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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 11:38
Zur Erinnerung
Beitrag von Tussinelda (Seite 1.657)
@Destructivus


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 11:52
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ch werde es nicht unkommentiert stehen lassen, wenn Du Falsches behauptest od
Faktencheck kann gern durchgeführt werden. Du meinst Deine Versuche etwas darzustellen sollten von Erfolg gekrönt sein?
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wände die nichtmal bis zur Decke gehen, Zimmer mit bis zu 7 Betten, sanaitäte Gemeinschaftsräume,...
Da Du scheinbar auch nicht in der Lage bist zu verstehen auch noch mal für Dich, nur weil @Tussinelda
laufend was falsches behauptet, Du Dich scheinbar meinst anschließen zu müssen damit diese Fakenews noch von mehreren übernommen werden könnten
In ihnen entstehen eine Erstaufnahmeeinrichtung mit geschlossenen Wohnräumen sowie die Büros des Bundesamtes für Migration, der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung sowie des Gesundheitsamts. https://weserreport.de/2016/04/weser/nord/notunterkunft-im-vulkangebaeude-ist-fertig-gestellt/
Vielleicht gelingt es Euch ja auch noch eines Tages Notunterkünfte von Erstaufnahmezentren zu unterscheiden. Die Hoffnung soll man nie aufgeben.
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Und da fragst du noch kackend dreißt, warum in einer solchen Unterkunft jemand einen Lagerkoller bekommen kann, als würden die Umstände gar keine Rolle spielen.
Ich glaube eher das es ziemlich verherend ist falsche Behauptungen aufzustellen und dann zu behaupten die Straftaten einiger könnten darauf zurückzuführen sein. Nochmals es sind Fakenews das es in der Erstaufnahmeeinrichtung
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wände die nichtmal bis zur Decke gehen
gibt.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Opfergruppen werden nicht bestimmt, sondern "ergeben" sich leider. Und dann muss man sie benennen und schützen
Wie wäre es mal die Täter dieser Unterdrückung konsequent umzusetzen, anstatt die Opfer? Mir wird schlecht wenn ich Deiner Argumentation folge. Die Frauen sollen sich "verstecken" weil solche Menschen in Deutschland scheinbar ihr unwesen treiben dürfen. Wer sich nicht regelkonform verhält hat hier nicht allzuviel zu suchen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:08
@neugierchen

Mal davon abgesehen das dieser Artikel von 2016 ist, wo steht dort geschrieben das Menschen nicht dennoch in den anderen Räumlichkeiten untergebracht werden? Vorallem was passiert bei Überbelegung. Dein 3-Sterne Hotel, wie du diese Einrichtung ziemlich zynisch bezeichnest, macht bei Überfüllung was? Sie wird alle möglichen Räumlichkeiten nutzen.
Desweiteren: Wo steht genau geschrieben das nur Flügel B und C zum Ankerzentrum wird und wo steht geschrieben, dass dies in allen Ankerzentren so aussehen wird?
2016 gab es noch gar keine "Ankerzentren".


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:11
@Bone02943
tja dann mach Dich schlau …
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: wo steht dort geschrieben das Menschen nicht dennoch in den anderen Räumlichkeiten untergebracht werden?
Wo steht geschrieben das wir nächstes Jahr noch überhaupt jemanden Asyl gewähren? Dann bräuchten wir har keine Erstaufnahmeeinrichtung mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:14
@neugierchen

Es geht doch um deine Behauptungen wie toll diese Ankerzentren aussehen werden. Doch da kommt nur heiße Luft und nichts konkretes. Ein Beitrag von 2016 zeichnet noch kein allgemeines Bild über diese uminösen Ankerzentren.
Also was ist nun mit deinem Ankerzentrum? Versteckst du es jetzt hinter einer Erstaufnahmeeinrichtung von 2016, die man nun möglicherweise gar nicht mehr als Ankerzentrum braucht?
Lustig.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:18
@Realo

Erstmal abwarten. Die Schlussfolgerungen vom EU Gipfel sind noch keine Gesetze.

