Gwyddion schrieb:Zu Lande, zu Wasser und bei Kontingentflüchtlingen
das mit den "Kontingentflüchtlingen" hatte ich ja schon geschrieben; die gehen in die Hunderte, also in den Promillebereich derer, die in den Lagern außerhalb Europas "warten".
Wasser- und Landweg sind illegal, denn in den Booten der Schlepper dürften sie eigentlich gar nicht nach Europa und illegal über die Grenzen gehen dürften sie eigentlich auch nicht.
Anders gesagt: Ein Asylbewerber aus Afrika oder Asien, der sich grundsätzlich Chancen ausmalt, hat bezogen auf die Gesetze keine Chance. Er muss also auf eigene Faust riskieren illegal zu kommen.
Genau darum ging es, weil du behauptetest, Asylbewerbern mit Anspruch Asyl zu verweigern, sei gegen die Verfassung. Woraus ich antwortete, dass das politisch schon längst der Fall ist.
Du kannst mir also außer den paar "Kontingentflüchtlingen", die dem entsprechen, was man im Strafrecht "Gnadenerweis" oder "Begnadigung" nennt, nicht sagen, auf welche Weise ein Anspruchsberechtigter in Asien oder Afrika noch bei uns Asyl erhalten kann ohne Gesetze zu brechen, obwohl er nach Europa will, um hier Schutz bzw. Asyl zu genießen.
Danke, mehr wollte ich nicht wissen.