stuff schon geantwortet und ich bin so ziemlich mit ihm einer Meinung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:14
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Um so dringender wäre endlich mal ein Einwanderungsgesetz, welches dann solche Sonderfälle mit behandelt, damit endlich einheitliche Lösungsmöglichkeiten vorhanden wären und nicht jedr Fall einzeln
Nochmals, jeder Mensch hat das recht auf ein faires Gerichtsverfahren, sprich eine individuelle Beurteilung. Es stellt auch eine einheitliche Lösung dar, dass Menschen denen Folter und Tod droht nicht dort hin abgeschoben werden, unabhängig davon ob es sich um einen Gefärder oder einen Blumenverkäufer handelt. In einem menschenrechtskonforen Staat wirst Du nie, ich wiederhole nie vorfinden, dass jemand einfach anhand seines Arschlochstatus abgeschoben wird ohne das sein Fall individuell beurteilt wird. Kann irgendwie doch nicht all zu schwer sein das zu begreifen, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:20
@wichtelprinz
hast du auch das mit gelesen?:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das hat mMn nichts mit dem GG zu tun, denn man könnte es so auslegen, dass für einen Asylbewerber (noch nicht eingebürgert) nur die Gesetze in seinem Heimatland gelten (wer in solch einem Land lebt und nicht nach D kommt, für den kann ja D auch nichts tun).
Wie gesagt, das Asylrecht macht ja sowieso schon Unterschiede zwischen Asylbewerbern und Einheimischen.

Dadurch dass man jedoch von gesetzeswegen es NICHT so sieht (es gilt für alle das GG), können von überall Gefährder ganz leicht nach D kommen, unter dem Vorwand "Asyl" - das kann doch nun auch nicht der Sinn der Sache sein, finde ich.
Und vor allem DAS:
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo wäre nun das Problem, das Asylrecht dahingehend zu ändern
darum gehts ja hier im Faden. Nicht um den Ist-Zustand und dass man deswegen dies und jenes nicht ändern kann, sondern um eine Veränderung.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:25
@Optimist
Nochmals, vielleicht dieses mal. Es wird keine Gesetzesänderung geben die einen Automatismus in Sachen Abschiebung ohne individuelle Beurteilung vorsieht, denn dies wären gegen die Menschenrechte und somit gegen die in Deiner Verfassung verankerten Artikel. Hoffe es kommt jetzt an.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:28
@Optimist
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Wo wäre nun das Problem, das Asylrecht dahingehend zu ändern
Muss man dir jetzt noch Artikel 1 ds Grundgesetzes erklären, der bindend für alle anderen Gesetze ist?

Muss man dir auch die EMRK erklären, die Deutschland unterzeichnet hat und daher bindend ist?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 15:39
Da muss ein solides Einwanderungsgesetz her.Was haben etablierte Parteien eigentlich die letzten 3 Jahre gemacht, was in eine konstruktive Richtung geht?Das Land funktioniert gefühlt nur noch "rechts" und "links"..ich frag mich, wo die Mitte bleibt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 16:29
@tudirnix
@wichtelprinz

Euch ist aber auch klar, dass man da ohne weiteres tricksen kann, oder?
Katlsruhe hat z.B. die Möglichkeit offen gelassen, dass man sich zusicherungen des Zielstaates einholt.

Wenn beispielsweise Deutschland einen Vertrag mit den Ländern wohin es gängigerweise abschiebt schließt, der Folter und todesstrafe von Menschen die aus D zurückgeführt worden sind ausschließt, ist das Ganz ohne weiteres machbar


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 16:37
@shionoro

Und dir ist aber auch klar, dass wir gerade über genau einen solchen Fall seitenweise diskutieren?

Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden soll, bis es die Zusicherung hat, ein schriftlich diplomatisches Dokument, dass Sami A. eben nicht von Folter bedroht ist. Man hätte nur auf das Schriftstück warten brauchen.
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Katlsruhe hat z.B. die Möglichkeit offen gelassen, dass man sich zusicherungen des Zielstaates einholt.
Diesbezüglich wollte das Verwaltungsgericht eben verfahren.

Blätter doch noch mal was zurück.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 17:35
@tudirnix

Es ging aber im zuge der diskussion darum, dass man gesetze anpassen muss. Hier wurde so getan, als ginge das gar nicht diesbezüglich.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 18:25
@tudirnix
Bist du jetzt dafür dass Sami A. letztendlich rechtlich korrekt abgeschoben wird?
Zitat von VymaanikaVymaanika schrieb:Was haben etablierte Parteien eigentlich die letzten 3 Jahre gemacht, was in eine konstruktive Richtung geht?
Es fehlt geht der deutsche Donald Trump. Also jemand mit Drive, der was vorantreibt


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 18:27
Zitat von tudirnixtudirnix schrieb:dass Sami A. vorerst nicht abgeschoben werden soll, bis es die Zusicherung hat, ein schriftlich diplomatisches Dokument, dass Sami A. eben nicht von Folter bedroht ist. Man hätte nur auf das Schriftstück warten brauchen.
Ich bin der Meinungen dann sollen die Bemühungen dahin gehen, dann holt man sich doch das Papier und nicht den Typen.