Schade allerdings, dass du meiner Nachfrage ausweichst.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:23
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Ein Beitrag von 2016 zeichnet noch kein allgemeines Bild über diese uminösen Ankerzentren.
Tja, vielleicht solltest Du einfach mal meine Post, und auch die verlinkten Artikel lesen …

Das Erstaufnahmezentrum ist eröffnet worden... der Pachtvertrag läuft über 10 Jahre, also wird in der Zeit höchstwahrscheinlich kein neues Zentrum eröffnet werden. Also musst Du auf eine neue Baubeschreibung noch bis 2026 warten.

Für alles andere befrag Deine Glaskugel. Interessant finde ich das Du häufig darauf hinweist das immer weniger Flüchtlinge kommen. Gleichzeitig machst du Dir Gedanken das die vorhandenen Kapazitäten die aus Erfahrungen von 2015 geschaffen wurden nicht ausreichen. Hast Hoffnung das no Borders kommt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:24
@neugierchen
Du kapierst echt nichts. Es war eine Notunterkunft, so lange es noch keine Erstaufnahmeeinrichtung war, weil es noch nicht fertiggestellt war. Wenn alles fertig gestellt ist, dann ist es insgesamt eine Erstaufnahmeeinrichtung, weil dann nämlich alles unter einem Dach ist. Deshalb war es zuerst nur eine Notunterkunft. Notunterkunft gibt es nicht mehr, wenn es fertig gestellt ist. Man lebt dann dort so, wie beschrieben.......
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Wo steht geschrieben das wir nächstes Jahr noch überhaupt jemanden Asyl gewähren? Dann bräuchten wir har keine Erstaufnahmeeinrichtung mehr.
ja, das würde Dich freuen.......aber Du bist dann doch sowieso weg, also kann es Dir auch egal sein, oder?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:28
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Für alles andere befrag Deine Glaskugel. Interessant finde ich das Du häufig darauf hinweist das immer weniger Flüchtlinge kommen. Gleichzeitig machst du Dir Gedanken das die vorhandenen Kapazitäten die aus Erfahrungen von 2015 geschaffen wurden nicht ausreichen. Hast Hoffnung das no Borders kommt?
Es geht um deine heißt geliebten Ankerzentren. Ich sehe derzeit nicht viele Standorte, an denen solche Ankerzentren eingerichtet werden sollen. Was mich natürlich dazu bringt zu glauben, sie könnten auch mal überfüllt sein. Und dann werden diese "3-Sterne Hotels" nicht ausreichen, evtl. auch schon die Flügel B+C nicht, sollte daraus mal ein Ankerzentrum werden.
Dann aber sind wir wieder bei Unterkünften, an denen die Wände nichtmal bis zur Decke reichen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Es war eine Notunterkunft, so lange es noch keine Erstaufnahmeeinrichtung war
Wie viele Fakenews magst Du noch verbreiten?

Aus Kapazitätsgründen wurde 2015 dringend eine neue Möglichkeit gesucht Flüchtlinge unterzubringen. Dann wurde mit einem Investor, Besitzer und Bauherr vieler Immobilien ein Pachtvertrag über ein bis dahin leerstehendes Gebäude mit drei Flügeln geschlossen. In einem Flügel wurde eine Notunterkunft errichtet, die war vorrangig fertigzustellen. Das Erstaufnahmezentrum wurde etwas später fertig und ist in zwei Flügeln untergebracht. Den Pachtvertrag werde ich Dir sicherlich nicht online stellen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:30
@neugierchen

Wie sieht es denn im Flügel A heute aus?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:31
@Bone02943
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Wie sieht es denn im Flügel A heute aus?
Verwohnter als er übergeben wurde.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:48
@neugierchen
sag mal, was ist so schwer, das Ding heisst
Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber und Flüchtlinge im Land Bremen
. So. Es war "nur" eine Notunterkunft, so lange es kein ZAST war, da noch nicht alles fertig war. Wo die Menschen leben, das ist die Notunterkunft (weil sie da ja nicht bleiben sollen), wo sie zuerst registriert werden, dass ist die Erstaufnahme, wo Asyl beantragt wird, das ist das BamF......man nennt es Erstaufnahmeeinrichtung, weil sie da zuerst hinkommen, eigentlich heisst es ZAST
Ich kann es Dir nicht noch besser aufdröseln. Vielleicht hilft das:
Unter einem Dach sind nun die Notunterkunft für Flüchtlinge, das Bundesamt für Migration, das Jobcenter, die Zentrale Erstaufnahmestelle sowie das Gesundheitsamt untergebracht.
https://www.weser-kurier.de/region/die-norddeutsche_artikel,-Die-Zast-ist-fertig-_arid,1489619.html

verstehste jetzt?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:54
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Verwohnter als er übergeben wurde.
Das war nicht die Frage, dir ist bewusst dass es mir um den Bauzustand geht, zum Beispiel ob die Wände nun bis rauf zur Decke gehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:54
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wo die Menschen leben, das ist die Notunterkunf
Du lügst. Belege es. Ich weiß es viel viel besser, aber Du kannst Dir gerne die Mühe machen. Ich habe zig mal belegt das es im Wohnflügel abgeschossene Wohnräume gibt.

