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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

52.704 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Flüchtlinge, Gesetze, Asyl ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.12.2017 um 23:17
Zitat von OptimistOptimist schrieb:Genau, das BGE wäre die gerechte Lösung.
Das interessiert mich, aber dafür gibt es einen eignen Thread.
Dennoch als kleinen Bezug zu den Flüchtlingen: das BGE basiert auch auf einen eigenen Ablauf innerhalb des Landes (erhöhte Steuern etc.)...wenn sie es nach Hause schicken, ist es weg.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

08.12.2017 um 23:18
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:und es gibt auch mehr, die Beiträge leisten, denn es wurden ja auch Jobs geschaffen......also für "uns"
Wieviele waren denn das? Und in welcher Qualität? Wer finanziert diese Jobs?

@Abahatschi
Ich sagte ja auch zunächst. Ich kann als Staat ja erst mal Mittel dort abziehen, wo es nicht direkt auffällt. Da wird die Bundesstraße eben ein halbes Jahr später saniert, z.B.

Aber so etwas geht eben auch nur eine gewisse Zeit gut. Und dann ist es so, wie du sagst: Es muss mehr Geld reinkommen. Dementsprechend werden die Abgabenlasten höher werden.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 14:53
@Optimist
@Abahatschi
@SergeyFärlich

Laut BAMF waren am 31. Dezember 2014 154.191 abgelehnte Asylbewerber ausreisepflichtig, davon 40.970 „unmittelbar ausreisepflichtig“, das heißt, es lagen keinerlei Gründe für eine Duldung vor

https://www.welt.de/politik/deutschland/article138669557/Warum-Deutschland-so-wenige-Asylbewerber-abschiebt.html

Alleine für die die sofort ausreisen müssten zahlen wir monatlich 40.970.000 € dafür könnte auch jeder Hartz 4 Bezieher, egal ob Kind oder Erwachsener, 10 € mehr bekommen, monatlich .... oder habe ich mich da verrechnet?


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:13
@neugierchen
Dank den ausführlichen Analysen von Sybilla sind es 4.277.932 -> 9,57€
( Aktuelle Analysen und Bewertung der Lage am Arbeitsmarkt (Seite 4) (Beitrag von Sybilla) )

Ich habe bis jetzt keine Hinweise gefunden ob jemand der unmittelbar ausreisepflichtig ist, sich beim "Amt" noch blicken läßt...ich meine ob er Geld noch vom Staat bezieht oder komplett untertaucht. Sollte das Geld einfach so überwiesen werden...wäre es die übliche Idiotie.
Hier finde ich es nicht oder es ist nicht klar dargestellt:
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/EMN/Studien/wp69-emn-umgang-abgelehnten-asylbewerbern.pdf?__blob=publicationFile (Archiv-Version vom 03.09.2017)


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:20
@Abahatschi
Ich hab es schnell in Deinem Link gefunden. Danke

Haben abgelehnte Asylbewerber Zugang zu Sozialleistungen?
Ja.
Sozialleistungen Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber, die weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen, erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Personen, die sich seit mindestens 15 Monaten im Bundesgebiet aufhalten und gegebenenfalls vorliegende Abschiebehindernisse nicht selbst zu verantworten haben, erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Der notwendige Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern wird für die Dauer des Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung als Sachleistung erbracht. Zusätzlich wird ein monatlicher Barbetrag zur Deckung des persönlichen Bedarfs ausbezahlt. Personen, die nicht oder nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, erhalten vorranging Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Die Höhe der Leistungen variiert mit dem Alter und der Haushaltsgröße. Personen, die nach Deutschland eingereist sind, um Leistungen nach dem AsylbLG zu beziehen oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können, erhalten lediglich die unabweisbar gebotenen Leistungen. Höchstdauer des Sozialleistungsbezugs Bis zur Ausreise bzw. Rückführung.
Gesundheitsversorgung
Haben abgelehnte Asylbewerber Zugang zum Gesundheitssystem?
Ja.
Umfasst der Anspruch alle Leistungen oder nur die Behandlung akuter Bedarfe?
Gewährt werden Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen


Genaue Zahlen, er vielleicht arbeitet oder wer einen Mehrbedarf hat werden wir nicht ergoogeln können. Es verbietet sich eigentlich auch ein Leid mit dem anderen zu verrechnen. Mir ging es einfach mal darum aufzuzeigen das es kein Kleingeld ist über was wir hier diskutieren.

Wir sind ein starkes Land, aber trotzdem, auch der Klügste kann nur solange nachgeben bis er der Dumme ist. Plumper Spruch mit sehr viel Wahrheit.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:26
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Sozialleistungen Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber, die weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen, erhalten Leistungen nach dem AsylbLG.
Langsam, das meine ich so: es gibt abgelehnte Asylbewerber, die nicht unmittelbar ausreisepflichtig sind (weitere Prozesse, Krankheit, das ganze Programm halt).
Ich finde nirgendwo die finanziellen Aspekte bei zB jemand der alles hinter sich hat und gar nichts mehr dagegen unternehmen kann: kriegt der noch was?


