@intruder ich hatte nachträglich noch was korrigiert:
Optimist schrieb:Fazit, es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war, einfach so schön zu uns kommen und sich seiner Strafe in SEINEM Land entziehen, richtig jetzt?
Hier muss ich was korrigieren: "es kann jeder der in seinem Land ein Gewalttäter war und er für seine Tat mit der Todesstrafe rechnen müsste (das Land auch nicht das Gegenteil zusichert), einfach so... zu uns..."
Also jetzt noch mal ganz korrekt mein Fazit:
Wenn ein Gewaltstraftäter in seinem Land für seine Tat mit Todesstrafe rechnen müsste und das Land auch nicht zusichert auf diese zu verzichten...
... kann er sich der Verfolgung und Ahndung dieser Straftat ganz einfach entziehen, indem er nach D kommt.
So, was habe ich nun noch vergessen?
Letzten Endes läuft es doch nun wirklich einfach nur darauf hinaus, dass es MÖGLICH ist, dass sich jemand der Verfolgung und Ahndung einer Strafttat ganz einfach entziehen kann (unter bestimmten Bedinungen) und dann hier ein sorgenfreies Leben haben kann.
Ich kann das nicht gut finden.
Auch nicht, wenn es sich um Deutsche im Ausland handelt. Nur, DIESE sind ja hier nicht von Todesstrafe bedroht, also greift dieser Hinderungsgrund nicht, jedoch für manche Ausländer halt schon.