Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
08.12.2017 um 16:01@Realo
Okay das steht auf einem anderen Blatt da gebe ich dir Recht, ohne das ich da tief im Thema bin.
Ich beziehe mich tatsächlich auf den Umgang mit Gefährdern und extrem kriminellen aus dem Bereich der abgelehnten Asylbewerber.
Die sollten, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, dann eben in Abschiebehaft gehen, solange bis sich etwas an der Situation ändert.
Okay das steht auf einem anderen Blatt da gebe ich dir Recht, ohne das ich da tief im Thema bin.
Ich beziehe mich tatsächlich auf den Umgang mit Gefährdern und extrem kriminellen aus dem Bereich der abgelehnten Asylbewerber.
Die sollten, wenn eine Abschiebung nicht möglich ist, dann eben in Abschiebehaft gehen, solange bis sich etwas an der Situation ändert.