Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
10.06.2018 um 15:21Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a GG)insideman schrieb:Und was hat das jetzt mit den GFK und dem Recht auf Asyl zu tun?
Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a GG)insideman schrieb:Und was hat das jetzt mit den GFK und dem Recht auf Asyl zu tun?
Die Boko Haram regiert aber nicht in Nigeria. Er ist nicht politisch verfolgt.Realo schrieb:Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a GG)
Das muss kein Staat sein, das kann auch eine bestimmte Gruppierung sein, so wie einstmals z.B. die Roten Khmer. Es kommt eben darauf an, verfolgt zu werden und das leben zu riskieren. "Wer wegen seiner Rasse, Religion.... verfolgt wird, hat Anspruch auf politisches Asyl." Punkt . Von einem Staat steht da nix, weder in der GFK noch im GG. Außerdem ist IS, von dem BH eine Filiale ist, "islamischer STAAT". Also dicker und Asyl-sicherer gehts nun wirklich nicht mehr.insideman schrieb:Die Boko Haram regiert aber nicht in Nigeria
DazuRealo schrieb:Politisch Verfolgte genießen Asyl (Artikel 16a GG)
die Angriffe und Auseinandersetzung mit der Gruppierung „Boko Haram“ sind überwiegend regional begrenzt und weisen nicht die Merkmale eines innerstaatlichen Konflikts i.S. der Vorschrift und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung aufhttp://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2017-N-115822?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1
Ähm naja...Realo schrieb:Also dicker und Asyl-sicherer gehts nun wirklich nicht mehr.
Es gibt einen deutlichen unterschied und der liegt darin, dass das IS Problem ein tatsächlich innerstaatlicher Konflikt ist aber Boko Haram eben nicht.Realo schrieb:Außerdem ist IS, von dem BH eine Filiale ist, "islamischer STAAT". Also dicker und Asyl-sicherer gehts nun wirklich nicht mehr
Ach ja, in Nigeria kann man sich ja zum Nomadentum entscheiden, hatte ich wieder ganz vergessen. Frau und Kinder dann am besten huckepack.kingari schrieb:die Angriffe und Auseinandersetzung mit der Gruppierung „Boko Haram“ sind überwiegend regional begrenzt und weisen nicht die Merkmale eines innerstaatlichen Konflikts
Spielt keine Rolle für einen AsylantragRealo schrieb: Da findest du natürlich sofort eine Wohnung und einen Job. :troll:
Ich habe keinen Gegenwind und will auch nicht nach Nigeria. Ich bevorzuge andere Länder.Realo schrieb:Dann wandere doch nach Nigeria aus. da kriegst du nicht so viel Gegenwinde wie hier. :DSchönen Tag noch, bin jetzt weg.
So lange es die dazu gehörigen Gerichtsurteile gibt, die ganz klar einen innerstaatlichen Konflikt verlangen und nicht einen Konflikt in Teilgebieten.Realo schrieb:Wie lange muss man sich das gefallen lassen und noch anhören?
Deine Polemik nun als verzweifelter Versuch deine Unfähigkeit der rechtlichen Einschätzung zu kaschieren?Realo schrieb:Na, dann war der ganze 2. Weltkrieg nur ein Konflikt in Teilbereichen. Die Luftangriffe auf die Städte sind ja auch vorher angekündigt worden, oder nicht? Außerdem gab es ja auch noch Luftschutzkeller. Hätte also keiner Anspruch auf Asyl gehabt. Und die Juden? Hm, gingen häufig duschen...
Im Asylrecht wird nicht zwischen Krieg und Bürgerkrieg unterschieden. Zudem "wanderte" die Front; es gab also immer "sichere" Gebiete, besonders klar zu erkennen an Italien, das von Süden nach Norden aufgerollt wurde. Wenn in Sizilien geschossen wird, braucht sich ein Mailänder keine Gedanken zu machen und auf die komische Idee kommen, irgendwo anders z.B. in den USA Asyl zu beantragen. Der kann noch ein Jahr warten. und tschüsskingari schrieb: zwischenstaatliche Kriege
aber es ist schon relativ weit abgerutscht in relativ kurzer Zeit.shionoro schrieb:Punktins ist deutschland weit davon entfernt, ein auch nur im vergleich zu europäischen ländern unsicheres land zu sein.