Ich kann Dir auch erzählen das am gleichen Tag als der Pachtvertrag unterschrieben wurde das Objekt innerhalb der Gruppe an eine andere juristische Person veräußert wurde. Von diesem Objekt kannst Du mir nichts wahres erzählen was ich nicht wissen würde.

Allerdings kannst Du auch versuchen mir zu erklären wie mein Wohnhaus aussieht, dürfte ähnlichen Erfolg haben.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:56
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ich weiß es viel besser, aber Du kannst Dir gerne die Mühe machen. Ich habe zig mal belegt das es im Wohnflügel abgeschossene Wohnräume gibt.
Du weißt außer über einen alten Artikel von 2016 gar nichts.
Und du hast auch nichts belegt, nur das es in den Flügeln B+C abgeschlossene Wohnräume gibt. Die Frage daher ist noch immer, was ist mit denen in A, wo die Wände eben nicht bis rauf zur Decke gehen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 12:59
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb:Du weißt außer über einen alten Artikel von 2016 gar nichts.
Belege es doch …, ich grinse mir hier gerade richtig ein ab … Du willst mir über dieses Objekt etwas erzählen....
Zitat von Bone02943Bone02943 schrieb: was ist mit denen in A, wo die Wände eben nicht bis rauf zur Decke gehen.
Was sollte ich Dir belegen? Warum sollte ich es? Ich kann Dir was verraten, es gab einen zweiten Bauabschnitt, Ihr habt für viel Freude heute gesorgt.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 13:02
@neugierchen
jeder Wohnbereich ist Notunterkunft, wird so genannt. Ob mit offenen oder geschlossenen Wänden spielt dabei keine Rolle. Nein, ich lüge nicht, ich habe es Dir aufgezeigt. Es ist eine Notunterkunft für Flüchtlinge, dort können/müssen sie wohnen, bis Weiteres entschieden ist. Also jeder Wohnraum dort gilt als Notunterkunft. Weil sie keine andere Unterkunft haben, sie sind geflohen, haben hier NIX.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 13:04
@Atrox

Hier werden zwei Diskussionen parallel geführt: "Ankerzentren" (von denen auf EU-Ebene kein Mensch mehr spricht, weil wir inzwischen neue Begriffe dafür haben) und die neue EU-Regelung. Mich interessiert Letzteres; von den Informationen, die sich daraus ergeben, ergibt sich ein neues System der Asylregelung, das mir Angst macht, wenn man es von den schönen Wortverschleierungen loslöst.

Leider kann man hier keine Zeichnungen machen (und ich beherrsche diese Technik am Computer auch nicht), daher kann ich es nur verbal erklären.

Nördlich des Mittelmeers heißen sie "Kontrollierte Zentren innerhalb der EU" (einstmals: "Ankerzentren")
Südlich des Mittelmeers heißen sie "Ausschiffungszentren" (einstmals: "Hot Spots").

Das Ganze kann nur verfassungsmäßig funktionieren, wenn man auch in den "Ausschiffungszentren" Asylanträge stellen kann. Aber
1. gibt es diese angestrebten Zentren dort nicht und bisher verweigern sich alle nordafrikanischen Staaten, solche einrichten zu lassen;
2. gibt es keine europäische Regelung, dort Asylanträge auszulegen und dort oder hier zu bearbeiten; es fehlt auch noch jede rechtliche Grundlage auf EU-Ebene dazu;
3. hat auch niemand, auch die EU nicht, vor, dort oder überhaupt von dort Asylanträge anzunehmen und zu bearbeiten, denn das "Ausschiffungszentrum" heißt ja nicht umsonst Ausschiffungszentrum und nicht etwa Asylprüfungs- oder Asylbearbeitungszentrum.

