Asylgesetzgebung: Muss sie angepasst werden?
25.07.2017 um 12:53Tussinelda schrieb:Es sind alles FLÜCHTLINGE, ob aber Asylberechtigte, das muss geprüft werden.nein, das stimmt so nicht. Flüchtling ist, wer den Status eines Flüchtlings erfüllt.
Flüchtling ist ein Sammelbegriff für Personen, die ihre Heimat wegen politischer Zwangsmaßnahmen, Kriegen oder lebensbedrohlicher Notlagen vorübergehend oder dauerhaft verlassen mussten.Wikipedia: Flüchtling
Die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, die Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist, benutzt einen enger gefassten Flüchtlingsbegriff. Danach gilt als
Flüchtling nur eine Person, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt“. Personen, die aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention als Flüchtlinge anerkannt wurden, werden auch als Konventionsflüchtlinge bezeichnet.
viele der in I ankommenden jungen Menschen sind angeworbene Männer. keine Flüchtlinge.
die sprachliche Umdeutung ändert daran nichts. Das GEschäft der Menschenhändler boomt wie noch nie.
die kaum vorhandene Akzeptanz und die rechtl begrenzten Möglichkeiten bezügl Umverteilung resultieren daraus, dass es eben keine Flüchtlinge sind.
bei Frauen aus Osteuropa, die von Menschnhändlern mit Arbeitsversprechen in die (Zwangs) prostitution gelockt wurden, würde niemals jemand von Flüchtlingen sprechen. die sind zwar auch zum Teil schlimmen Lebensumständen entkommen, bieten den Menschenhändlern aber als Prostituierte mehr Profit.
Millionen von jungen Männern eignen sich nicht so gut für die Prostitution (dass es die dennoch gibt - unbestritten), deswegen verkaufen die Menschenhändler sie als "Flüchtlinge" auf dem Markt der (un)begrenzten Möglichkeiten.
Anmerkung:
diese Ausführung betrifft nur die von Menschenhändlern angeworbenen Menschen, nicht wirkliche Flüchtlinge!!