Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.06.2018 um 20:20Ich hatte eher auf eine Widerlegung gehofft. Aber na ja, vielleicht beim nächsten Mal. Schönen Abend noch.
kingari schrieb:Du wirst immer absurderJa, wenn es dich glücklich macht, soll es mir recht sein, auch wenn Logik offenbar nicht so dein Ding ist, aber man kann nicht in jedem Bereich Meister sein.
Realo schrieb:so ungeheuerlich wie dein ganzer Auftritt hier seit 2012.gehen dir die Argumente oder fake news aus? oder warum sprichst du meine Mitgliedschaft an dieser Stelle an, wo von dir Belege erwartet werden für Behauptunge wie diese
Realo schrieb:Wie gesagt, diejenigen die jetzt noch kommen, sind "Altflüchtlinge"also, belege deine Aussage, dann können wir an Hand von Fakten weiter diskutieren
Tussinelda schrieb:Ach so, falsch formuliert.genau.
Realo schrieb:Erweitertes Asylrechterhalten, denn der
Realo schrieb: subsidiärer Schutzist vom Asylrecht entkoppelt, dass Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge in der Regel nicht die Anforderungen der GFK oder des Asylrechts erfüllen und daher erhalten sie den subsidiären Schutz.
Realo schrieb:Erweitertes Asylrecht, subsidiärer Schutz. Schließölich füllen auch (Bürger-)Kriegsflüchtlinge einen Asylantrag aus und nicht etwa einen erweiterten Schutzantrag. Du musst dir also um meine Intelligenz keine Sorgen machen. Was im Art. 16a steht, habe ich heute Nachmittag ein paar Seiten vorher zitiert, aber im Recherchieren bist du nicht so gut, dafür umso besser im Verhetzen (meiner Person).erstmal auf der Zunge zergehen lassen....
Realo schrieb:Erweitertes Asylrecht, subsidiärer Schutz.Letztendlich ist subsidiärer Schutz nicht Anderes als eine eingeschränkte Aufenthaltsgenehmigung da man weder Anspruch auf Einwanderung noch auf Asyl hat. Das erweiterte "Asylrecht" existiert nicht.
Abahatschi schrieb:Wenn das mit den Finger so weiter geht, muss man auch den Irisscan wohl einführen.vielleicht kann man auch das noch überlisten mit Haftschalen oder so?
sacredheart schrieb:Mir (Mann mittleren Alters) steht es völlig frei, einen Schwangerschaftstest bei mir durchzuführen. Er wird negativ sein. Formal weiss ich dass aber erst, wenn ich ihn gemacht habe. Dennoch gelten für mich als Berufstätigen nicht die Regeln, die beim Mutterschutz greifen, egal wie oft ich einen Schwangerschaftstest mache. So ist das mit dem Schutzstatus für Asylberchtigte im Gegensatz zu subsidiär Schutzberechtigten auch.und das soll ein Vergleich sein? ich lache mich schlapp
sacredheart schrieb:Ich versuche es mal für die ganz schlichten Gemüter mit einem Vergleichich weiß ja nicht, wie schlicht das Gemüt sein muss, um auf einen solchen "Vergleich" zu kommen.......leider ist mein Gemüt nicht schlicht genug, um auch nur ansatzweise den Vergleich als solchen erkennen zu können