Sollte es tatsächlich mal kommen, dass dort einige dieser Zentren errichtet werden, handelt es sich um Lager mit einem nach Süden offenen und einem nach Norden geschlossenen Ein- und Ausgang. Durch einen Seiteneingang werden aber all jene Flüchtlinge hereingelassen, die man auf dem Mittelmeer aufgegriffen hat und jene, deren Asylantrag in einem der dortigen "Kontrollierten Zentren" abgelehnt worden ist. Diese Ausschiffungszentren sind also eine nordafrikanische Flüchtlingsdrehscheibe, die eigentlich nur 2 Funktionen hat:

* als Lager für Flüchtlinge, die nicht mehr weiter kommen und nicht nach Europa dürfen
* als "Ausschiffungszentren" für jene Flüchtlinge, die auf Kosten der EU von dort in ihre Heimatländer zurückgeflogen ("ausgeschifft") werden.

In den "Kontrollierten Zentren innerhalb der EU" (einstmals: "Ankerzentren") werden tatsächlich Asylanträge bearbeitet, und sollte es soweit kommen, dass sich die EU auch noch auf Verteilerquoten ("Kontingente") einigt - bisher eine rein freiwillige Angelegenheit der Einzelstaaten -, werden auch entsprechend Flüchtlinge in den Zielländern aufgenommen.

Das betrifft allerdings nur die bereits in Italien und Griechenland befindlichen "Altflüchtlinge". Da das Mittelmeer zu ist und alle von dort ankommenden Neuflüchtlinge direkt wieder in die nordafrikanischen Länder und später in die Ausschiffungszentren ausgeschifft werden, verlieren die "Kontrollierten Zentren innerhalb der EU" ihre Funktion und werden obsolet. Ein Asylverfahren in und für Flüchtlinge in Europa sowie für jene, die nach Europa wollen, kann dann nicht mehr stattfinden, weil es nur noch illegale Möglichkeiten gibt, nach Europa zu kommen, und die werden alle wieder "zurückgeschifft".

Die Folgen?

Sobald Seehofer anfängt dieses Prinzip zu verstehen, macht er Freudensprünge. Merkel hat sich damit selbst abgeschafft und kann eigentlich abtreten.

Vor allem aber gibt es einen Sieger, der sich als einziger zu 100% über diese angestrebte Lösung freut: Das organisierte Schleppertum.

Denn sie wissen jetzt, dass der einzige Weg für die Flüchtlinge nach Europa zu kommen übers Mittelmeer geht; also werden von ALLEN Flüchtlingen, die nach Europa wollen, diese Dienste in Anspruch genommen werden müssen. Und zweitens dürften sie auch Wege finden, die Flüchtlinge über die grünen Grenzen nach Europa zu bringen, hier insbesondere die heiß ersehnten Länder BRD, Österreich, Schweiz und mit Abstrichen Benelux und Frankreich.

wahrscheinlich werden sie bald schon Komplettpakete anbieten vom Heimatland bis Mitteleuropa. Man muss nur all diese "Zentren", die tatsächlichen und die angedachten, möglichst weiträumig umgehen. Nur wenn man bereits im Zielland angekommen ist, kann man auch garantiert einen Asylantrag stellen, der dann auch garantiert bearbeitet wird.

Dann kommen aber auch nur noch die Flüchtlinge, die genug Geld haben, sich diese Dienste auch leisten zu können. Und die Zahl der Wüstenkrepierer und der Mittelmeertoten dürfte nochmal nachhaltig ansteigen. denn jetzt weiß jeder, dass er sich keinerlei Illusionen mehr machen muss, auf "normalem Weg" ins rettende Europa kommen zu können.

Nein, es ist nicht zu früh dieses Fazit zu ziehen. Die angedachten Vorhaben lassen leider keine andere Interpretation mehr zu.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

29.06.2018 um 13:04
@neugierchen

Mir ist völlig egal was du für nötig hälst und über was du alles lachen kannst.
Deine zynische Bemerkung mit dem 3-Sterne Hotel hat dich eh schon disqualifiziert. Auch der ganze andere Schnodder mit dem du nun ablenken willst.
Immerhin kann es ja jeder hier nachlesen, also hau rein und viel spaß bei deinen peinlichen Versuchen das ganze iwie schön zu reden.


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