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:31
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:jemand der alles hinter sich hat und gar nichts mehr dagegen unternehmen kann: kriegt der noch was?
So lange er noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist natürlich ja. Auch Gefangene im Knast werden bewirtet. Wir können sie schließlich nicht verhungern lassen. Das liegt auch daran, dass das GG keinen Unterschied im Status von Menschen macht, also grundsätzlich für das Gebiet der BRD durchweg Gültigkeit hat.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:31
@Abahatschi
Ich habe nur die Zahlen von 2014. Insgesamt, also mit denen die wegen Krankheit hierbleiben dürfen sind es 154.191 . Davon sind unmittelbar ausreisepflichtig 40.970 . Die 40000 hatte ich auch nur berechnet.

Also sind rund 110000 krank, oder zu Hause droht Folter etc ... Wenn man die noch dazu nehmen würde bekäme der Hartz 4 Empfänger 40€ mehr.

2016 dürften die Zahlen auch viel höher sein. Da finde ich aber keine.
Zitat von RealoRealo schrieb:So lange er noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist natürlich ja. Auch Gefangene im Knast werden bewirtet. Wir können sie schließlich nicht verhungern lassen.
Das fordert zum Glück auch keiner.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:32
Zitat von RealoRealo schrieb:Wir können sie schließlich nicht verhungern lassen.
Nicht abschweifen, siehe nächsten Absatz:
Zitat von RealoRealo schrieb:So lange er noch auf dem Gebiet der Bundesrepublik ist natürlich ja.
Aber genau da darf er nicht (mehr) sein.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:33
Solange er es aber trotz Nichtdürfen ist gilt das GG.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:34
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Alleine für die die sofort ausreisen müssten zahlen wir monatlich 40.970.000 € dafür könnte auch jeder Hartz 4 Bezieher, egal ob Kind oder Erwachsener, 10 € mehr bekommen, monatlich .... oder habe ich mich da verrechnet?
Genau, weil jeder gesparte € auch sofort in Sozialleistungen wie H4 einfließen würde.
Das ganze ist doch nur eine sinnlose Rechnung die nicht aufgeht und aller höchstens dazu taugt die Menschen zu spalten.
"Seht her, die nehmen euch euer H4 weg!"
Dabei würde keiner auch nur einen € mehr bekommen, selbst wenn morgen alle sofort ausreisepflichtigen das Land verlassen.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:35
Zitat von RealoRealo schrieb:Solange er es aber trotz Nichtdürfen ist gilt das GG.
Hmm, aber genau das GG sagt das...wenn keine Gründe für Asyl sind, sind keine Gründe für Asyl.
Oder entscheidet der Bewerber einfach dass er da bleibt und Anspruch auf alles hat?
Dann braucht man kein Asylverfahren mehr.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:35
Zitat von RealoRealo schrieb:Solange er es aber trotz Nichtdürfen ist gilt das GG.
Ja er bricht unser Gesetz bekommt aber nach unserem Gesetz Geld. Paradox irgendwie ...

Dann müssen wir halt schneller abschieben. Ich finde es auch ungerecht denen gegenüber die freiwillig gehen. Aber Gerechtigkeit interessiert hier scheinbar nicht so.

Dies Problem hätten wir mit Einreisezentren und Hotspots nicht in dem Ausmaße. Auch ein guter Grund dafür zu plädieren.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:37
@Abahatschi

Du musst hier unterscheiden zwischen legal/illegal und lebenserhaltenden Maßnahmen.

Wenn also z.B. ein Abzuschiebender, der nicht sofort abgeschoben werden kann, gegen seine drohende Abschiebung einen Hungerstreik beginnt, MÜSSEN sogar lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Ernährung einsetzen; daher wurde ja auch Holger Meins von der RAF gegen seinen Willen künstlich ernährt, auch wenn er es am Ende dann doch nicht überlebte.


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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:42
Zitat von RealoRealo schrieb:Wenn
Ich schrieb explizit "wenn gar nichts mehr gegen seine Ausreise spricht".
Riecht stark nach Rosinenpickerei in einem Land einzureisen mit großzügiger Asylgesetzgebung und wenn man keinen Anspruch hat...dann interessieren einen die Gesetze nicht mehr (aber die Ansprüche auf Vollpension aufrecht erhalten).
Ich sehe eine Möglichkeit in der Streichung der Bezüge um die Motivation zur Ausreise zu steigern.


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Realo ehemaliges Mitglied

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Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?

09.12.2017 um 15:43
Zitat von AbahatschiAbahatschi schrieb:aber die Ansprüche auf Vollpension aufrecht erhalten
siehe ==> lebenserhaltende Maßnahmen. Wir füttern sogar Hunde.


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