Und wenn das Verwaltungsgericht was „will“ soll halt früher faxen oder wegen mir eine Ausreisesperre bei der Grenzkontrolle direkt in System eingeben. Ohh, Neuland...Computer & Digitalisierung, ich nehme den Vorschlag zurück.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 18:57
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Das hat mMn nichts mit dem GG zu tun, denn man könnte es so auslegen, dass für einen Asylbewerber (noch nicht eingebürgert) nur die Gesetze in seinem Heimatland gelten (wer in solch einem Land lebt und nicht nach D kommt, für den kann ja D auch nichts tun).
Wie gesagt, das Asylrecht macht ja sowieso schon Unterschiede zwischen Asylbewerbern und Einheimischen.
was ist das denn für eine Aussage bitte? Wir sollen in Deutschland die Gesetze des Heimatlandes eines Asylbewerbers anwenden? Geht es eigentlich noch? Und dass das Asylrecht einen Unterschied macht zwischen Asylbewerbern und Einheimischen ist falsch. Es gilt nämlich gar nicht für Einheimische, liegt in der Natur der Sache, somit kann man gar nicht davon sprechen, dass es einen Unterschied macht, wenn es sich von vorneherein nur um eine bestimmte Gruppe handeln KANN, für die diese Gesetze angewendet werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 19:19
so, lassen wir doch mal eine Richterin zu Wort kommen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/abschiebungen-und-asyl-das-sagen-verwaltungsrichter-zu-debatte-a-1219728.html
Kreuder-Sonnen: Ich finde die Art bedenklich, wie diese Vorfälle von den verantwortlichen Politikern gesteuert und kommentiert werden. Insgesamt muss festgehalten werden, dass auch bei den Rufen nach schärferen Gesetzen und schnelleren Abschiebungen ein besorgniserregendes Rechtsstaatsverständnis zutage tritt.

SPIEGEL ONLINE: Was meinen Sie genau?

Kreuder-Sonnen: Die vielen Gesetzesänderungen, um Asylverfahren zu beschleunigen, gehen an die Grenze des verfassungsrechtlich Zulässigen. Asylsuchende sind vor den Verwaltungsgerichten längst Kläger zweiter Klasse, weil für sie bestimmte Regelungen gelten. Sie haben erhöhte Mitwirkungspflichten und gleichzeitig kürzere Fristen für die ohnehin beschränkten Rechtsmittelmöglichkeiten. Sollte der Bundesinnenminister darauf aus sein, Asylsuchende künftig schon während eines laufenden Gerichtsverfahrens abzuschieben, ginge das eindeutig zu weit.
..........
SPIEGEL ONLINE: Der nach Tunesien abgeschobene Sami A. soll Leibwächter von Osama Bin Laden gewesen sein - viele würden wohl kaum verstehen, wenn so jemand zurückgeholt würde. Hat der Rechtsstaat ein Problem?

Kreuder-Sonnen: Im Gegenteil! Der Rechtsstaat hätte ein ernsthaftes Problem, wenn er Menschen in Staaten abschieben würde, in denen ihnen Todesstrafe oder Folter drohen. Unsere Verfassung macht keinen Unterschied zwischen unbescholtenen Menschen, Straftätern oder sogenannten Gefährdern. Wenn die Allgemeinheit das nicht versteht, dann muss gegebenenfalls auch die Justiz diese Grundprinzipien besser vermitteln. Das grundsätzlichere Problem sehe ich aber bei den Politikern.



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 19:23
Ohne die betreffenden CSU-Politiker beim Namen zu nennen, hat der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, deutliche Kritik an Äußerungen führender Christsozialer zur Flüchtlingspolitik geübt. Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete er den Ausdruck "Herrschaft des Unrechts", den CSU-Chef Horst Seehofer im Februar 2016 im Zusammenhang mit der Aufnahme vieler Flüchtlinge verwendet hatte, als "inakzeptable" Rhetorik: "Sie möchte Assoziationen zum NS-Unrechtsstaat wecken, die völlig abwegig sind."
Ohne die CSU beim Namen zu nennen!
Weil - das betrifft uns alle!
Nach Ansicht Voßkuhles gerät der Rechtsstaat im Zuge der Flüchtlingskrise zunehmend unter Druck. Der Verfassungsgerichtspräsident sieht dafür verschiedene Indizien: eine überzogene Rhetorik von Politikern; die mögliche Umgehung von Gerichtsentscheidungen; vor allem aber die Tatsache, dass rechtliche Regeln mit Erwartungen überzogen würden, die eigentlich politische Antworten erforderten.

"Wir müssen uns trotzdem bemühen, die Rechtslage klarer zu gestalten"
Als Beispiel nannte Voßkuhle die Forderung, Flüchtlinge an der Grenze ohne rechtsstaatliche Prüfung zurückweisen. Das sei eine komplizierte rechtliche Fragestellung, daher müsse man mit pauschalen Aussagen darüber, was zulässig ist und was nicht, sehr vorsichtig sein. Wer hier zu sehr vereinfache, der erwarte vom Rechtsstaat etwas, das der gar nicht leisten könne: "Es ist eben keine Frage des Rechtsstaats, ob man es schafft, eine europäische Lösung in der Flüchtlingsfrage zu formulieren. Das ist eine Frage der Politik:"
https://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsgerichtspraesident-vosskuhle-ruegt-asyl-rhetorik-der-csu-1.4069988

Und zum Disput hier in diesem Thread:
Ganz grundsätzlich sagte Voßkuhle aber: Gerichtliche Entscheidungen seien "von anderen Hoheitsträgern zu akzeptieren und umzusetzen". Andernfalls wäre das ein Verstoß gegen das rechtsstaatliche Versprechen, "der nicht zu tolerieren ist".



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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

25.07.2018 um 20:01
Zitat von shionoroshionoro schrieb:Es ging aber im zuge der diskussion darum, dass man gesetze anpassen muss. Hier wurde so getan, als ginge das gar nicht diesbezüglich.
Du kannst Gesetze bis zu einer bestimmten Grenze anpassen, darüber hinaus geht nicht. Sollte Dir bekannt sein.


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