Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
20.08.2017 um 00:02@Phhu
@Gwyddion
Ihr beachtet nicht, dass auch Jungs als Kinder verheiratet werden. Viele der Kinderehen werden zwischen Kindern geschlossen, also sind beide betroffen.
Außerdem: Was passiert, wenn die Ehe mit 14 mit einem Älteren geschlossen wurde und dann mit 18 annullliert wird... hat die Frau dann keinen Anspruch auf Unterhalt oder Erbe, Zugewinn in der Zeit der Ehe u.s.w.? Alles das wurde angemahnt und nun im Gesetz berücksichtigt.
@Gwyddion
Was ist an der Begründung hahnebüchen? Die Rechte der Minderjährigen sollen geschützt werden, auch was das Aufenthaltsrecht angeht, falls nur der Mann Asyl bekommen hat und die Frau nur als Begleitung hierbleiben durfte. Muss sie nach der Annullierung zurück in das Heimatland, wo sie als Geschiedene eine Ausgestoßene ist? Oder bekommt sie aufgrund der Annullierung automatisch selbst ein Aufenthaltsrecht?
Alles das wurde jetzt geklärt.
@Gwyddion
Ihr beachtet nicht, dass auch Jungs als Kinder verheiratet werden. Viele der Kinderehen werden zwischen Kindern geschlossen, also sind beide betroffen.
Außerdem: Was passiert, wenn die Ehe mit 14 mit einem Älteren geschlossen wurde und dann mit 18 annullliert wird... hat die Frau dann keinen Anspruch auf Unterhalt oder Erbe, Zugewinn in der Zeit der Ehe u.s.w.? Alles das wurde angemahnt und nun im Gesetz berücksichtigt.
@Gwyddion
Was ist an der Begründung hahnebüchen? Die Rechte der Minderjährigen sollen geschützt werden, auch was das Aufenthaltsrecht angeht, falls nur der Mann Asyl bekommen hat und die Frau nur als Begleitung hierbleiben durfte. Muss sie nach der Annullierung zurück in das Heimatland, wo sie als Geschiedene eine Ausgestoßene ist? Oder bekommt sie aufgrund der Annullierung automatisch selbst ein Aufenthaltsrecht?
Alles das wurde jetzt geklärt.