Tussinelda
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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
27.06.2018 um 21:00parabol schrieb:Diese Leute können ordnungsgemäß einen Asylantrag in der deutschen Botschaft indas können sie nicht.....
Asmara (Hauptstadt von Eritrea) stellen.
Mal sehen, wieviele in Deutschland von denen Asyl bekommen würden.
Tussinelda schrieb:Und Deine Doppelmoral @neugierchen kannste stecken lassen, denn auch bei der Namensnennung habe ich auf Gesetze verwiesen, wann das straffrei ist.haste da irgendwas nicht verstanden?
neugierchen schrieb:Aber den Ablehnungsbescheid erstellt das Bamf, nicht der Asylbewerber der macht sich mit falschen Angaben strafbar, denn er erschleicht Leistungen. Wurde Dir aber dargelegt, muss nicht belegt werden.ich habe doch verlinkt, auf was ich mich beziehe, was kapierst Du daran nicht? Ich habe explizit dargelegt, WAS straffrei ist. Alles andere dazu von Dir ist Gewäsch um das es gar nicht ging.......
@Atrox
les meinen post nochmal, auf wen bezog ich mich?
Tussinelda schrieb:Auch da hier einige sowieso gar nicht wissenalso nicht explizit auf Dich, sondern auf alle möglichen user hier und schlussendlich auf den Spruch von neugierchen....sollte klar sein, wenn man dem Verlauf folgt und mein post aufmerksam liest.......ich habe Dich nur angesprochen, um zu erklären, warum ich das postete
Atrox schrieb:Welchen Sinn hat es in einem Thread, der sich mit einer Anpassung der Gesetze denn sonst, mehrfach auf die aktuelle Gesetzeslage zu verweisen und zu sagen „das geht nicht“?jetzt verstanden?