@Abahatschi Ich hab es schnell in Deinem Link gefunden. Danke
Haben abgelehnte Asylbewerber Zugang zu Sozialleistungen?
Ja.
Sozialleistungen Asylbewerber und abgelehnte Asylbewerber, die weder über Einkommen noch über Vermögen verfügen, erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Personen, die sich seit mindestens 15 Monaten im Bundesgebiet aufhalten und gegebenenfalls vorliegende Abschiebehindernisse nicht selbst zu verantworten haben, erhalten Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). Der notwendige Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege sowie Gebrauchs- und Verbrauchsgütern wird für die Dauer des Aufenthalts in einer Aufnahmeeinrichtung als Sachleistung erbracht. Zusätzlich wird ein monatlicher Barbetrag zur Deckung des persönlichen Bedarfs ausbezahlt. Personen, die nicht oder nicht mehr in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht sind, erhalten vorranging Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs. Die Höhe der Leistungen variiert mit dem Alter und der Haushaltsgröße. Personen, die nach Deutschland eingereist sind, um Leistungen nach dem AsylbLG zu beziehen oder bei denen aufenthaltsbeendende Maßnahmen aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden können, erhalten lediglich die unabweisbar gebotenen Leistungen. Höchstdauer des Sozialleistungsbezugs Bis zur Ausreise bzw. Rückführung.
Gesundheitsversorgung
Haben abgelehnte Asylbewerber Zugang zum Gesundheitssystem?
Ja.
Umfasst der Anspruch alle Leistungen oder nur die Behandlung akuter Bedarfe?
Gewährt werden Leistungen zur Behandlung akuter Erkrankungen Genaue Zahlen, er vielleicht arbeitet oder wer einen Mehrbedarf hat werden wir nicht ergoogeln können. Es verbietet sich eigentlich auch ein Leid mit dem anderen zu verrechnen. Mir ging es einfach mal darum aufzuzeigen das es kein Kleingeld ist über was wir hier diskutieren.
Wir sind ein starkes Land, aber trotzdem, auch der Klügste kann nur solange nachgeben bis er der Dumme ist. Plumper Spruch mit sehr viel Wahrheit.