Optimist schrieb:Ich verlasse mich auch nicht auf Zeitungen.
tudirnix schrieb:Aber auf die von Usern, denen du zugeneigt bist. Alles klar. :D
ja bin halt auch nur ein Mensch, der nicht ganz objektiv urteilt.
Du würdest doch umgedreht eher rechtslastigen Quellen auch nicht trauen.
Diesen traue ich auch nicht in jedem Fall oder eher selten, linken glaube ich aber auch nicht alles. Jedoch denke ich, selbst bei den Rechten könnte hin und wieder vielleicht auch mal das eine oder andere Körnchen Wahrheit dran sein.
tudirnix schrieb:Wenn ein Gericht eine Abschiebung veranlasst, dann veranlasst es diese.
ist klar und das ist natürlich nicht zu ändern, auch wenn es einem persönlich gegen den Strich geht.
Persönlich empfinde ich es nicht richtig, wenn dann Menschen weder aus dem Schlaf, noch aus dem Unterricht gerissen werden.
...
Mir persönlich ist es auch lieb, wenn Gefährder weg sind, das spielt für die Urteilsbegründung aber keine Rolle.
freut mich, dass du das auch so empfindest (bzw. war mir das schon vorher klar, mich freut, dass dies ein nicht-rechtsgesinnter user/in auch mal so direkt schreibt - in dem Zusammenhang wenn es um Rechtsstaatlichkeit geht).
Ja, ich weiß, auch DAS (integrierte Menschen abzuschieben und irgendwo rauszuholen) ist rechtsstaatlich.
Genauso ist es mir wichtig, dass man sich für die Leute einsetzt, wie im Falle Bisvi. Auch hier gibt es Rechtsmittel, die ein Urteil aufheben können.
Nur wird man nicht in jedem Falle etwas dagegen machen können oder doch?
Um so dringender wäre endlich mal ein Einwanderungsgesetz, welches dann solche Sonderfälle mit behandelt, damit endlich einheitliche Lösungsmöglichkeiten vorhanden wären und nicht jedr Fall einzeln ...
Wenn ein Gericht eine Abschiebung vorerst verhindert, da es zu der Erkenntnis kommt, dass es Abschiebehinderungsgründe, wie zum Beispiel Folter gibt, dann entscheidet es dies so. Und daran gibt es dann nichts zu rütteln, es sei denn man klagt gegen dieses Urteil.
ja ist auch klar. Nur wird ja eine Klage nichts bringen, weil das GG dies ja so verlangt.
letztendlich wird hier auch wieder nur pauschalisiert: "die Bösen dürfen bleiben, die Guten werden abgeschoben". Das ist eine Aussage die so nicht stimmt.
Ja, war etwas pauschal ausgedrückt, aber dachte, es sei klar, dass es nicht wirklich in jedem Falle so ist.
Jedoch lassen sich mMn gewisse Tendenzen erkennen.
Und nun noch etwas zu Gefährder oder Terrorist welche ins Land kommen unter dem Vorwand "Asyl" und gesagt wird, sobald er auf deutschem Boden ist, gilt für ihn das Gleiche wie für Alle Anderen im Lande:
Das Asylrecht macht doch in bestimmten Dingen auch Unterschiede, behandelt nicht wirklich jeden wie einen Einheimischen (z.B. Arbeitsrecht, Aufenthaltsrecht).
Dafür ist es ja ein Recht, was eben genau nur für eine Gruppe (nämlich Asylsuchende) gilt und nicht für alle Einheimischen.
Ich könnte mir vorstellen, vielen geht das genauso:
mir ist es auch lieb, wenn Gefährder weg sind,
Wo wäre nun das Problem, das Asylrecht dahingehend zu ändern, dass Gefährder und Terroristen ohne wenn und aber abgeschoben werden könnten?
Das hat mMn nichts mit dem GG zu tun, denn man könnte es so auslegen, dass für einen Asylbewerber (noch nicht eingebürgert) nur die Gesetze in seinem Heimatland gelten (wer in solch einem Land lebt und nicht nach D kommt, für den kann ja D auch nichts tun).
Wie gesagt, das Asylrecht macht ja sowieso schon Unterschiede zwischen Asylbewerbern und Einheimischen.
Dadurch dass man vjedoch on gesetzeswegen jedoch nicht so sieht (es gilt für alle das GG), können von überall Gefährder ganz leicht nach D kommen, unter dem Vorwand "Asyl" - das kann doch nun auch nicht der Sinn der Sache sein, finde ich.
Tussinelda schrieb:ja genau, fundierte Verfahren per Video am besten. wurde ja auch schon vorgeschlagen, in 48 Stunden, ganz klar.......oder wie wolltest Du das machen, wenn doch alles außerhalb Europa stattfinden soll? Wie sieht es dann aus mit Fristen, Einsprüchen, Vorbereitung, Rechtsberatung? Alles in kürzester Zeit......
dazu hatte Stuff schon geantwortet und ich bin so ziemlich mit ihm einer Meinung.